Das steuerbare Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer von Privatpersonen in der Schweiz. Auf dem steuerbaren Einkommen wird mittels Steuertarif die direkte Bundessteuer, die kantonale Einkommensteuer (auch Staatssteuer genannt) und die Einkommensteuer auf Gemeindeebene erhoben.
Das steuerbare Einkommen basiert auf der kantonalen Steuererklärung und wird von den zuständigen Behörden kontrolliert und allenfalls korrigiert. Es ergibt sich aus der Summe aller in der Schweiz zu versteuernden Einkünften nach Abzügen. Für die Berechnung des steuerbaren Einkommens gibt es von Bund und Kantonen festgelegte Berechnungsvorschriften. Je nach Kanton können die Anzahl und Höhe der Steuerabzüge variieren.
Das steuerbare Einkommen wird für jeden Steuerpflichtigen zweimal berechnet: Einmal für den Kanton und die Gemeinde (massgebend für die Staats- und Gemeindesteuer) und einmal für den Bund (massgebend für die direkte Bundessteuer). Die beiden Werte können – müssen aber nicht – voneinander abweichen.