Hausrat

Als Hausrat gelten alle Sachen, die im Haushalt eines Versicherungsnehmers zum privaten Gebrauch dienen.

Mobiliar, Fernseher, Küchengerät, Kleidung, Sportgeräte, persönliche sowie gemietete und geleaste Gegenstände gehören in der Regel zum Hausrat.

Bei Schweizer Versicherungen gehören auch anvertraute Sachen und Gästeeffekten dazu, als Gegenstände, die ein Gast mitgebracht hat.

Haustiere sind in den meisten Fällen mitversichert, und gehören im Versicherungsjargon ebenfalls zum Hausrat, doch gelten da je nach Versicherung spezielle Bedingungen.

Mieter und Hausbesitzer müssen sich unterschiedlich versichern. Die Hausratversicherung versichert nur Sachen, die dem Versicherungsnehmer gehören. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet dies: Sie müssen nichts versichern, das dem Hausbesitzer gehört. Durch den Mieter verursachte Schäden am Eigentum des Hausbesitzers sind über die private Haftpflichtversicherung gedeckt.

Einige Kantone schreiben bei der Hausratversicherung ein Versicherungsobligatorium vor. In den Kantonen Nidwalden und Waadt müssen Feuer und Elementarschäden über die kantonale Feuerversicherung versichert werden, während in den Kantonen Freiburg, Glarus und Jura die Wahl des Versicherers frei ist. Alle anderen Kantone verlangen kein Versicherungsobligatorium für den eigenen Hausrat.

Weitere Informationen:
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Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.