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Für Beträge an Gesundheitsförderung und Vorsorge durch das Produkt Swica Completa Praeventa ergänzbar. Alle Kosten, die in den Bereichen Medikamente, Alternativmedizin und ausländische Spital- und Arztbehandlungen anfallen: Wahl zwischen keiner Franchise oder einer Franchise von CHF 600. Für Kinder bis zum 18. Altersjahr wird keine Franchise erhoben. Der Selbstbehalt von 10% gilt bis zu maximal CHF 700 für Erwachsene bzw. CHF 350 für Kinder (Franchise aus Grundversicherung wird angerechnet).
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Prämien sind von verschiedenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Wohnort abhängig. Hier werden die Prämien (ohne Franchise) dargestellt.
Kostenbeitrag an Brillengläser, Kontaktlinsen und Sehhilfen: 90 Prozent, maximal CHF 200 alle 3 Kalenderjahre.
Deckung durch Ergänzungsprodukt Swica Completa Praeventa oder Optima möglich.
Deckung durch Ergänzungsprodukt Swica Completa Praeventa oder Optima möglich.
Deckung durch Ergänzungsprodukt Swica Completa Praeventa oder Optima möglich.
Kostendeckung von ärztlich verordneten Medikamenten: Keine Franchise oder Franchise von CHF 600 sowie ein Selbstbehalt von 10 Prozent bis maximal CHF 700 für Erwachsene bzw. CHF 350 für Kinder.
Kostenbeitrag an Therapien bei Swica-anerkannten Therapeuten: CHF 80 pro Stunde. Kostendeckung von naturärztlich verordneten Medikamenten: Keine Franchise oder Franchise von CHF 600 sowie ein Selbstbehalt von 10 Prozent bis maximal CHF 700 für Erwachsene bzw. CHF 350 für Kinder.
Kostenbeitrag an Sitzungen bei Swica-anerkannten Psychologen: maximal CHF 50 pro Sitzung, maximal 60 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an Notfalltransport: 90 Prozent, bis maximal CHF 20'000 pro Kalenderjahr. Rettungskostenbeitrag bis CHF 20'000 pro Kalenderjahr (zusammen mit Leistungen aus der Grundversicherung).
Rettungskosten und Notfalltransport: CHF 50'000 pro Kalenderjahr. Volle Kostenübernahme im Fall einer Repatriierung.
Kostenübernahme von ambulanten und stationären Notfallbehandlungen (private Spitalklasse für die ersten 3 Reisemonate).
Keine Franchise oder Franchise von CHF 600 sowie ein Selbstbehalt von 10 Prozent bis maximal CHF 700 für Erwachsene bzw. CHF 350 für Kinder.
Kostenbeitrag an Zahnstellungskorrekturen bis zum 25. Altersjahr: 50 Prozent, maximal CHF 10'000 pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an Zahnbehandlungen und Dentalhygiene: 50 Prozent, maximal CHF 100 pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an Badekuren: CHF 30 pro Tag, während maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr. Kostenbeitrag an Erholungskuren: CHF 20 pro Tag, während maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr.
90 Prozent, maximal CHF 200 pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an ambulante Unterbindung: 90 Prozent, maximal CHF 500 pro Fall.
Beitrag in Form von Stillgeld: CHF 200 pro Kind.
Weitere Leistungen bei Abschluss von Ergänzungsprodukt Swica Completa Praeventa oder Optima.
Beitrag an ambulante Ohrenkorrektur: 90 Prozent, maximal CHF 1500 pro Ohr.
Kostendeckung von ärztlich verordneter Haushaltshilfe: 50 Prozent, maximal CHF 30 pro Tag, während maximal 60 Tagen pro Kalenderjahr.
Zweitmeinung durch Ärzte von santé24.
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