Guten Tag
Besten Dank für Ihre Anfrage.
Als Studentin (oder Doktorandin) aus dem Ausland können Sie sich unter Umständen von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Zuständig für Befreiungsgesuche sind die Kantone, im Fall von Zürich ist es die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich (Kontakt: www.gd.zh.ch).
Das gilt übrigens nicht für Dozierende: Seit 2014 müssen sich Dozierende, Forschende und Hochschul-Angestellte in der Schweiz krankenversichern lassen.
Eine Anmeldung hat spätestens 3 Monate nach Ihrer Ankunft zu erfolgen, ansonsten werden Sie teuer "zwangsversichert".
Alternative Optionen für Studenten und Doktorierende (nicht im Vergleich auf moneyland.ch)
Als Alternative zur schweizerischen Grundversicherung gibt es einzelne spezielle Zusatzversicherungen für Studenten und Akademiker aus dem Ausland - zum Beispiel von Swisscare (studentpass) und Groupe Mutuel Academic Care - die eine Deckung ähnlich der schweizerischen Grundversicherung anbieten. Vorteil: Diese Versicherung sind häufig markant günstiger als die günstigsten Schweizer Krankenkassen-Grundversicherungen. Gerade im Fall von internationalen Versicherungen müssen Sie allerdings die genauen Konditionen im Voraus abklären.
Die Franchisen dieser Spezialversicherungen unterschieden sich von der Grundversicherung. So gibt es etwa bei Groupe Mutuel Academic Care die drei Franchisen-Varianten CHF 0, CHF 100 und CHF 500.
Herkömmliche Grundversicherung (auch im Vergleich auf moneyland.ch)
In der Schweiz gibt es in der obligatorischen Grundversicherung keine speziellen Prämien-Rabatte für Studenten oder Doktorierende. Entscheidend ist vielmehr die Altersgruppe, wobei es in der Grundversicherung nur deren drei gibt: Kinder (bis 18 Jahre), junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre und Erwachsene (ab 26 Jahren).
In den Zusatzversicherungen kann es Rabatte für Studierende geben, allerdings sind Zusatzversicherungen freiwillig und in der Regel für Studierende eher ein Luxus. (Die Vergleiche finden Sie hier: ambulante Zusatzversicherung, stationäre Spital-Zusatzversicherung).
Prämienverbilligungen: In der Schweiz gibt es für einkommensschwächere Personen Prämienverbilligungen (unabhängig von der Ausbildung). Die Prämienverbilligungen sind abhängig vom Kanton und der Höhe des steuerbaren Einkommens.
Im unabhängigen Vergleich für Schweizer Krankenversicherungen werden Ihnen automatisch alle Prämien angezeigt, die für Ihr Profil (Wohnort, Altersgruppe, Unfall, Franchise, Modell) in Frage kommen.
Unfalldeckung: Sie brauchen keine Unfalldeckung, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind, da Sie dann über den Arbeitgeber (auch in der Freizeit) unfallversichert sein sollten. Die Unfalldeckung über den Arbeitgeber (UVG) hat den weiteren Vorteil, dass Sie keine Franchise und keinen Selbstbehalt bezahlen müssen.
Franchise: Es lohnt sich immer nur entweder die tiefste (300er) oder höchste Franchise (2500er), in Abhängigkeit zu den (erwarteten) Gesundheitskosten. Im Vergleich können Sie bei der Franchise die Option "optimale Franchise" anwählen, um die richtige Franchise pro Versicherung zu sehen. Weitere Informationen zur Franchisen-Wahl.
Weitere Informationen:
Schweizer Krankenversicherung für Expats
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