Schätzungen zufolge gibt es in der Schweiz zwischen 80’000 und 100’000 Vereine und Klubs. Gemäss dem Bundesamt für Statistik sind rund 60.8 Prozent der Männer und rund 53.1 Prozent der Frauen in der Schweiz Mitglied in mindestens einem Verein.
Im Alltag sehen sich Vereine und Klubs allerdings oft mit schwierigen und teilweise heiklen finanziellen Fragen konfrontiert. Wer haftet zum Beispiel für Sach- und Personenschäden? Und welche Steuern sind zu entrichten?
Diese und weitere Fragen beantwortet der unabhängige Online-Vergleichsdienst moneyland.ch im folgenden Ratgeber.
1. Müssen Vereine Steuern bezahlen?
Nicht selten wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass Vereine keine Steuern zahlen müssen. Doch dies ist nicht der Fall. Grundsätzlich müssen Vereine eine Steuererklärung einreichen und sowohl Einkommen- als auch Vermögenssteuern bezahlen – wie alle anderen juristischen Personen auch. Sie können sich jedoch als Verein um eine Steuerbefreiung bewerben. Dazu müssen Sie beweisen, dass Ihre Tätigkeit einen sozialen und kulturellen Nutzen erfüllt. Und dass Ihr Verein nicht gewinnorientiert tätig ist.
2. Wer haftet für Schäden?
Man könnte meinen, dass die Hausrats- und Haftpflichtversicherung der einzelnen Mitglieder alle Sach- und Personenschäden abdeckt. Doch die Haftungsfrage ist nicht immer leicht zu beantworten. Für Sach- und Personenschäden an einem Treffen oder Anlass eines Vereins haftet der entsprechende Verein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann sich also für manche Vereine lohnen. Insbesondere, wenn Personen- oder Sachschäden aufgrund der Vereinstätigkeit nicht unwahrscheinlich sind. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden im Zusammenhang mit den regulären Tätigkeiten des Vereins.
3. Können Vereine einen Kredit aufnehmen?
Kredite für Vereine lassen sich mit dem Geschäftskredit-Vergleich von moneyland.ch schnell und einfach finden. Wählen Sie dazu unter «Firmentyp» das Kriterium «Verein». Allerdings bieten nicht alle gängigen Kreditinstitute Kredite für Vereine an. Es ist zudem besonderes Augenmerk auf die Zinsen und Gebühren zu legen: Die Zinssätze können je nach Anbieter und kreditsuchender Firma deutlich über dem Maximalzinssatz für Konsumkredite liegen. Denn Geschäftskredite fallen nicht unter das Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG).
4. Wer bezahlt im Fall einer Klage die Rechtskosten?
Auch Vereine können in rechtliche Streitigkeiten verwickelt werden. Je nach Aktivität und Art der Tätigkeit ist das Risiko eines Rechtsstreits für einen Verein mehr oder wenig hoch. Eine entsprechende Rechtsschutzversicherung schützt vor den hohen Kosten eines Rechtsverfahrens. Für viele Vereine ist ein Rechtsschutz allerdings kaum nötig.
5. Müssen Vereine eine Buchhaltung führen?
Vereine müssen ihre Einnahmen und Ausgaben genau dokumentieren. Egal, ob sie von der Steuer befreit sind oder nicht. Durch die Zusammenarbeit mit einem Buchhaltungs- oder Treuhandbüro lässt sich dabei viel Zeit sparen. Eine Alternative zu einem teuren Buchhaltungsservice sind kostengünstige Buchhaltungsprogramme. Einige Online-Tools sind dabei speziell auf Schweizer Vereine ausgerichtet.
6. Brauchen Vereine ein Bankkonto?
Viele Vereine verrechnen Mitgliederbeiträge, gehen gewinnbringenden Tätigkeiten nach oder erhalten Spenden. Dieses Geld muss gesondert aufbewahrt werden. Dazu braucht es nicht zwingend ein Bankkonto. Das Geld kann prinzipiell auch in Form von Bargeld aufbewahrt werden. Ein Bankkonto erleichtert jedoch die Organisation und die Buchführung. Mit dem Firmenkonto-Vergleich von moneyland.ch lassen sich die verschiedenen Konten vergleichen. Wählen Sie dazu unter «Firmentyp» das Kriterium «Verein».
7. Wer haftet für Schulden?
Vereine müssen ihre Schulden aus dem Vereinsvermögen bezahlen. Durch eine entsprechende Klausel in den Statuten können jedoch auch die Mitglieder haftbar gemacht werden. Ist dies nicht der Fall, haften die Mitglieder nicht für die Schulden des Vereins.
8. Darf ein Verein Mitgliederbeiträge verlangen?
Ja. Dies muss allerdings in den Statuten festgehalten werden. Ohne entsprechende Klausel in den Statuten darf der Verein keine Mitgliederbeiträge verlangen.
Zu weiterführenden Vergleichen:
Firmenkredit: Schweizer Vergleich
Geschäftskonten der Schweiz im Vergleich
Firmenkreditkarten im Vergleich