Zweite Hypothek

Sofern die Hypothek mehr als 2/3 des Belehnungswertes ausmacht, wird der darüber liegende Anteil der Hypothek in der Schweiz als zweite (2. oder manchmal auch «zweitrangige») Hypothek bezeichnet.

Die zweitrangige Hypothek muss amortisiert werden (siehe Amortisation). Die Differenz zwischen dem gesamten Hypothekarbetrag und der zweiten Hypothek wird erste Hypothek genannt. Banken und Versicherer können die zweite Hypothek mit einem erhöhten Hypothekarzins belasten. Gerechtfertigt wird dies mit der hohen Belehnung (über 2/3), welche ein erhöhtes Kreditrisiko für Banken und Versicherer darstellt.

Beispiel für eine zweite Hypothek

Belehnungswert (Kaufpreis): 600'000 Franken (100%)
Eigenmittel: 120'000 Franken (20%)
Erste Hypothek: 400'000 Franken (66 2/3 %)
Zweite Hypothek: 80'000 Franken (13 1/3 %)
Gesamte Hypothek: 480'000 Franken (80%)

Weitere Informationen:
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Erste Hypothek

Experte Felix Oeschger
Felix Oeschger ist Analyst und Experte bei moneyland.ch.
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