Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma sowie die Schweizerische Nationalbank fordern von Schweizer Banken seit längerem eine strengere Hypotheken-Vergabe. Der hiesige Immobilien-Markt drohe sonst zu überhitzen.
Auch Immobilien-Experten raten bei den momentanen Preisen davon ab, ohne vertiefte Abklärungen Wohneigentum zu erwerben.
Nun hat die Schweizerische Bankiervereinigung SBVg heute mitgeteilt, dass eine Reihe von Hypotheken-Massnahmen in Form einer Selbstregulierung eingeführt werden sollen.
Die neuen Hypotheken-Regeln sollen den Schweizer Immobilien-Markt etwas beruhigen. In Fällen, in denen die Banken die Regeln nicht einhalten, müssen sie das entsprechend Dreifache an Eigenmitteln hinterlegen.
Zu den neuen Regelungen gehören unter anderem die folgenden Mindestanforderungen:
- Verschärfte Amortisationspflicht: Immobilienbesitzer sollen ihre Zweithypothek in Zukunft nicht mehr in 20, sondern bereits in 15 Jahren abzahlen. Die Amortisation – also die Rückzahlung der Hypothekar-Schulden – soll zudem gleich nach der Hypotheken-Vergabe starten und gleichmässig über die ganze Dauer erfolgen. Die kurzfristige Rückzahlung des gesamten Betrags kurz vor Ablauf der Hypothek ist so nicht mehr möglich.
- Zweiteinkommen: Zweiteinkommen sind nur noch dann anrechenbar, wenn eine so genannte Solidarhaftung existiert.
- Immobilienbewertung: Für die Berechnung des Immobilienwerts müssen Banken neu den tieferen Wert von effektiv bezahltem Kaufpreis und berechnetem Marktwert für die Belehnung heranziehen (so genanntes Niederstwertprinzip).
Weitere Informationen:
Hypothekenvergleich der Schweiz
Grosser Schweizer Hypotheken-Rechner