Der Steuersatz ist das Instrument für die Bestimmung des zu entrichtenden Steuerbetrags. Führt ein Steuerobjekt (zum Beispiel das Einkommen einer Privatperson) zu einer Steuerpflicht (zum Beispiel die direkte Bundessteuer), so wird die Steuer auf Basis der Bemessungsgrundlage (zum Beispiel dem steuerbaren Einkommen) mittels Steuersatz berechnet. Die Bemessungsgrundlage bezeichnet in diesem Kontext das in Zahlen ausgedrückte Steuerobjekt.
Normalerweise wird der Steuersatz relativ zur Bemessungsgrundlage angegeben (meist in Prozent, manchmal in Promille). Sind ein Steuerbetrag und eine monetäre Bemessungsgrundlage gegeben, berechnet sich der Steuersatz wie folgt:
Steuersatz in % = (Steuerbetrag / Bemessungsgrundlage) * 100.
Beispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von 50'000 Franken und einem geschuldeten Steuerbetrag von 5000 Franken beträgt der Steuersatz 10 Prozent: (5000 Franken / 50'000 Franken) * 100 = 10%.
Wenn der Steuersatz bei ansteigender Bemessungsgrundlage konstant bleibt, nimmt die Steuerbelastung proportional zur Bemessungsgrundlage zu. Ein Beispiel dafür ist die Stempelsteuer: Der Steuersatz für die Stempelsteuer beträgt einheitliche 5 Prozent. Auf einer Versicherungsprämie von 200 oder 500 Schweizer Franken ergibt dies eine absolute Stempelsteuer von 10 Franken oder 25 Franken.
Wenn der (prozentuale) Steuersatz hingegen mit zunehmender Bemessungsgrundlage ansteigt, spricht man von einer überproportionalen oder progressiven Steuer.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Steuersatz nicht relativ zur Bemessungsgrundlage angegeben wird. Bei der direkten Bundessteuer verändert sich der prozentuale Steuersatz selbst für kleine Änderungen im steuerbaren Einkommen. In diesem Fall wird das steuerbare Einkommen in Stufen unterteilt. Für jede Stufe wird ein absoluter Steuerbetrag pro 100 Schweizer Franken innerhalb der Stufe angegeben. Dieser stufenabhängige Steuerbetrag wird – entgegen des alltäglichen Sprachgebrauchs – auch Steuersatz genannt.
Weitere Informationen:
Grenzsteuersatz