Unbemerkt von der Öffentlichkeit haben die Schweizer Banken und der Schweizer Zahlungsverkehrsdienstleister SIX bereits im Herbst 2024 kommuniziert, dass das Lastschriftverfahren (LSV) per 30. September 2028 eingestellt wird. Von der Einstellung betroffen sind das LSV+-Verfahren sowie das nur für Geschäftskunden nutzbare BDD-Verfahren ohne Widerrufsmöglichkeit. Als einzige Anbieterin kennt Postfinance ein eigenes System mit dem Namen «CH-DD-Basislastschriftverfahren» (eine andere Bezeichnung dafür ist «Swiss COR1 Direct Debit»). Postfinance wird dieses System auch in Zukunft anbieten.
Lastschriftverfahren ist bequem
Ich finde das Lastschriftverfahren eine bequeme Möglichkeit, um regelmässige Rechnungen zu bezahlen – und auch, um Mahnungen zu vermeiden. Denn das LSV läuft automatisch ab. Ich bezahle deshalb gerne meine Rechnungen wie die Stromrechnung oder die Kreditkartenrechnung über LSV.
Eine lange Geschichte geht zu Ende
Die Schweizer Banken haben das LSV vor fast 50 Jahren im Jahr 1977 eingeführt. Als ich das Licht der Welt erblickte, gab es das LSV damit bereits. Aufgrund der technologischen Fortschritte in den letzten Jahrzehnten gab es immer wieder Änderungen. Die derzeit laufenden Lastschriftverfahren LSV+ und BDD wurden im Jahr 2005 eingeführt. Ein wichtiger Grund für die Einstellung ist, dass das LSV der Schweizer Banken nicht alle heute gültigen Anforderungen – die auch international gefordert werden – an ein Zahlungsverkehrssystem erfüllt.
Schluss mit Unterschreiben
Beim heutigen LSV+-System der Schweizer Banken müssen die Konsumenten und Konsumentinnen noch ein Papierformular von Hand unterschreiben. Das ist im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäss, finden die Schweizer Banken. Ich sehe in Papier und handschriftlichen Unterschriften aber auch einen Vorteil: Das System ist für alle Kundinnen und Kunden verfügbar, auch für solche ohne E-Banking oder Smartphone-Banking. Dies betrifft zum Beispiel viele ältere Leute und auch Personen, die beispielsweise aus Sicherheitsgründen auf E-Banking verzichten.
Wie beliebt ist das LSV-Verfahren?
In der Schweiz wurde das LSV von vergleichsweise wenigen Kundinnen und Kunden genutzt. Anders als zum Beispiel in Deutschland, wo das Lastschriftverfahren sehr weit verbreitet ist.
Ich wühle mich bekanntlich gerne durch offizielle Statistiken: Von der Schweizerischen Nationalbank gibt es eine Statistik über die Nutzung des LSV in der Schweiz. In den letzten Jahren wurden in der Schweiz jährlich etwa 65 Millionen Rechnungen über die Lastschriftverfahren der Schweizer Banken und der Postfinance bezahlt.
Zum Vergleich: Schweizerinnen und Schweizer bezahlten im Jahr 2024 über eBanking fast 1.4 Milliarden Rechnungen. Und in der Schweiz trudelten im Jahr 2024 immer noch fast 100 Millionen Überweisungen als Zahlungsauftrag in Papierform bei den Schweizer Banken ein. Ich stelle erstaunt fest, dass mehr Zahlungen in Papierform ausgeführt werden als Lastschriften.
Was sind die Alternativen zum LSV?
Wer wie ich gerne das LSV nutzt, muss angesichts seiner Abschaffung nicht verzweifeln. Es gibt verschiedene gute Alternativen:
- Dauerfreigabe: Bereits seit längerem können Kundinnen und Kunden die sogenannte «Dauerfreigabe» im eBill nutzen. Damit wird die Rechnung automatisch freigegeben. Die Dauerfreigabe wird einseitig vom Rechnungsempfänger ausgelöst. Der Rechnungssteller weiss nicht, ob die Rechnung manuell geprüft und freigegeben oder via Dauerfreigabe freigegeben wurde. Kundinnen und Kunden können der Rechnung auch nicht widersprechen. Voraussetzung, um diese Dienstleistung nutzen zu können, ist, dass die Firma eBill als Zahlungsmöglichkeit anbietet.
- eBill Direct Debit: Im Sommer 2025 wird eBill durch die neue eBill-Direct- Debit-Funktion erweitert. Der neue Service ist mit dem bisherigen LSV vergleichbar, erfolgt neu jedoch in digitaler Form. Konsumentinnen und Konsumenten können sich direkt im eBill für eBill Direct Debit anmelden. Alternativ können Rechnungssteller den Kundinnen und Kunden auch eine Einladung zuschicken, die sie auf Wunsch annehmen können. Wie beim bisherigen LSV gibt es die Möglichkeit, die Rechnung zu widerrufen. Voraussetzung ist, dass der Rechnungssteller den Kundinnen und Kunden das automatische Belasten via eBill Direct Debit anbietet.
- Neue analoge Nachfolgelösung: Noch etwas schwammig sind die Informationen nach einer analogen Nachfolgelösung. Aus technischer Sicht lässt eBill Direct Debit auch analoge Rechnungsempfängerinnen und -empfänger zu, die weder Online-Banking noch eBill nutzen. Voraussetzung ist, dass die Bank des Rechnungsempfängers eine entsprechende Dienstleistung anbietet. Verschiedene Schweizer Banken klären derzeit ab, ob sie eine solche Dienstleistung anbieten wollen.
Was muss ich jetzt tun?
Als Kunde oder Kundin können Sie sich vorerst noch zurücklehnen. Das LSV-System wird erst in dreieinhalb Jahren eingestellt. Bis September 2028 können Sie Ihre Rechnungen weiterhin automatisch Ihrem Bankkonto belasten lassen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Firmen diese Dienstleistung weiterhin anbieten. Je näher die Umschaltung kommt, desto eher ist absehbar, dass Firmen diese Dienstleistung nicht mehr anbieten werden.
Sofern der Rechnungssteller die entsprechende Dienstleistung anbieten, können Sie bereits heute eBill mit Dauerfreigabe nutzen oder bald eBill Direct Debit.
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