36-Monate-Regel

Die 36-Monate-Regel besagt im Kreditwesen, dass eine Person als kreditfähig gilt, wenn sie einen Kredit innert 36 Monaten vollständig tilgen kann. Die Regel basiert auf einer Bestimmung im Konsumkreditgesetz (KKG) und gilt für die Kreditfähigkeitsprüfung bei sämtlichen Konsumkrediten, auch solchen mit einer längeren Laufzeit als 36 Monate.

Beispiel: Sie nehmen einen Kredit über 30’000 Franken mit 10 Prozent Jahreszins auf. Die Laufzeit beträgt 36 Monate. Somit müssen Sie monatlich 962 Franken zahlen. Sie sind also kreditfähig, wenn Ihr Freibetrag, den Sie monatlich zur Tilgung verwenden können, 962 Franken oder mehr entspricht.

Unstimmig sind sich die Schweizer Schuldenberatungsstellen und viele Kreditgeber allerdings bei der Frage, wie genau diese Berechnung geschehen muss, wenn der Kredit eine längere Laufzeit hat. Der Streitpunkt: Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer tragen monatlich Kosten in Form des Zinses. Somit sind die Kosten über die gesamte Laufzeit höher, je länger sie dauert. Während bei der sogenannten Bruttomethode die tatsächlich anfallenden Kosten des Kredits über die gesamte Laufzeit berücksichtigt werden, werden bei der Nettomethode nur die tieferen Kosten berücksichtigt, die anfallen würden, wenn der Kredit innert nur 36 Monaten getilgt werden würde.

Folglich ist die monatliche Belastung bei der Bruttomethode etwas höher. Dadurch kann es vorkommen, dass eine Person mit der Nettomethode als kreditfähig eingestuft wird, mit der Bruttomethode hingegen nicht.

Beispiel: Sie nehmen einen Kredit über 30’000 Franken mit 10 Prozent Jahreszins auf. Die Laufzeit beträgt 72 Monate. Würde der Kredit über die Laufzeit von 72 Monaten getilgt werden, würde eine monatliche Kreditrate von 549.30 Franken anfallen. Der Brutto-Kreditbetrag beträgt also 39’549.60 Franken (72-mal die Kreditrate). Nach der Bruttomethode gelten Sie als kreditfähig, wenn Sie diesen Kreditbetrag in 36 Monatsraten abzahlen können. Das ergibt eine monatliche Kreditrate von 1099 Franken. Wenn Sie hingegen die Nettomethode anwenden, rechnen Sie, als ob es sich um einen Kredit über 36 Monate handeln würde, ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten. In diesem Fall beträgt die monatliche Kreditrate 962 Franken (siehe oben).

Kreditgeber tendieren dazu, die Nettomethode zu verwenden. Dadurch ist die Barriere für die Kreditfähigkeit niedriger beziehungsweise sie können höhere Kredite vergeben. Die Schweizer Schuldenberatungsstellen bevorzugen hingegen die Bruttomethode, weil sie die effektiv anfallenden Kosten abbildet. Im KKG ist nicht festgehalten, welche Methode für die 36-Monate-Regel anzuwenden ist.

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Experte Felix Oeschger
Felix Oeschger ist Analyst und Experte bei moneyland.ch.