Beim Lastschriftverfahren werden Rechnungsbeträge automatisch vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Ursprünglich sprach man beim Lastschriftverfahren von LSV. Mittlerweile ermöglichen die Schweizer Banken (ausser PostFinance) die neue Variante LSV+ mit Widerspruchsrecht. Die PostFinance bietet ein eigenes Lastschriftverfahren an, das Swiss Direct Debit (CH-DD).
Bankkundinnen und -kunden müssen einmalig eine sogenannte Belastungsermächtigung erteilen. Danach entsteht ihnen kein Aufwand mehr.
Damit ist das Lastschriftverfahren effizient, um regelmässig wiederkehrende Rechnungen eines Rechnungsstellers zu bezahlen. Typische Beispiele sind Telefon-, Strom- und Kreditkarten-Rechnungen. Voraussetzung ist, dass die Firmen LSV+ als Zahlungsart anbieten.
Kunden haben bei beiden Lastschritfverfahren (LSV+ und CH-DD) aber die Möglichkeit, bis 30 Tage nach der Buchung einen Widerspruch geltend zu machen.
Im Rahmen von Schweizer Privatkonten im Online-Banking ist das Bezahlen per LSV+ in der Regel kostenlos.
Für Firmen bieten die Schweizer Banken zusätzlich das Verfahren BDD an.
Die Schweizer Banken haben beschlossen, das Lastschriftverfahren LSV+ per 30. September 2028 einzustellen. Ab Sommer 2025 wollen die Schweizer Banken eBill Direct Debit als digitales Nachfolgeprodukt einführen.
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Lastschriftverfahren: Fragen und Antworten