Für den Alltag in der Schweiz ist ein Schweizer Bankkonto nützlich und oft sogar unerlässlich. Das gilt auch für Flüchtlinge – insbesondere wenn sie in der Schweiz arbeiten wollen. Allerdings können Personen mit Flüchtlingsstatus nicht bei allen Banken ein Konto eröffnen. moneyland.ch gibt die Übersicht.
Ob Sie eine Geschäftsbeziehung mit einer Schweizer Bank eröffnen können, hängt oft davon ab, welchen asylrechtlichen Ausweis Sie besitzen. Diese Ausweise gibt es:
- Ausweis B: Anerkannte Flüchtlinge
- Ausweis F: Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
- Ausweis N: Asylsuchende, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben und deren Asylverfahren läuft
- Ausweis S: Schutzbedürftige
Die besten Chancen haben Sie bei den meisten Banken mit Ausweis B. In vielen Fällen müssen Sie zur Eröffnung zudem persönlich in der Bankfiliale vorbeikommen und sowohl den asylrechtlichen Ausweis als auch einen gültigen Pass mitbringen. Selbst wenn die Kontoeröffnung (mit Debitkarte) möglich ist, können Sie meistens keine Kreditkarten und auch keine Prepaid-Kreditkarten bestellen. Allerdings reicht für die meisten Zahlungen sowohl im Laden als auch online eine Debit Mastercard oder Visa-Debit-Karte.
Welche Bedingungen bei verschiedenen grossen Schweizer Banken gelten, sehen Sie in der Übersicht:
- Aargauische Kantonalbank: Flüchtlinge können bei der Aargauischen Kantonalbank ein Konto eröffnen. Personen mit Ausweis S können ihr Konto nicht online eröffnen. Zur Eröffnung müssen Sie den Ausweis B, F, N oder S sowie einen Pass oder eine Identitätskarte vorlegen. Bei Personen mit Ausweis S reicht eine amtliche Bestätigung. Zudem müssen Personen mit Ausweis S bei der Aargauischen Kantonalbank keine Kontoführungsgebühren und keine Gebühren für die Debitkarte zahlen.
- Bank Cler: Flüchtlinge können bei der Bank Cler ein Bankkonto eröffnen. Dazu benötigen sie ein aktuell gültiges Identifikationsdokument (Reisepass oder Identitätskarte) und den Ausweis B, N, F oder S. Sie können das Konto auch online eröffnen, sofern sich Ihr effektiver Wohnsitz in der Schweiz befindet. Zur Verfügung steht das Bankpaket mit Privatkonto, wahlweise Sparkonto, Debitkarte und E-Banking. Kreditkarten und Finanzierungen stehen Personen mit asylrechtlichem Ausweis nicht zur Verfügung.
- Basellandschaftliche Kantonalbank: Personen mit Ausweis F, N oder S können ein Privat- oder Sparkonto mit Debitkarte und E-Banking eröffnen. Flüchtlinge mit Ausweis B können das Angebot ohne Einschränkungen nutzen. Zur Eröffnung müssen Sie einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte) und den asylrechtlichen Ausweis (beziehungsweise einen rechtskräftigen Entscheid der Migrationsbehörde) in eine Filiale bringen.
- Basler Kantonalbank: Flüchtlinge mit Aufenthaltsadresse in der Nordwestschweiz (Basel-Stadt, Baselland, Thierstein, Dorneck, Fricktal) können unabhängig vom asylrechtlichen Ausweis bei der Basler Kantonalbank ein Konto eröffnen. Sie müssen dazu persönlich in der Filiale vorbeikommen und einen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) und den asylrechtlichen Ausweis mitbringen. Personen mit Ausweis F oder N müssen zusätzlich eine Wohnsitzbescheinigung vorweisen. Für die Eröffnung müssen Sie eine Handy-Nummer oder E-Mail-Adresse angeben. Zur Verfügung steht das Bankpaket mit Privatkonto, Debitkarte und E-Banking. Kreditkarten können Personen mit asylrechtlichem Ausweis nicht bestellen.
- Berner Kantonalbank: Nur Flüchtlinge mit Ausweis B oder S können bei der Berner Kantonalbank ein Konto eröffnen, nicht aber mit Ausweis N oder F. Zur Eröffnung müssen Sie persönlich in einer Filiale vorbeigehen und ein gültiges Identifikationsdokument (Reisepass oder Identitätskarte) sowie den Ausweis B oder S mitbringen. Zur Verfügung stehen Flüchtlingen Privaktkonten, Jugendkonten, Sparkonten, Jugendsparkonten, Debitkarten, Kundenkarten und E-Banking. Bei anderen Dienstleistungen kann es Einschränkungen geben.
- Credit Suisse: Personen mit Ausweis B, F und N können regulär ein Konto eröffnen. Sie müssen den asylrechtlichen Ausweis sowie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorweisen. Schutzsuchende mit Ausweis S können kostenlos das Angebot «CSX Black» beziehen. Sie müssen für die Eröffnung ihren Ausweis S und einen zusätzlichen Pass oder Ausweis in eine Filiale bringen.
- Genfer Kantonalbank: Bei der Genfer Kantonalbank müssen Flüchtlinge vorab über die Netbanking-Hotline einen Termin vereinbaren, um ein Konto eröffnen zu können. Dann bringen Sie Ihren Ausweis B, F, N oder S sowie einen Identitätsnachweis in die Filiale.
- Graubündner Kantonalbank: Personen mit Ausweis B, N, F und S können in der Regel ein Konto eröffnen. Dazu müssen sie mit dem entsprechenden Ausweis sowie mit Pass oder Identitätskarte in einer Filiale vorbeikommen. Es ist möglich, dass es je nach Fall Einschränkungen gibt.
- Luzerner Kantonalbank: Alle Personen mit Ausweis B, F, N und S können bei der Luzerner Kantonalbank ein Konto eröffnen. Zur Eröffnung müssen Sie eine Filiale besuchen und einen gültigen Reisepass beziehungsweise eine Identitätskarte sowie den gültigen Ausweis B, F, N oder S vorlegen. Falls sich der asylrechtliche Ausweis noch in Ausstellung befindet, reicht auch eine Bestätigung der Migrationsbehörde, dass der Status-Antrag gutgeheissen wird. Das Dienstleistungsangebot ist im Gegensatz zu Personen mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) eingeschränkt, insbesondere für Personen mit Ausweis N, F und S.
- Migros Bank: Bei der Migros Bank können alle Personen mit Ausweis B das komplette Angebot nutzen. Flüchtlinge mit Ausweis F, N, und S können hingegen lediglich ein Privatkonto mit Debitkarte und E-Banking eröffnen. Online finden Sie eine Liste von Filialen der Migros Bank, in denen diese Flüchtlinge ein Konto eröffnen können. Sie müssen persönlich in eine dieser Filialen gehen und einen amtlichen Ausweis mit Foto sowie den Ausweis F, N oder S mitbringen. Ausserdem müssen Sie Ihre Wohnadresse in der Schweiz angeben. Falls Sie die Schweiz endgültig verlassen, müssen Sie das Konto schliessen.
- Postfinance: Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können ein Privatkonto bei der Postfinance eröffnen. Dazu müssen Sie einen amtlichen Ausweis (je nach Land muss es ein Pass sein, teils reicht eine Identitätskarte) sowie Ihre Aufenthaltsbestätigung (Ausweis B, F, N oder S) vorlegen. Falls Ihnen Ihr Aufenthaltsausweis noch nicht ausgestellt wurde, reicht auch eine Wohnsitzbescheinigung oder Anmeldebestätigung, sofern diese Dokumente nicht älter als drei Monate sind. Die Kontoeröffnung kann sowohl online als auch in der Filiale erfolgen. Flüchtlinge mit Ausweis F, N oder S können keine Kreditkarte oder Prepaid-Kreditkarte bestellen. Personen mit Ausweis B können eine Prepaid-Kreditkarte beziehen. Nachdem sie mindestens sechs Monate lang bei der Postfinance Kundin oder Kunde waren, können sie zudem eine Kreditkarte erhalten.
- Raiffeisen: Bei Raiffeisen können lediglich Flüchtlinge mit Ausweis B und S eine Geschäftsbeziehung eröffnen. Die Eröffnung kann über beliebige Kanäle (auch online) erfolgen. Sie benötigen einen amtlichen Ausweis mit Foto sowie den Ausweis B oder S zur Eröffnung eines Kontos. Die Dienstleistungen sind für Flüchtlinge nicht eingeschränkt. Es kann jedoch sein, dass einzelne Raiffeisen-Genossenschaften eigene Einschränkungen haben.
- Schwyzer Kantonalbank: Flüchtlinge können vor Ort in den Filialen der Schwyzer Kantonalbank ein Konto mit Debitkarte eröffnen. Mit Ausnahme vom Schutzstatus S gelten jedoch zusätzliche Bedingungen. Flüchtlinge mit Ausweis B, F oder N können nur ein Konto eröffnen, wenn Sie die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz haben. Diese Erlaubnis müssen sie bei der Eröffnung vorlegen. Neben dem Aufenthaltsausweis müssen Sie bei der Eröffnung eine übersetzte Kopie Ihres Passes mitbringen, falls dieser in einem fremden Schriftsystem ausgestellt ist. Angebote mit Kreditkarten stehen Flüchtlingen nicht zur Verfügung.
- St.Galler Kantonalbank: Jeder Fall wird individuell geprüft.
- Thurgauer Kantonalbank: Standardmässig können nur im Marktgebiet ansässige Personen mit Ausweis B sowie Geflüchtete aus der Ukraine mit Ausweis S ein Konto eröffnen. Flüchtlinge mit Ausweis F oder N sowie Personen mit Ausweis S aus anderen Ländern als der Ukraine können kein Konto eröffnen.
- UBS: Flüchtlinge mit Ausweis B, F und S können bei der UBS ein Konto eröffnen. Sie müssen dazu in eine Filiale gehen. Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz müssen einen gültigen Ausländerausweis vorlegen. Personen mit Ausweis F müssen einen gültigen Arbeitsvertrag (beziehungsweise eine Bestätigung der Ausgleichskasse bei Selbstständigkeit) vorlegen. Asylsuchende mit Ausweis N können kein Konto eröffnen.
- Valiant: Bei Valiant können Flüchtlinge mit Ausweis F und S ein Konto mit Debitkarte eröffnen. Dazu müssen Sie persönlich in eine Filiale gehen und den Ausweis F oder S sowie einen amtlichen Ausweis mit Foto mitbringen. Angebote mit Kreditkarten stehen Flüchtlingen nicht zur Verfügung.
- Walliser Kantonalbank: Personen mit Ausweis B können alle Dienstleistungen der Walliser Kantonalbank beanspruchen. Flüchtlinge mit Ausweis F, N und S können ein Konto mit Debitkarte eröffnen. Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz müssen für die Kontoeröffnung in eine Filiale gehen. Sie benötigen einen Reisepass oder einen anderen gültigen Identitätsausweis (zum Beispiel Führerschein). In manchen Fällen wird zudem eine Kopie des Asylgesuchs verlangt.
- Zürcher Kantonalbank: Das Angebot für Flüchtlinge kann variieren. Jeder Fall wird individuell geprüft.
Manche Banken lancieren Angebote, die sich an bestimmte Flüchtlingsgruppen richten. So kann es beispielsweise sein, dass Flüchtlinge aus einem bestimmten Land gratis oder vergünstigt ein Konto eröffnen können.
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