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Versicherungen

Krankenversicherung für Expats in der Schweiz

12. November 2024 - Daniel Dreier

Ist eine Krankenversicherung für Expats in der Schweiz obligatorisch? Gibt es Ausnahmen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Ratgeber von moneyland.ch.

Die Krankenversicherung kann für Expats ein kompliziertes Thema sein. In diesem Ratgeber beantwortet moneyland.ch die wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung in der Schweiz.

Welche Krankenversicherungen gibt es in der Schweiz?

Die Schweizer Krankenversicherung kann in zwei Kategorien unterteilt werden:

  • Obligatorische Krankenkasse

Mit wenigen Ausnahmen (siehe unten) müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen eine obligatorische Grundversicherung abschliessen. Als Expat sind Sie in der Regel verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme in der Schweiz eine Schweizer Krankenkasse abzuschliessen.

  • Freiwillige Zusatzversicherung

Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz bietet eine gute Grundversorgung, deckt aber nicht alle möglichen Kosten und Behandlungen ab. Viele Krankenkassen bieten deshalb freiwillige Zusatzversicherungen für ambulante Behandlungen, Spitalaufenthalte und Zahnbehandlungen an.

Was deckt die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz ab?

Die meisten grundlegenden medizinischen Leistungen sind in der Schweiz unbegrenzt gedeckt. Bei einigen Leistungen, wie zum Beispiel Krankentransporten und bestimmten Medikamenten, ist die Kostenübernahme eingeschränkt oder es gelten höhere Selbstbehalte. Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Ratgeber über die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung.

Obwohl der Versicherungsschutz und die Selbstbehalte gesetzlich vorgeschrieben und immer gleich sind, hat jede Krankenkasse ihre eigenen Versicherungsprämien. Sie können Ihre Krankenkasse jeweils auf Ende des Kalenderjahres wechseln. Mit dem interaktiven Vergleich der obligatorischen Krankenversicherung auf moneyland.ch finden Sie ganz einfach die günstigste Krankenkasse für das laufende Jahr.

Wie viel kostet die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz?

Die Prämien variieren je nach Krankenkasse. Weitere Faktoren, die die Versicherungskosten beeinflussen, sind

  • Ihre Altersgruppe
  • Ihr Wohnort
  • Ihre Franchise
  • Ihr Versicherungsmodell (mit oder ohne Managed Care)

Mit dem interaktiven Vergleich der obligatorischen Krankenversicherung auf moneyland.ch finden Sie ganz einfach das günstigste Angebot für all diese Faktoren.

Muss ich selbst eine Krankenversicherung abschliessen?

Ja, ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung in der Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, um eine obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Mit dem interaktiven Krankenkassenvergleich können Sie schnell alle Angebote vergleichen, die Ihrem Alter, Ihrem Wohnort in der Schweiz, Ihrer bevorzugten Franchise und Ihrem Versicherungsmodell entsprechen.

Ihre Versicherungspolice gilt rückwirkend ab dem Datum, an dem Sie Ihren Wohnsitz offiziell angemeldet haben. Sie müssen auch rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, Prämien bezahlen. Alle medizinischen Kosten, die Ihnen während dieser Zeit entstehen, werden rückwirkend übernommen.

Wichtig: Wenn Sie die dreimonatige Frist nicht einhalten, wird Ihnen von der Schweizer Krankenkasse automatisch eine Krankenversicherung zugewiesen. Diese muss nicht unbedingt die günstigste sein.

Deckt die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz Vorerkrankungen ab?

Ja, alle obligatorischen Krankenversicherungen in der Schweiz gelten für alle versicherten Einwohnerinnen und Einwohner. Die Versicherer müssen Ihren Antrag unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand annehmen und dürfen Vorerkrankungen nicht ausschliessen. Sobald Sie versichert sind, können Sie alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Zahlen ältere Menschen höhere Beiträge?

Für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung gibt es nur drei Altersgruppen: Kinder (0-18 Jahre), junge Erwachsene (19-25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahren). Ab 26 Jahren spielt das Alter keine Rolle mehr für die zu zahlenden Prämien.

Kann ich mich von der obligatorischen Krankenversicherung befreien lassen?

Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz ist relativ teuer. Wenn Sie bereits über eine private Auslandskrankenversicherung verfügen oder keine Krankenversicherung abschliessen möchten, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können.

Tatsächlich gibt es einige Fälle, in denen Sie eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen können. Dies ist in folgenden Fällen möglich:

  • Sie werden von Ihrem Arbeitgeber in die Schweiz entsandt. Wenn Sie Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind und von einem Arbeitgeber aus dem Vereinigten Königreich, der EFTA oder der EU in die Schweiz entsandt werden, können Sie sich bis zu 24 Monate nach Ihrem Umzug in die Schweiz von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wenn Sie Staatsangehöriger Kroatiens, Indiens, Japans oder Nordmazedoniens sind und von einem Arbeitgeber in Ihrem Heimatland vorübergehend in die Schweiz entsandt werden, können Sie sich von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Für alle anderen Länder können Sie sich eventuell befreien lassen, wenn Sie nach dem Recht Ihres Heimatlandes dort versichert bleiben müssen. Dies ist nur möglich, wenn der Versicherungsschutz der Schweizer Krankenversicherungspflicht entspricht und Sie bei einer Versicherung in der Schweiz doppelt bezahlen müssten.
  • Sie arbeiten in einem EU- oder EFTA-Land oder im Vereinigten Königreich. Wenn Sie in der Schweiz wohnen, aber im Vereinigten Königreich oder in einem Land der EU oder EFTA arbeiten, müssen Sie sich in dem Land versichern, in dem Sie arbeiten. Hinweis: Wenn Sie aus der Ferne arbeiten und den überwiegenden Teil Ihrer Arbeit in der Schweiz verrichten, sind Sie in der Schweiz krankenversichert.
  • Sie beziehen eine Rente aus einem EU- oder EFTA-Staat oder aus dem Vereinigten Königreich. Wenn Sie in der Schweiz wohnen, aber eine Rente aus einem EU- oder EFTA-Land beziehen und kein Schweizer Einkommen haben (zum Beispiel einen Schweizer Lohn oder eine Schweizer Rente), sind Sie in dem Land obligatorisch krankenversichert, aus dem Sie Ihre Rente beziehen.
  • Sie arbeiten für eine Botschaft, ein Konsulat oder eine internationale Organisation, die von der Steuer befreit ist. Wenn Sie in der Schweiz wohnen, aber bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer internationalen Organisation mit Sitzabkommen angestellt sind, können Sie sich von der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz befreien lassen. Dasselbe gilt für Ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, die bei Ihnen wohnen.
  • Sie arbeiten in der Schweiz, wohnen aber in einem Nachbarland. Als Grenzgängerin oder Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich, Frankreich, Deutschland oder Italien haben Sie die Wahl zwischen der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz und einer gleichwertigen Krankenversicherung in Ihrem Wohnland. Detaillierte Informationen finden Sie im Finanzratgeber für Grenzgänger.
  • Sie sind ausländischer Studierender. Halten Sie sich als ausländischer Student oder ausländische Studentin ausschliesslich für das Studium in der Schweiz auf und erzielen in der Schweiz kein Einkommen, können Sie von der Versicherungspflicht befreit werden. Voraussetzung ist, dass Ihre bestehende ausländische Krankenversicherung einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet. Es gibt auch Schweizer Versicherer, die spezielle Versicherungen für ausländische Studierende anbieten, die in der Regel als gleichwertig mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anerkannt werden. Detaillierte Informationen finden Sie im Ratgeber zur Krankenversicherung für ausländische Studierende.

Was kann eine Zusatzversicherung in der Schweiz abdecken?

Obwohl die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz eine gute medizinische Grundversorgung bietet, kann es sein, dass bestimmte Leistungen für Ihre Bedürfnisse nicht ausreichen. Um diese Lücken zu schliessen, bieten viele Schweizer Versicherer Zusatzversicherungen für ambulante Behandlungen, Spitalaufenthalte und Zahnbehandlungen an. Einige Angebote bündeln zusätzliche Leistungen für Gesundheit und Wohlbefinden.

Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenversicherung unterscheiden sich die Leistungen der freiwilligen Krankenversicherung je nach Angebot. moneyland.ch bietet in diesen Ratgebern einen Überblick über die Leistungen der Krankenzusatzversicherungen für bestimmte Kosten:

Die freiwillige Spitalversicherung ergänzt die Grundversicherung für die allgemeine Abteilung der obligatorischen Krankenversicherung. Mehr über die Spitalversicherungen erfahren Sie in den Ratgeber allgemeine Abteilung, halbprivate Abteilung, private Abteilung und Flex-Versicherung.

Was kostet die freiwillige Krankenversicherung in der Schweiz?

Mit dem Vergleich ambulanter Zusatzversicherungen und dem Spitalversicherungsvergleich können Sie die Angebote für die freiwillige Krankenversicherung einfach nach Leistungen und Kosten vergleichen.

Wichtig: Da die Leistungen zwischen den Angeboten stark variieren, ist es wichtig, nicht nur die Prämien, sondern vor allem auch die Leistungen zu vergleichen.

Mehr zu diesem Thema:
Jetzt Angebote für die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz vergleichen
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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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