Der Begriff der kalten Progression bezeichnet einen Anstieg der tatsächlichen Steuerlast aufgrund einer nominalen (aber nicht realen) Lohnerhöhung im Rahmen einer Inflation.
Eine nominale Lohnerhöhung kann zum Beispiel dem Teuerungsausgleich dienen, um die Effekte einer Inflation auszugleichen. Wenn nun aber progressive Einkommensteuer-Tarife nicht der Inflation angepasst werden, kann es sein, dass die Besteuerten durch eine nominale Lohnerhöhung in eine höhere Steuerklasse aufsteigen und deswegen einen höheren Steuersatz bezahlen müssen. Dadurch kann der reale Lohn trotz einer nominalen inflationsausgleichenden Lohnerhöhung tiefer ausfallen als vor der Inflation.
Beispiel einer kalten Progression
Eine Person hat ein steuerbares Einkommen von 50'000 Franken und muss darauf 5000 Franken Steuern bezahlen. Es gilt also ein Steuersatz von 10%. Damit verbleiben der Person 45'000 Franken oder 90% des ursprünglichen steuerbaren Einkommens.
Aufgrund einer Inflation steigen nun die Preise für Güter und Dienstleistungen um 6%, woraufhin auch der Lohn der Person um 6% erhöht wird, um die allgemeine Teuerung auszugleichen. Obwohl der inflationsbereinigte Reallohn unverändert geblieben ist, hat die Person mit 53'000 Franken ein nominal höheres steuerbares Einkommen und rutscht dadurch in eine höhere Steuerklasse. Anstatt wie vorher mit 10% wird der Person nun neu ein Steuersatz von 15% verrechnet. Dadurch bezahlt die besteuerte Person neu 7950 Franken an Steuern. Es verbleiben der Person nur noch 85% des steuerbaren Einkommens oder 45050 Franken – inflationsbereinigt sind das im Vergleich zum anfänglichen Lohn noch 42'500 Franken.
Weitere Informationen:
Progressive Steuern
Grenzsteuersatz