Wenn Sie in eine zivile Rechtsstreitigkeit verwickelt sind, landet Ihr Anliegen normalerweise in erster Instanz vor einem Kreis- oder Bezirksgericht. Der Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts wird als Gerichtskreis oder Gerichtsbezirk bezeichnet. Ob das Wort «Kreis» oder «Bezirk» verwendet wird, hängt davon ab, in welchem Kanton sich das Gericht befindet.
Der Gerichtskreis umfasst in der Regel mehrere Gemeinden. Sie können auf der Website des jeweiligen Kantons nachschauen, welches Gericht für welche Ortschaft zuständig ist.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, spielt der Gerichtskreis bei der Anwaltswahl eine Rolle. In der Regel verlangen Versicherungen, dass Ihr Rechtsvertreter aus dem zuständigen Gerichtskreis kommt. Das heisst, Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt muss den Geschäftssitz im Bezirk der Behörde haben, die für das Verfahren zuständig ist.
Falls Sie einen Anwalt ausserhalb des Gerichtskreises wählen, kann es sein, dass die Versicherung diese Wahl ablehnt oder dass Sie die Kosten teilweise selber tragen müssen.
Der Gerichtskreis beeinflusst zudem indirekt die Kostengutsprache Ihrer Rechtsschutzversicherung. In der Regel halten die Anbieter im Vertrag fest, dass Ihr Anwalt beziehungsweise Ihre Anwältin nach einem ortsüblichen Stundenansatz arbeiten sollte. Da Sie eine Rechtsvertretung aus dem zuständigen Gerichtskreis wählen müssen, handelt es sich also um den dort üblichen Stundenansatz.
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