Firmenhandy Abo Job Schweiz
Telekom

Alles, was Sie über Firmenhandys wissen müssen

9. Dezember 2024 - Raphael Knecht

Ein Gratis-Smartphone mitsamt Abo, das klingt schon fast zu gut, um wahr zu sein. Welche Tücken und Kosten es beim Firmenhandy geben kann, erfahren Sie hier.

Der Arbeitgeber im neuen Job bietet Ihnen ein Firmenhandy an – aber was kostet das? Und ist es eine gute Idee, das Gerät auch privat zu nutzen? Der Online-Vergleichsdienst moneyland.ch gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Firmenhandys.

Was ist ein Firmenhandy?

Als «Firmenhandy» werden normalerweise Smartphones mit zugehörigem Mobilfunk-Abo bezeichnet, die der Arbeitgeber den Mitarbeitenden zur Verfügung stellt. Diese Geräte dienen in erster Linie der geschäftlichen Nutzung und sind darum von Mitarbeiter-Abos zu unterscheiden.

Was kostet das Firmenhandy?

Im Gegensatz zu Mitarbeiter-Abos müssen Sie das Firmenhandy und -Abo normalerweise nicht selbst zahlen. Der Arbeitgeber übernimmt die Rechnung direkt. Es ist aber möglich, dass Sie bestimmte Kosten doch selber tragen müssen. So kann es etwa sein, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen für die private Nutzung (insbesondere beispielsweise Roaming) etwas vom Lohn abzieht. Eine allfällige Kostenlimite wird von Ihrer Firma bestimmt.

Kann ich ein Firmenhandy verlangen?

Ihr Arbeitgeber ist nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihnen ein Handy zur Verfügung zu stellen. Das Schweizer Gesetz verlangt allerdings, dass er Sie mit den Geräten ausrüstet, die Sie für die Arbeit benötigen. Sollte ein Handy in Ihrem Job unabdingbar sein, muss er es Ihnen zur Verfügung stellen. Alternativ können Sie sich mit dem Arbeitgeber auch darauf einigen, dass Sie ein privates Gerät nutzen – möglicherweise gegen Entschädigung.

Darf ich das Firmenhandy privat nutzen?

Viele Arbeitgeber erlauben ihren Mitarbeitenden, das Firmenhandy auch privat zu nutzen. Man nennt dieses Modell «Corporate Owned, Personally Enabled» (frei übersetzt: «im Besitz der Firma, private Nutzung möglich»), kurz COPE. Welche Nutzungsbestimmungen und Einschränkungen in Ihrem individuellen Fall gelten, erfahren Sie im entsprechenden Reglement Ihres Arbeitgebers.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie das Firmenhandy privat nutzen dürfen, sollten Sie es nicht einfach tun. Fragen Sie zuerst beim Arbeitgeber nach, ob es ein COPE-Modell gibt und welche Regeln gelten.

Ist es eine gute Idee, das Firmenhandy privat zu nutzen?

Wenn Sie das Firmenhandy privat nutzen dürfen, hat das den Vorteil, dass Sie kein separates Gerät und Abo brauchen, um privat per Smartphone kommunizieren und surfen zu können. Sie sparen also Geld und müssen nicht mehrere Geräte haben. Ob es für Sie eine gute Idee ist, das Firmenhandy privat zu nutzen, hängt davon ab, ob Sie die damit verbundenen Nachteile in Kauf nehmen wollen.

Der grösste Nachteil: Die Trennung zwischen privater und beruflicher Kommunikation ist fast nicht mehr möglich. Wenn Sie Ihre Geschäftsnummer für persönliche Telefongespräche und in der Freizeit nutzen, sind Sie umgekehrt auch für Ihre Mitarbeitenden und beruflichen Kontakte immer erreichbar – ausser Sie schalten das Handy aus. Diese ständige Erreichbarkeit und die fehlende Trennung zwischen Privatleben und Job (Work-Life-Balance) können psychisch belasten.

Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie womöglich Ihre Nummer nicht behalten können, falls Sie den Arbeitgeber wechseln.

Was darf ich mit dem Firmenhandy machen?

Grundsätzlich dürfen Sie das Firmenhandy nur für diejenigen Zwecke nutzen, die mit dem Arbeitgeber vereinbart wurden. Oft gibt es selbst bei erlaubter privater Nutzung Einschränkungen bezüglich bestimmter Inhalte (zum Beispiel Websites mit Pornographie oder Rassismus), die für das Unternehmenen einen Reputationsschaden verursachen könnten. Und generell gilt: Dinge, die grundsätzlich illegal sind, dürfen Sie natürlich auch auf dem Firmenhandy nicht tun.

In vielen Fällen sind zudem Mehrwertdienst-Nummern gesperrt. Dann können Sie womöglich bestimmte Nummern – darunter auch viele Ärzte-Notrufe – nicht anrufen.

Teils wird mittels Software sichergestellt, dass Sie beispielsweise nur bestimmte Apps nutzen können. Dann sind möglicherweise auch beliebte Apps wie etwa Whatsapp und Facebook gesperrt, wenn sie nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber erlaubt worden sind.

Dürfen Vorgesetzte mein Firmenhandy überwachen?

Wenn das Handy ausschliesslich zu beruflichen Zwecken verwendet werden darf, kann der Arbeitgeber mit einer angemessenen Begründung verlangen, dass Sie ihm Zugang zu den Daten auf dem Smartphone gewähren. Oft können Unternehmen Firmenhandys auch per Software über das Internet kontrollieren.

Nicht erlaubt ist die heimliche Überwachung. Wollen Vorgesetzte beispielsweise Ihre Geschäfts-E-Mails lesen, GPS-Daten prüfen oder bei einem Telefongespräch mithören, müssen sie Sie zuvor darüber informieren.

Zudem darf Ihr Arbeitgeber nicht Ihre private Korrespondenz mitverfolgen oder sonst persönliche Daten erheben – bei Geräten, die sowohl geschäftlich als auch privat verwendet werden, ist diese Trennung jedoch teils unklar. Manche Unternehmen nutzen auf Android-Handys das sogenannte Arbeitsprofil. Das ist eine Art zweite Benutzerumgebung auf dem Smartphone, wo Sie geschäftliche Kontakte speichern und Apps separat (je nach Bedarf auch ein zweites Mal) installieren können. Über das Arbeitsprofil hat der Arbeitgeber dann wesentlich mehr Kontrolle als über den Rest des Geräts. Oft wird dieses Profil von Seiten des Arbeitgebers komplett gesperrt, falls Sie die Firma verlassen.

Muss ich ein kaputtes Firmenhandy ersetzen?

Ob Sie für einen Schaden am Firmenhandy zahlen müssen, hängt in der Regel davon ab, ob Sie fahrlässig gehandelt haben. Im Fall von Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber verlangen, dass Sie für einen Teil des Schadens aufkommen. Wenn die Beschädigung mit Absicht geschah, müssen Sie womöglich sämtliche Kosten tragen.

Kann ich Änderungen am Firmenabo vornehmen?

Wenn Sie Vertragsänderungen machen möchten – zum Beispiel weil Sie ein Abo mit höherer Internet-Geschwindigkeit benötigen – müssen Sie sich an den Arbeitgeber wenden. Sie können das Abo nicht direkt beim Telekom-Anbieter anpassen, weil nicht Sie, sondern Ihre Firma Vertragspartner ist.

Darf ich das Firmenhandy ausschalten?

Auch wenn der Alltag manchmal einen anderen Eindruck weckt, kann Ihr Arbeitgeber nicht ohne vertragliche Vereinbarung verlangen, dass Sie rund um die Uhr erreichbar sind. Abgesehen von freien Tagen und Ferien haben Sie auch Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von elf Stunden am Stück.

Zudem gilt die Zeit, während der Sie sich zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten haben, als Arbeitszeit. Auch Pikettdienst ist nur begrenzt erlaubt.

Wenn Sie hingegen zu den vereinbarten Arbeitszeiten einfach das Handy ausschalten, könnte das unter Umständen als Verletzung des Arbeitsvertrags angesehen werden. Denn je nach Job sind Sie dann vielleicht gar nicht mehr in der Lage, Ihre Aufgaben zu erfüllen – zum Beispiel wenn der Chef Ihnen Aufgaben per Telefon zuweisen will oder wenn Sie Telefonate von Kunden entgegennehmen sollten.

Muss ich das Firmenhandy zurückgeben?

Das Firmenhandy ist in der Regel Eigentum Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie ein Unternehmen verlassen, müssen Sie im Normalfall das Firmenhandy zurückgeben. Auch sonst kann der Arbeitgeber das Gerät jederzeit zurückfordern. Falls das Handy allerdings für die Erfüllung des Jobs notwendig ist, darf der Arbeitgeber Ihnen das Gerät nicht einfach ersatzlos entziehen.

Was ist bei der Rückgabe zu bedenken?

Falls Sie das Gerät auch privat genutzt haben, sollten Sie das Handy unbedingt auf die Werkseinstellungen zurücksetzen. Sonst haben Ihr Arbeitgeber und womöglich auch künftige Nutzerinnen oder Nutzer leichten Zugriff auf Ihre persönlichen Daten.

Womöglich gibt es noch weitere Bestimmungen von Seiten Ihres Arbeitgebers, die Sie berücksichtigen müssen. In der Regel werden Sie diesbezüglich vor dem Austritt informiert – oder Sie fragen selber nach.

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Redaktor Raphael Knecht
Raphael Knecht war bis Ende Februar 2023 Analyst und Fachredaktor bei moneyland.ch. Seither unterstützt er die Redaktion gelegentlich als Freelancer.
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