Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, erheben die Eidgenossenschaft, die Kantone und Gemeinden zahlreiche Steuern und Abgaben. Neben klassischen Steuern wie der Einkommenssteuer und der Mehrwertsteuer gibt es auch einige eher merkwürdige Steuern, die viele Schweizerinnen und Schweizer zahlen.
Da jeder Kanton seine Steuern selbst festlegt, gibt es von Kanton zu Kanton Unterschiede. Dieser Artikel beschränkt sich auf die Steuern, die direkt und indirekt von Privatpersonen gezahlt werden. Nicht thematisiert werden Steuern, die nur von Unternehmen gezahlt werden.
Direkte Steuern
Steuerpflichtige Privatpersonen müssen jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Die Steuerverwaltung berechnet die zu zahlenden Steuern. Dabei gilt der Grundsatz, dass ärmere Personen prozentual weniger zahlen müssen als reichere. Aufgrund der Angaben in der Steuererklärung werden folgende Steuern verrechnet:
- Direkte Bundessteuer: Die Eidgenossenschaft erhebt die direkte Bundessteuer als Einkommenssteuer. Privatpersonen zahlen jährlich rund 15 Milliarden Franken direkte Bundessteuer. Umgerechnet auf einen volljährigen Einwohner sind das etwa 2140 Franken. Der Bund erhält von der direkten Bundessteuer für Privatpersonen rund 13 Milliarden Franken pro Jahr, das ist ein Sechstel der gesamten Einnahmen der Bundesverwaltung. Den Rest behalten die Kantone, die die direkte Bundessteuer bei den Steuerpflichtigen eintreiben.
- Kantons- und Staatssteuer: Mit der Kantonssteuer – in einigen Kantonen auch Staatssteuer genannt – besteuern die Kantone das Einkommen und das Vermögen von Privatpersonen. In vielen Fällen zahlt der Steuerpflichtige jedoch keine Vermögenssteuer, da sein Vermögen unter der Freigrenze liegt. Alle Schweizer Kantone nehmen jährlich fast 28 Milliarden Franken an Einkommenssteuern und über 5 Milliarden Franken an Vermögenssteuern ein. Das sind umgerechnet auf einen volljährigen Einwohner über 4600 Franken pro Jahr.
- Gemeindesteuer: Die Gemeindesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Schweizer Gemeinden. Wie bei den Kantonssteuern werden das Einkommen und das Vermögen von Privatpersonen besteuert. Alle Schweizer Gemeinden zusammen nehmen jährlich 19 Milliarden Franken an Einkommenssteuern und mehr als 3 Milliarden Franken an Vermögenssteuern ein. Das ist auf einen volljährigen Einwohner umgerechnet mehr als 3000 Franken pro Jahr.
- Kirchensteuer: Die Kirchensteuer wird Angehörigen einer Konfession in der Regel gemeinsam mit der Steuerrechnung des Kantons und der Gemeinde verrechnet. Die Kirchensteuern werden jedoch separat ausgewiesen. In vielen Schweizer Kantonen erheben die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche ihre Steuern auf diese Weise, in einigen Kantonen auch die christlich-katholische Kirche und in drei Kantonen die israelitische Kultusgemeinde. Im Kanton Waadt und in fast allen Walliser Gemeinden zahlen die Steuerpflichtigen keine Kirchensteuer. Dennoch können im Kanton Wallis Personen, die weder katholisch noch reformiert sind, unter gewissen Voraussetzungen Gemeindesteuern zurückerhalten. Dafür ist ein jährlicher Antrag beim Gemeinderat nötig.
In der Schweiz erwerbstätige Personen, die weder Schweizer Bürger sind noch die Niederlassungsbewilligung besitzen, zahlen die oben genannten Steuern nicht selbst an die Steuerverwaltung. Stattdessen zieht der Arbeitgeber die Steuern als Quellensteuer direkt vom Lohn ab.
Es gibt noch weitere direkte Steuern:
- Erbschafts-, Schenkungs- und Nachlasssteuer: Fast alle Schweizer Kantone erheben sowohl eine Steuer auf Erbschaften als auch auf Schenkungen. Im Kanton Solothurn gibt es zusätzlich eine Nachlasssteuer. Steuerpflichtig sind die Erbenden beziehungsweise die Beschenkten. Von der Steuer befreit sind der überlebende Ehepartner und in den meisten Kantonen auch die direkten Nachkommen. In manchen Kantonen zahlen direkte Nachkommen Erbschaftssteuern, jedoch erst ab einem Freibetrag von 50’000 bis 300’000 Franken. Jährlich nehmen die Schweizer Kantone und Gemeinden etwa 1.3 Milliarden Franken mit diesen Steuern ein. Das sind umgerechnet 144 Franken pro Einwohner.
- Grundstückgewinnsteuer: Gewinne, die aus dem Verkauf von Grundstücken, Häusern und Wohnungen entstehen, werden in allen Schweizer Kantonen mit der Grundstückgewinnsteuer besteuert. Die Steuer wird vom Kanton erhoben, in der sich die Immobilie befindet.
- Liegenschaftssteuer: In vielen Kantonen wird eine Liegenschaftssteuer erhoben, die je nach Kanton auch Grundsteuer oder Grundstücksteuer genannt wird. Die Steuer fällt am Ort an, wo sich die Immobilie befindet. Der Wohnort spielt dabei keine Rolle. Alle Schweizer Kantone und Gemeinden nehmen mit dieser Steuer rund 1.3 Milliarden Franken im Jahr ein. Das sind auf einen volljährigen Einwohner umgerechnet 180 Franken.
- Handänderungssteuer: Beim Verkauf eines Grundstücks wird in vielen Kantonen eine Handänderungssteuer erhoben. In manchen Kantonen können auch die Gemeinden eine Handänderungssteuer erheben. Erhoben wird die Steuer vom Kanton beziehungsweise der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet.
- Motorfahrzeugsteuer: Alle Kantone erheben eine Motorfahrzeugsteuer. Deren Höhe ist jedoch sehr unterschiedlich. Elektro- und Hybridfahrzeuge sind oft ganz von der Steuer befreit oder profitieren von Steuererleichterungen. Insgesamt nehmen die Schweizer Kantone mit der Motorfahrzeugsteuer 2.3 Milliarden Franken im Jahr ein. Das sind auf ein in der Schweiz zugelassenes Auto im Durchschnitt umgerechnet 360 Franken.
- Wasserfahrzeugsteuer: In vielen Kantonen gibt es auch eine Schiffssteuer für Motor-, Segel- und Lastschiffe. Alle Schweizer Kantone zusammen nehmen mit der Wasserfahrzeugsteuer im Jahr 35 Millionen Franken ein. Das ist umgerechnet auf ein in der Schweiz zugelassenes Schiff im Durchschnitt rund 360 Franken.
- Hundesteuer: In vielen Kantonen und Gemeinden gibt es eine Hundesteuer. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Grösse und Gewicht des Hundes. Hundehalterinnen und Hundehalter zahlen für diese Steuer insgesamt rund 55 Millionen Franken im Jahr. Das sind umgerechnet pro in der Schweiz lebendem Hund rund 100 Franken im Durchschnitt.
- Feuerwehrersatzabgabe: In vielen Kantonen müssen feuerwehrpflichtige Personen, die keinen Feuerwehrdienst leisten, eine Feuerwehrersatzabgabe zahlen. Diese Abgabe wird teils vom Kanton, teils von der Gemeinde erhoben.
Es gibt weitere persönliche Steuern, für die die Einwohner jeweils eine Rechnung erhalten.
- Serafe-Gebühr: Offiziell ist die Serafe-Gebühr zwar keine Steuer. In der Praxis ist aber jeder Haushalt verpflichtet, die Abgabe für Radio und Fernsehen zu zahlen. Sie beträgt 335 Franken pro Haushalt und Jahr. Sogar Sozialhilfeempfänger und Flüchtlinge sind verpflichtet, die Serafe-Gebühr zu zahlen. Einzig Haushalte mit Personen, die Ergänzungsleistungen zu ihrer Rente beziehen, sind von der Gebühr befreit. Insgesamt zahlten Schweizer Haushalte knapp 1.1 Milliarden Franken im Jahr. Das sind umgerechnet 125 Franken pro Person.
- Wehrpflichtersatzabgabe: Schweizer Männer, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten, müssen unter Umständen eine Wehrpflichtersatzabgabe zahlen. Betroffen sind Schweizer Männer bis zum Alter von 37 Jahren. Die Wehrpflichtersatzabgabe muss während maximal 11 Jahren gezahlt werden. Die Abgabe beträgt 3 Prozent des steuerbaren Einkommens (anhand der direkten Bundessteuer), wobei Einsätze im Zivilschutz zu einer Reduktion führen können. Im Jahr zahlen Steuerpflichtige insgesamt rund 180 Millionen Franken mit der Wehrpflichtersatzabgabe. Umgerechnet auf einen männlichen Einwohner sind das etwa 40 Franken.
Indirekte Steuern
Schweizerinnen und Schweizer zahlen oft Steuern, ohne es zu merken. Die Steuern sind bereits im Verkaufspreis eines Produktes oder einer Dienstleistung enthalten und werden vom Verkäufer (oder von einem Lieferanten) an die Steuerverwaltung überwiesen. In der Regel ist nicht ersichtlich, wie hoch der Anteil der Steuern am Produktpreis tatsächlich ist. Häufig ist ein Produkt von mehreren Steuern betroffen.
Das sind indirekte Steuern, die der Bund erhebt:
- Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer besteuert den inländischen Konsum. Die Mehrwertsteuer wird hauptsächlich von Privatpersonen gezahlt.
Der Steuersatz ist je nach Produkt unterschiedlich hoch: In der Regel beträgt er 8.1 Prozent. Insbesondere Lebensmittel, aber auch Medikamente und Bücher werden mit 2.6 Prozent besteuert. Ein Sondersatz von 3.8 Prozent gilt für Übernachtungen, zum Beispiel in Hotels. Einige Dienstleistungen – zum Beispiel viele Bankdienstleistungen, Leistungen im Gesundheitswesen und Mieten – sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zahlen im Jahr rund 25 Milliarden Franken Mehrwertsteuer. Das sind auf einen Einwohner umgerechnet durchschnittlich 2840 Franken. Für die Eidgenossenschaft ist die Mehrwertsteuer eine sehr wichtige Einnahmequelle: Fast ein Drittel der Bundeseinnahmen stammen aus der Mehrwertsteuer.
- Verrechnungssteuer
Der Bund erhebt die Verrechnungssteuer als sogenannte Sicherungssteuer. Damit will der Bund erreichen, dass Vermögen und Erträge auf Bankkonten und Wertschriften von den Steuerpflichtigen versteuert werden. Bei Dividenden und Zinsen auf Wertschriften wie Aktien und Obligationen werden 35 Prozent abgezogen. Bei Zinsen auf Bankkonten werden ebenfalls 35 Prozent abgezogen, in der Regel aber erst ab einem Zinsertrag von über 200 Franken.
Wer die Wertschriften und Bankkonten in der Steuererklärung deklariert, erhält die Verrechnungssteuer vollständig zurück. Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen sowie gewisse Gewinne aus Geldspielen und Lotterien unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer. Im Jahr nimmt der Bund mit der Verrechnungssteuer fast 7 Milliarden Franken ein. Das sind auf den einzelnen Einwohner umgerechnet rund 750 Franken.
- Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag
Die Eidgenossenschaft erhebt die Mineralölsteuer auf Erdöl, andere Mineralöle, Erdgase sowie auf Treibstoffe wie Benzin und Diesel. Auf Benzin und Diesel wird zusätzlich ein Mineralölsteuerzuschlag von 30 Rappen pro Liter erhoben. Im Jahr nimmt der Bund mit diesen beiden Steuern rund 4.3 Milliarden Franken ein. Das sind auf ein Auto umgerechnet fast 690 Franken im Durchschnitt (ohne Elektroautos).
- Stempelabgaben
Der Bund besteuert die Ausgabe von und den Handel mit Wertschriften sowie Versicherungsprämien mit drei unterschiedlichen Stempelabgaben. Zwei davon betreffen auch Privatpersonen:
- Umsatzabgabe:
Beim Kauf und Verkauf von Wertschriften wie Aktien und Obligationen verrechnet die Bank beziehungsweise der Broker dem Kunden die Umsatzabgabe. Diese beträgt 1.5 Promille für schweizerische und 3 Promille für ausländische Wertschriften, wobei die Anleger die Hälfte dieser Steuer zahlen müssen. Im Jahr nimmt der Bund mit der Umsatzabgabe 1.35 Milliarden Franken ein. Das sind auf einen Einwohner umgerechnet im Durchschnitt 150 Franken.
- Abgabe auf Versicherungsprämien beziehungsweise Prämienquittungsstempel:
Auf den Prämien von Haftpflicht-, Feuer-, Kasko- und Hausratversicherungen erhebt der Bund eine Abgabe von 5 Prozent. Bei rückkaufsfähigen Lebensversicherungen mit Einmalprämie beträgt sie 2.5 Prozent. Die Versicherungsgesellschaft weist die Abgabe in der Regel separat auf der Prämienrechnung aus. Im Jahr nimmt der Bund mit dem Prämienquittungsstempel 750 Millionen Franken ein. Das sind auf einen Einwohner umgerechnet durchschnittlich 85 Franken.
- Tabaksteuer
Mit der Tabaksteuer besteuert die Eidgenossenschaft Zigaretten, Zigarren und Tabak. Im Jahr nimmt der Bund mit der Tabaksteuer 2 Milliarden Franken ein. Das sind umgerechnet pro Schweizer Raucherin und Raucher rund 1000 Franken.
- Spirituosensteuer
Grundsätzlich besteuert der Bund bei Schnaps den Liter reinen Alkohol mit 29 Franken. Für einzelne Produkte mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozenten beträgt die Steuer nur die Hälfte. Für Alcopops beträgt die Steuer 116 Franken pro Liter reinen Alkohol. Der Bund nimmt mit der Spirituosensteuer um die 300 Millionen Franken im Jahr ein. Das sind umgerechnet auf einen volljährigen Einwohner 42 Franken.
- Automobilsteuer
Der Bund erhebt eine Automobilsteuer, wenn ein Auto importiert oder in der Schweiz hergestellt wird. Die Steuer beträgt 4 Prozent, wobei Elektrofahrzeuge nicht besteuert werden. Im Jahr 2021 nahm der Bund mit dieser Steuer rund 310 Millionen Franken ein. Umgerechnet sind das etwa 1100 Franken pro Neuwagen (ohne reine Elektroautos).
- Spielbankenabgabe
Besteuert werden Spielbanken wie Casinos oder Online-Spielbanken. Im Jahr 2021 nahm der Bund mit der Spielbankenabgabe 249 Millionen Franken ein, die Kantone weitere 26 Millionen Franken. Das sind pro volljährigen Einwohner rund 38 Franken.
- Biersteuer
Auch Bier und Biermischgetränke werden besteuert. Je nach Art des Biers und Grösse der Brauerei wird der Liter Bier zwischen 10 und knapp 34 Rappen besteuert. Mit der Biersteuer nimmt der Bund rund 110 Millionen Franken im Jahr ein. Das sind umgerechnet auf einen volljährigen Einwohner 15 Franken.
Nicht nur der Bund erhebt indirekte Steuern, sondern auch einige Kantone und Gemeinden.
- Vergnügungssteuer und Billettsteuer:
Nur noch wenige Schweizer Kantone erheben eine Vergnügungssteuer beziehungsweise Billettsteuer. Diese Steuern werden zum Beispiel im Kino, bei Konzerten oder Theatervorstellungen verrechnet. In den Jahren vor der Corona-Pandemie haben Schweizerinnen und Schweizer etwa 35 Millionen Franken im Jahr für die Billettsteuer gezahlt. Das ist umgerechnet auf einen Einwohner rund 4 Franken.
- Beherbergungstaxe und Kurtaxe
In fast allen Schweizer Kantonen gibt es Gemeinden, die eine Beherbergungstaxe erheben. Oft wird sie auch Kurtaxe genannt. Für jede Übernachtung in einem Hotel, einem Hostel, einer Airbnb-Wohnung, einer Ferienwohnung etc. müssen die Gäste diese Abgabe zahlen. Die Kurtaxe wird an den Anbieter der Übernachtung gezahlt und separat ausgewiesen.
Weitere Informationen:
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