Guten Tag
Nach dem Ende Ihres letzten Arbeitsverhältnisses sind Sie als Arbeitnehmer noch einen Monat via UVG unfallversichert. Danach erlischt diese Versicherung.
Wenn Sie Arbeitslosengelder beziehen, sind Sie via SUVA versichert.
Andernfalls gibt es im Wesentlichen folgende Varianten:
Die erste Variante ist tatsächlich die Unfallversicherung via Grundversicherung (diese müssen Sie aktiv beantragen, falls Sie die Unfallversicherung noch nicht aktiviert haben). Diese hat aber unter anderem den Nachteil, dass Sie im Gegensatz zu einer Unfallversicherung via UVG die Franchise und den Selbstbehalt (10%) selbst bezahlen müssen. Ausserdem kommt die Krankenkasse nicht für eine Invalidenrente auf. Die Krankenkasse können Sie ausserdem in der Grundversicherung nicht einfach wechseln, sondern nur im Herbst auf Ende Jahr bzw. wenn Sie mit einer 300er-Franchise und Standardmodell versichert sind bis Ende März auf Mitte Jahr.
Die zweite Variante ist, dass Sie via UVG versichert bleiben (wie Sie es mit einem Arbeitgeber wären). Dafür gibt es so genannte Abredeversicherungen (kosten häufig um die 40 Franken pro Monat). Damit können Sie die obligatorische Versicherung für Nichtberufsunfälle (NBU) verlängern - allerdings auch nur bis zu 6 Monaten. Damit wären Sie also bis zu 7 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses via UVG versichert.
Beste Grüsse vom Moneyguru
Weitere Informationen:
Abredeversicherungen