Ob aus Deutschland, Frankreich, Amerika oder anderen Ländern – in der Schweiz leben über zwei Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Für viele Einwanderinnen und Einwanderer ist es wichtig, dass sie so schnell wie möglich ein Schweizer Bankkonto eröffnen – beispielsweise als Lohnkonto.
Aber können Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnen, überhaupt ein Bankkonto eröffnen und bei welcher Bank? Je nach Bank gibt es grosse Unterschiede, ob ausländische Staatsbürger in der Schweiz ein Konto erhalten. Der Online-Vergleichsdienst moneyland.ch liefert die Antworten.
Dürfen Ausländer in der Schweiz ein Bankkonto eröffnen?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hierzulande ein Konto eröffnen, egal woher sie stammen. Allerdings können Banken selbst bestimmen, welche Art von Aufenthaltsbewilligung sie akzeptieren – Ausnahme ist die Postfinance, die allen in der Schweiz wohnhaften Personen die Kontoeröffnung ermöglichen muss. Deshalb bleibt Ausländerinnen und Ausländern bei vielen Banken eine Kontoeröffnung verwehrt.
Bei welchen Banken können alle Ausländerinnen und Ausländer ein Konto eröffnen?
Uneingeschränkt ist nur bei wenigen Schweizer Banken eine Kontoeröffnung möglich – und das kann sich auch plötzlich ändern. Speziell zu erwähnen ist die Postfinance, bei der jede in der Schweiz wohnhafte Person Anrecht auf ein Privatkonto hat. Die Postbank hat nämlich den sogenannten Grundversorgungsauftrag vom Staat – solange dieser besteht, darf sie Ausländern die Kontoeröffnung nicht verwehren.
Bei den meisten Banken gibt es Einschränkungen anhand der Aufenthaltsbewilligung. Mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder einer Niederlassungsbewilligung C können ausländische Staatsangehörige bei den meisten Schweizer Banken allerdings ohne Schwierigkeiten ein Konto eröffnen.
Einige Banken geben an, dass zwar grundsätzlich allen Personen die Eröffnung eines Kontos ermöglicht werden soll – dass aber jeder Fall individuell geprüft werde. So ist es beispielsweise bei verschiedenen Kantonalbanken. Ob Sie bei diesen Anbietern effektiv ein Konto eröffnen können, ist somit unklar. Am besten kontaktieren Sie die Bank vorab und erkundigen sich, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Können Ausländerinnen und Ausländer ihr Konto online eröffnen?
Je nach Aufenthaltsstatus kann es bei vielen Banken sein, dass Sie zwingend in der Filiale vorbeigehen müssen, um ein Konto zu eröffnen. Manche Banken, zum Beispiel Bank Cler, Postfinance und Raiffeisen, geben hingegen an, dass auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ihr Konto online beziehungsweise per App eröffnen können, solange sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Welche Ausweise brauchen Ausländer, um ein Konto zu eröffnen?
Prinzipiell betonen alle Schweizer Banken, dass sie die geltenden Regulationen und Sorgfaltspflichten einhalten müssen. Dazu gehört die «Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken» (VSB). Diese verlangt eine ausreichende Identifizierung des Kunden. Dafür ist ein amtlich zugelassener Ausweis nötig.
Da nicht jeder Ausländerausweis auch als amtliches Identifikationsdokument gilt, ist es sinnvoll und teils notwendig, bei der Kontoeröffnung sowohl einen Pass (oder eine Identitätskarte) als auch den Ausländerausweis dabeizuhaben.
Kommt es darauf an, aus welchem Land ich stamme?
Je nach Nationalität kann die Eröffnung eines Bankkontos weiter erschwert werden. Kundinnen und Kunden, die aus den USA stammen, müssen beispielsweise zusätzlich ein Steuerformular der US-Steuerbehörde (IRS) vorlegen – sonst ist die Eröffnung des Kontos eventuell nicht möglich. Auch Schweizer Sanktionen gegen bestimmte Länder (zum Beispiel Russland) können dazu führen, dass von dort stammende Personen zusätzliche Unterlagen vorlegen müssen. Zudem kann es sein, dass manche Banken gar keine Kundenbeziehungen mit Personen aus Ländern mit speziellen regulatorischen Auflagen aufnehmen.
Leider kommunizieren viele Banken nicht offiziell, welche Voraussetzungen je nach Nationalität gelten. Oft bleibt Ausländerinnen und Ausländern darum nichts anderes übrig, als sich bei der Bank vorab zu erkundigen, ob sie überhaupt ein Konto eröffnen können und welche Dokumente sie benötigen.
Können Flüchtlinge in der Schweiz ein Konto eröffnen?
Auch Flüchtlinge können in der Schweiz ein Konto eröffnen. Aber ausländische Staatsangehörige mit den Ausweisen F (vorläufig Aufgenommene), N (Asylsuchende) und S (Schutzbedürftige) sind bei vielen Schweizer Banken nicht oder nur eingeschränkt willkommen. Welche Banken in der Schweiz Flüchtlinge als Kunden akzeptieren und welche Bedingungen gelten, erfahren Sie im Ratgeber-Artikel von moneyland.ch.
Können Grenzgänger ein Schweizer Bankkonto eröffnen?
Ja, in der Regel können Grenzgängerinnen und Grenzgänger ein Konto bei einer Schweizer Bank eröffnen. Allerdings ist das in vielen Fällen mit hohen Zusatzgebühren für Personen mit Wohnsitz im Ausland verbunden. moneyland.ch liefert die Übersicht zu Konten für Grenzgänger.
Müssen Ausländer zusätzliche Kontogebühren zahlen?
Ausländerinnen und Ausländer, die einen Schweizer Wohnsitz haben, müssen nicht wie Personen mit Wohnsitz im Ausland zusätzliche Gebühren zahlen. Anders ist es in der Regel bei in der Schweiz arbeitstätigen Grenzgängerinnen und Grenzgängern, da sich deren Wohnsitz nicht in der Schweiz befindet.
Weitere Informationen:
Bankgebühren mit Wohnsitz im Ausland
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