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Börsengebühren und staatliche Abgaben beim Traden

10. März 2023 - Felix Oeschger

Welche Börsengebühren und staatlichen Abgaben fallen beim Handel von Aktien mit einer Schweizer Bank oder einem Schweizer Broker an? Erfahren Sie jetzt im folgenden Ratgeber von moneyland.ch, welche zusätzlichen Börsengebühren und Steuern verrechnet werden.

Für Schweizer Traderinnen und Trader fallen beim Handeln von Aktien und anderen Wertschriften eine Vielzahl von Kosten an: Am stärksten ins Gewicht fallen in der Regel die von der Bank verrechneten Transaktionskosten, meist Courtagen oder Kommissionen genannt. Hinzu kommen staatliche Abgaben und Steuern (beispielsweise Stempel- oder Finanztransaktionssteuern), Börsengebühren und Wechselkurskosten. 

Intransparenz weit verbreitet

Wenn Sie bei Ihrer Bank eine Order zum Kauf oder Verkauf einer Aktie aufgeben, wird diese von Ihrer Bank in der Regel an eine Börse weitergeleitet. In diesem Fall muss die Bank eine Börsengebühr an die jeweilige Börse zahlen. Oft werden diese Börsengebühren die Kundinnen und Kunden weiterverrechnet.

Zur Höhe der Börsengebühren finden Sie in der Regel keine Informationen auf den Webseiten der Schweizer Broker und Banken. Dies im Gegensatz zu den regulären Transaktionsgebühren (Courtagen), die mehrheitlich öffentlich publiziert werden. 

Das hängt auch mit der Komplexität der Börsengebühren zusammen: Diese können je nach Börsenplatz, Wertschriftentyp und Volumen unterschiedlich hoch sein und ändern sich laufend.

Viele Schweizer Banken geben die Börsengebühren auch auf Anfrage nicht bekannt. Dies ist auch der Grund, weshalb die Börsengebühren nicht im Broker-Vergleich von moneyland.ch mit einberechnet werden können. Auf den Infoseiten der einzelnen Banken im Vergleich ist jedoch ersichtlich, ob die Börsengebühren noch zusätzlich zu den Courtagen verrechnet werden.

Ähnlich wie bei den Börsengebühren sieht es auch bei staatlichen Abgaben wie Stempel- und Finanztransaktionssteuern aus. Auf den Webseiten von Schweizer Broker und Banken finden Sie dazu nur selten Informationen.

Werden Börsengebühren weiterverrechnet oder nicht?

Die Gebühren der Börsen können je nach Börse stark variieren. Ausserdem kann es sein, dass die Börse je nach Bank unterschiedlich hohe Gebühren in Rechnung stellt. So können Banken mit einem grösseren Handelsvolumen von der entsprechenden Börse einen Rabatt erhalten. 

Bei den meisten Schweizer Banken und Broker kommt es vor, dass den Kundinnen und Kunden Börsengebühren je nach Börse zusätzlich zu den Courtagen weiterverrechnet werden. Swissquote beispielsweise verrechnet ihren Kundinnen und Kunden für den Aktienhandel an der SIX eine Börsengebühr zusätzlich zu den Courtagen, beim Handel an der New York Stock Exchange jedoch keine. 

Seltener sind Schweizer Anbieter wie Cornèrtrader, die ihren Kundinnen und Kunden nur bei exotischen Börsen Börsengebühren weiterbelasten.

Den Kunden weiterverrechnete Börsengebühren unterscheiden sich oft zusätzlich je nach Wertschriftart (beispielsweise ob es sich um eine Aktie oder Obligation handelt), Transaktionsvolumen und Auftragsart (beispielsweise Limit- oder Market-Order).

Etwas anders sieht es bei staatlichen Abgaben aus. Staatliche Abgaben, die beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers erhoben werden, werden in der Regel unabhängig von der Bank an die Kunden weiterverrechnet.

Schweizer Börsen

Die Schweizer Hauptbörse SIX verlangt von den teilnehmenden Banken und Online-Broker verschiedene Gebühren, darunter Teilnahme-, Aufnahme- und wiederkehrende Jahresgebühren. Relevant für Anlegerinnen und Anleger sind vor allem die Transaktions- und sogenannte Ad-Valorem-Gebühren, die unter anderem vom Wertschriften-Typ, vom Volumen und von der Anzahl der Transaktionen abhängig sind.

Viele Schweizer Banken und Broker überwälzen diese SIX-Gebühren auf ihre Kunden. Meist wird eine prozentuale Gebühr weiterbelastet, die zwischen 0.001 Prozent und 0.01 Prozent liegt. Dazu kommt oft noch eine absolute Gebühr von bis zu einigen Franken.

Beispiel Zürcher Kantonalbank: Bei SIX-Aktien werden Gebühren zwischen 0.005 Prozent und 0.01 Prozent (mindestens 1.50, maximal 65 Franken) weiterbelastet.

Zu den Anbietern, welche die SIX-Gebühr nicht weiterverrechnen, gehören Cornèrtrader und TradeDirect.

Deutsche Börse (XETRA)

Auch die Gebühren der deutschen Börsen werden von vielen Schweizer Banken an ihre Kunden weitergegeben.

Beispiel Zürcher Kantonalbank: Bei XETRA werden die Börsengebühren bis zu maximal 0.20 Prozent weiterverrechnet.

Bei einigen Schweizer Banken wie der Aargauische Kantonalbank (AKB), Cornèrtrader, St. Galler Kantonalbank (SGKB), und TradeDirect sind die XETRA-Gebühren in den Courtagen enthalten. 

Amerikanische Börsen

Auch beim Handel an der Nasdaq oder der New York Stock Exchange hängt es vom Anbieter ab, ob Ihnen Börsengebühren weiterverrechnet werden oder nicht.

Beispiel Zürcher Kantonalbank: Bei der NASDAQ oder NYSE werden Börsengebühren in der Höhe von bis zu 0.04 Prozent weiterverrechnet.

Zu den Anbietern, die diese amerikanischen Börsengebühren nicht weiterverrechnen, gehören die Aargauische Kantonalbank (AKB), Cornèrtrader, St. Galler Kantonalbank (SGKB), Swissquote und TradeDirect.

Gut zu wissen: Bei Aktienverkäufen an US-Börsen fällt die sogenannte SEC-Abgabe an, die aktuell aber nur geringe 0.0008 Prozent beträgt.

Echtzeitdaten

Bei Standardbörsen wie der SIX und amerikanischen Börsen gibt es in der Regel eine Verzögerung von mindestens 15 Minuten. Bei exotischeren Börsen gilt häufig der Schlusskurs vom Vortag. Echtzeit-Daten sind – wenn überhaupt erhältlich – häufig kostenpflichtig.

Beispiel Swissquote: Es gibt einen Echtzeitzuschlag von 85 Rappen pro Transaktion. Ausserdem können Echtzeit-Feeds gegen Gebühren abonniert werden (zum Beispiel Eurex-Daten für 108 Franken pro Jahr).

Schweizer Stempelsteuer

Wenn Sie Wertschriften über eine Schweizer Bank handeln, fällt eine Stempelsteuer (auch Umsatzabgabe genannt) an. Bei den allermeisten Schweizer Anbietern ist diese Steuer nicht in den Courtagen enthalten, wird also dem Anleger zusätzlich verrechnet. Die Stempelsteuern werden im Online-Trading-Vergleich auf moneyland.ch automatisch berücksichtigt.

Ausländische Stempelsteuern

Beim Kauf (nicht aber beim Verkauf) von britischen Aktien an der London Stock Exchange fällt eine Stempelsteuer von 0.5 Prozent an. Ein weiteres Beispiel ist die Hong Kong Stock Exchange. Dort fällt beim Kauf oder Verkauf von Aktien eine Stempelsteuer von 0.13 Prozent an.

Zusätzlich kommen beim Aktienhandel weitere Abgaben in der Höhe von 0.0085 Prozent dazu. Meistens überwälzen Schweizer Banken diese Steuern auf ihre Kunden.

Finanztransaktionssteuern

Länder wie Frankreich, Italien und Spanien kennen eine Finanztransaktionssteuer. In Frankreich beträgt diese 0.3 Prozent und wird auf den Kauf (und nicht auf den Verkauf) von Large-Cap-Aktien erhoben. Diese wird von der Börse an die Bank verrechnet, unabhängig davon, ob die Aktie an einer französischen oder ausländischen Börse gekauft wird. Bei Käufen und Verkäufen am gleichen Tag wird nur der Nettobetrag besteuert.

Meistens überwälzen Schweizer Banken auch diese Steuern auf ihre Kunden.

Fazit

Die Börsengebühren an Standard-Börsen sind vernachlässigbar gering, selbst dann, wenn sie voll an die Kundinnen und Kunden weiterverrechnet werden. 

Bei Transaktionen an exotischen Börsen jedoch kann es sich jedoch lohnen, bei der Bank oder dem Online-Broker die genauen Konditionen für den gewünschten Trade zu erfragen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Deutlich stärker ins Gewicht können staatliche Abgaben wie Stempel- und Finanztransaktionssteuern fallen. Hier kann es je nach Land und Wertpapier-Titel grosse Unterschiede geben.

Weitere Informationen:
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Felix Oeschger ist Analyst und Experte bei moneyland.ch.
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