Guten Tag
Für Velo-Diebstähle kommt die gewöhnliche Hausratversicherung auf. Das heisst auch dann, wenn das Velo aus Ihrer Garage entwendet wird. Für Diebstahl ausserhalb des Wohnhauses braucht es den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts». Für die Garage in Ihrem Wohnhaus brauchen Sie diesen Zusatz aber nicht. Für E-Bikes braucht es ebenfalls spezielle Deckungen.
Zur Frage, ob das Rad abgeschlossen sein muss oder nicht: Wenn Sie (grob)fahrlässig handeln, muss die Versicherung nicht zahlen bzw. zahlt im günstigen Fall einen Teil des Schadens. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie das Velo auf einem öffentlichen Grundstück nicht abschliessen.
Auf privaten Grundstücken (wie Ihrer Gemeinschaftsgarage) sieht es aber anders aus. Im Allgemeinen gilt hier bei Schweizer Hausratversicherungen die Regelung, dass ein Abschliessen auf privaten (geschützten) Grundstücken nicht vorausgesetzt wird. Das gilt für den eigenen Keller, aber auch für andere private Grundstücke (von Arbeitgebern, Freunden, Bekannten usw.).
Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl sofort der Polizei und danach der Versicherung melden.
Beste Grüsse vom Moneyguru
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Einfacher Diebstahl auswärts
Velo-Versicherungen