Guten Tag
Sie können Ihre Krankenkasse NICHT jederzeit wechseln.
Um eine Krankenkasse zu wechseln, müssen Sie bei der bestehenden Kasse kündigen. Dabei gibt es in der Schweiz spezifische Kündigungsfristen.
Obligatorische Grundversicherung (OKP):
Sie können jeweils auf Ende Jahr kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sprich: Sie müssen jeweils bis Ende November gekündigt haben. (Ausnahme: Mit einem Standard-Modell und der tiefsten Franchise können Sie auch per Ende Juni kündigen, das heisst müssen bis Ende März gekündigt haben.) Weitere Informationen zur Kündigung der Krankenkassen-Grundversicherung.
Zusatzversicherungen:
Je nach Zusatzversicherungen gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen. In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten oder 6 Monaten auf Ende Jahr. Weitere Informationen zur Kündigung von Zusatzversicherungen.
Zur Frage, ob man zuerst kündigen kann, und dann wechseln:
Wichtig ist eine fristgerechte Kündigung Ihrer bestehenden Grundversicherung bis Ende November. Danach haben Sie gegebenenfalls noch bis Ende Jahr Zeit, den gewünschten neuen Anbieter auszusuchen.
Allerdings läuft es in der Regel umgekehrt: Versicherte vergleichen zuerst und beschliessen dann gegebenenfalls, zu einer neuen Kasse zu wechseln. Und kündigen dann.
Weitere Informationen:
Krankenkasse kündigen (Grundversicherung)
Zusatzversicherung kündigen