Die direkte Bundessteuer wird jährlich vom Bund erhoben. Besteuert wird das Einkommen natürlicher Personen und der Gewinn juristischer Personen in der Schweiz. Es gelten einheitliche und für die ganze Schweiz gültige Steuersätze.
Die direkte Bundessteuer für Privatpersonen unterliegt einer starken Progression. Der prozentuale Steuersatz verändert sich selbst für kleine Änderungen des steuerbaren Einkommens. Der Tarif beinhaltet eine stufige Progression: Zuerst wird das steuerbare Einkommen einer Person in Stufen unterteilt. Für die Grenzwerte der Stufen gibt der Tarif direkt einen Steuerbetrag an. Für jede Stufe kann ein absoluter Steuerbetrag pro 100 Schweizer Franken innerhalb dieser Stufe aus dem Tarif entnommen werden. Diese Steuerbeträge werden auf dem auf 100 Franken abgerundeten Betrag erhoben.
Jährliche Anpassungen des Tarifs sind möglich, um den Effekt der kalten Progression zu neutralisieren. Im Fall einer effektiven Senkung der Steuerbelastung im Rahmen einer Deflation wird der Tarif jedoch nicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen angepasst.
Einkommensteuer für natürliche Personen
Die Höhe der direkten Bundessteuer für Privatpersonen hängt im Wesentlichen von zwei Grössen ab: dem steuerbaren Einkommen und dem Familienstand (wobei das steuerbare Einkommen für fixe Einkünfte je nach Anzahl und Umfang der Abzüge variieren kann). Abhängig vom Familienstand gibt es zwei unterschiedliche Tarife: Der erste Steuertarif ist für Alleinstehende gültig, die den Haushalt nicht mit Kindern oder unterstützten Personen teilen. Der zweite Tarif ist für Verheiratete, Eineltern-Familien oder eingetragene Partnerschaften gültig.
Ausserdem gibt es einen speziellen Kinderabzug. Für jedes Kind und für jede vom Steuerpflichtigen unterstützte Person werden 251 Schweizer Franken vom Steuerbetrag abgezogen.
Direkte Bundessteuer: Beispiel für eine Familie
Eine Familie mit zwei Kindern hat ein steuerbares Einkommen in der Schweiz von 114'499 Schweizer Franken.
Steuerbares Einkommen in der Schweiz: CHF 114'499
Steuer gemäss Tarif für CHF 105'000: CHF 2234
Steuerbetrag pro CHF 100 darüberliegend: CHF 6
Einkommen, das CHF 105'000 übersteigt: CHF 114'499 – CHF 105'000 = CHF 9499
Abgerundet auf CHF 100: CHF 9400
Steuer auf Einkommen über CHF 105'000: CHF 9400 / 100 * 6 = CHF 564
Steuerbetrag vor Kinderabzug: CHF 2234 + 564 = CHF 2798
Kinderabzug: – CHF 251 * 2 = – CHF 502
Direkte Bundessteuer: CHF 2798 – 502 = CHF 2296
Mit einem Anstieg des steuerbaren Einkommens steigt auch die prozentuale Steuerbelastung kontinuierlich an, wobei der Anstieg des Steuersatzes für tiefere Einkommen ausgeprägter ist als für höhere. Für Einkommen mit einem (durchschnittlichen) Steuersatz von 11.5 Prozent steigt der Steuersatz nicht mehr weiter an. 11.5 Prozent ist unabhängig vom Familienstand der gesetzliche Höchstsatz für die direkte Bundessteuer.
Gewinnsteuer für juristische Personen (Firmen)
Je nach Art der juristischen Person (Firma) gibt es zwei einheitliche Steuersätze.
Erstens den Steuersatz für Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Dieser beträgt 8.5 Prozent und wird auf den Reingewinn angewendet.
Zweitens den Steuersatz für alle anderen juristischen Personen (darunter fallen beispielsweise Stiftungen und Vereine). Dieser beträgt 4.25 Prozent und wird auf den Reingewinn angewendet. Die direkte Bundessteuer wird für diese juristischen Personen nicht erhoben, wenn ein gemeinnütziger Zweck vorliegt oder der Reingewinn 5000 Schweizer Franken unterschreitet.
Weitere Informationen:
Rechner Bundessteuer