In den letzten Jahren haben immer mehr Schweizerinnen und Schweizer angefangen, auf eigene Faust zu traden. Leider entscheiden sich viele Trader für den falschen Anbieter.
Im Folgenden zeigt Ihnen moneyland.ch, wie sich die verschiedenen Schweizer Trading-Anbieter unterscheiden und worauf Sie achten müssen.
Die Begriffe «Online-Trading-Anbieter», «Online-Broker» und «Online-Bank» werden dabei (wie im Schweizer Trading üblich) synonym verwendet. Alle erwähnten Anbieter haben eine Schweizer Banklizenz.
1. Handels- und Depotkosten
Je nach Online-Broker variieren die Kosten markant und können je nach Anbieter bis zum Zehnfachen betragen. Entscheidend sind unter anderem die Handelskosten («Courtagen»), die bei jedem Kauf und Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds, Obligationen und weiteren Wertpapieren anfallen. Ebenfalls wichtig sind Depotgebühren, die Ihnen unabhängig davon verrechnet werden, ob Sie traden oder nicht.
Tipp: Ein Vergleich der Gesamtkosten für Ihr Profil ist entscheidend. Der interaktive Online-Trading-Vergleich von moneyland.ch berücksichtigt sowohl Courtagen als auch Depotgebühren in Abhängigkeit zu Ihrem Trading-Profil.
2. Börsengebühren
Zusätzlich zu den Handelsgebühren (Courtagen) können Börsengebühren anfallen. Bei den meisten Schweizer Anbietern werden die Börsengebühren zusätzlich verrechnet. Immerhin: Die Börsengebühren sind zumindest im Fall von Standardbörsen im Verhältnis zu den anderen Kosten gering.
Bereits in den Courtagen enthalten sind die Börsengebühren bei Cornèrtrader. Bei der Credit Suisse sind immerhin die SIX-Gebühren in den Courtagen enthalten.
Tipp: Gerade bei exotischen Börsen sollten Sie im Voraus bei Ihrem Broker abklären, welche zusätzlichen Börsengebühren verrechnet werden.
3. Transferkosten
Wenn Sie von Ihrem Trading-Anbieter zu einem anderen wechseln möchten, gibt es eine Schwierigkeit: Für den Transfer von Wertpapieren wie Aktien fallen bei den meisten Schweizer Banken hohe Gebühren an. Diese können je nach Bank mehrere hundert Franken betragen – pro Titel! Bei anderen Anbietern kostet die Auslieferung hingegen «nur» 50 oder 35 Franken.
Gut zu wissen: Manche Anbieter übernehmen für Vieltrader einen Teil der Transfergebühren, wenn Sie Ihr Depot zu diesen transferieren. Weitere Informationen zu Transfergebühren finden Sie hier.
Tipp: Fragen Sie vor einem Anbieterwechsel nach, ob der neue Anbieter für die Transferkosten Ihrer Wertpapiere aufkommt. Je nach Situation kommt es aber deutlich günstiger, die Wertpapiere vor dem Anbieterwechsel zu verkaufen und beim neuen Anbieter wieder zu kaufen.
4. Auftragsarten
Während alle Schweizer Broker Bestensaufträge (Market-Order) im Angebot haben, gibt es bei exotischeren Order-Arten Unterschiede. So bieten zum Beispiel nur eine Minderheit der Online-Broker Trailing-Stop-Orders oder One-Cancels-Other-Orders an.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Auftragsarten von Schweizer Brokern finden Sie hier.
Tipp: Nutzen Sie die Filterfunktionen im Trading-Vergleich von moneyland.ch, um herauszufinden, welche Schweizer Online-Broker welche Auftragsarten anbieten.
5. Teilausführungen
Je nach Handelsvolumen und Auftragsart kann es sein, dass Ihr Auftrag nur teilweise ausgeführt wird. Hier kann es unter Umständen böse Überraschungen bei den Gebühren geben. Manche Anbieter wie Raiffeisen verrechnen Teilaufträge separat.
Bei anderen Anbietern gibt es keinen Aufschlag für Teilausführungen, wenn diese am gleichen Tag stattfinden. Dazu gehören Swissquote, PostFinance, TradeDirect und Zürcher Kantonalbank.
Bei der Credit Suisse werden Teilaufträge innerhalb von 7 Tagen zu einer Gesamttransaktion zusammengefasst und verrechnet, bei der Migros Bank sind es 5 Tage.
Gar keine Zusatzkosten für Teilausführungen gibt es bei money-net, BKB-EasyTrading, Bank Cler und Cornèrtrader.
Tipp: Achten Sie bei Teilausführungen (zum Beispiel im Rahmen von Limit-Aufträgen) auf mögliche Gebührenfallen. Wählen Sie andernfalls wenn möglich den Zusatz «Fill or Kill», um Teilausführungen zu verhindern.
6. Funktionalitäten und Nutzerfreundlichkeit
Je nach Anbieter variieren die Funktionalitäten und Nutzerfreundlichkeit der Handelsplattformen stark. Während Profis möglichst viele Funktionalitäten schätzen, sind Anfänger mit komplexen Plattformen schnell einmal überfordert.
In der Schweiz sind unter anderem die Plattformen von Swissquote und Saxo Bank verbreitet, welche Ihre Software auch verschiedenen anderen Banken zur Verfügung stellen.
Tipp: Richten Sie wenn möglich ein kostenloses Testkonto ein, um die Handelsplattform vorgängig zu testen. Im Trading-Vergleich von moneyland.ch sehen Sie, bei welchen Anbietern Sie ein Testkonto einrichten können.
7. Angebot an Wertpapieren und Börsen
Je nach Online-Broker variiert das Angebot an Wertpapieren und Börsen markant. Während alle Schweizer Trading-Anbieter den Kauf von SMI-Aktien ermöglichen, gibt es im Fall von exotischeren Produkten und Börsen grosse Unterschiede.
Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld über das Angebot der verschiedenen Broker. Im Trading-Vergleich von moneyland.ch können Sie via Filterkriterien herausfinden, welche Anbieter welche Börsen und Wertschriftentypen im Angebot haben.
8. Premarket- und After-Hours-Trading
Trading-Möglichkeiten ausserhalb der üblichen Handelszeiten gibt es bei Schweizer Brokern praktisch keine. Einzelne Anbieter bieten aber limitierte Möglichkeiten an.
Bei Cornèrtarder ist ein Premarket-Trading in den USA möglich. Bei der PostFinance können bestimmte Warrants (Off-Ex-Handel der SIX) im Rahmen vor und nach Handelsschluss getradet werden. Bei Swissquote ist Premarket-Trading nur telefonisch und marktabhängig möglich.
Tipp: Informieren Sie sich im Voraus, wenn Sie am Traden ausserhalb der üblichen Handelszeiten interessiert sind. Die Angebote sind beschränkt.
9. OTC-Papiere
Nicht alle Wertpapiere werden an Börsen gehandelt. Es gibt auch den ausserbörslichen Handel, den so genannten OTC-Handel («over the counter»). Bei manchen Schweizer Brokern wie TradeDirect können keine OTC-Papiere gekauft werden.
Bei vielen anderen Schweizer Brokern können Sie immerhin eine eingeschränkte Auswahl an OTC-Papieren traden. So gibt Swissquote an, dass OTC-Handel mit Ausnahme von Pinksheet-Papieren und Penny-Stocks möglich ist. Bei manchen Anbietern (wie VZ, AKB) sind die Gebühren für OTC-Papiere höher als für börsengehandelte Papiere.
Tipp: Informieren Sie sich vor der Anbieter-Wahl, ob «over the counter» getradet werden kann, wenn Ihnen entsprechende Möglichkeiten wichtig sind.
10. Nicht-börsengehandelte Papiere deponieren
Schweizer Broker unterscheiden sich bezüglich der Möglichkeit, nicht-börsengehandelte Wertpapiere einzuliefern und zu deponieren, ohne diese selbst beim Broker zu kaufen. Zum Beispiel nichtkotierte Aktien von Firmen, die Sie direkt bei einer Firma oder einem anderen Broker gekauft haben.
Bei vielen Schweizer Anbietern können Sie solche Papiere einliefern und deponieren, wobei Depotgebühren anfallen. Häufig kommt es allerdings auf den Titel an. Die PostFinance gibt an, dass die Wertpapiere elektronisch verfügbar («dematerialisiert») sein müssen. Bei anderen Anbietern wie der Migros Bank können solche Titel auch physisch eingeliefert werden.
Bei anderen Brokern wie Cornèrtrader wiederum ist eine Einlieferung von nichtkotierten Wertschriften nicht möglich.
Tipp: Informieren Sie sich im Voraus nach den Möglichkeiten, wenn Sie nicht-börsengehandelte Papiere deponieren möchten.
11. Sammeldepot oder Sonderverwahrung
Im Rahmen eines Sammeldepots («street name») haben Kunden einen Anspruch auf Wertpapiere, allerdings kein Eigentumsrecht. Anders ist das bei einer Sonderverwahrung, bei welcher Kunden Stimm- und Eigentumsrechte haben.
Üblich ist bei Schweizer Brokern ein Sammeldepot. Aktien und andere Papiere sind bei Schweizer Banken in der Regel nicht im Eigentum der Trader.
Beispiele von Anbietern mit Sammeldepot: Migros Bank, PostFinance, money-net, Aargauische Kantonalbank und Zürcher Kantonalbank.
Bei einer Minderheit von Anbietern wie TradeDirect werden Titel gemäss Sonderverwahrung geführt. Bei der Credit Suisse kann eine Sonderverwahrung immerhin gegen Zusatzgebühren verlangt werden. Bei der Bank Cler und der Basler Kantonalbank kommt es auf den Titel an, ob Sammel- oder Sonderverwahrung zum Zug kommen.
Tipp: Wenn Sie Wert auf einer Sonderverwahrung legen, sollten Sie sich vor der Anbieterwahl über die Möglichkeiten erkundigen.
12. Steuerverzeichnisse
Die Kosten für Steuerverzeichnis können je nach Broker variieren.
Bei einigen wenigen Anbietern sind zumindest die Standardversionen der Steuerverzeichnisse kostenlos. Dazu gehören AKB, VZ, Cornèrtrader (digitaler Auszug) und Swissquote.
Andere Broker verlangen eine Pauschalgebühr (zum Beispiel rund 100 Franken) oder Kosten in Abhängigkeit zur Titelanzahl. Bei manchen Brokern kann Sie Ihr Steuerverzeichnis Hunderte von Franken kosten.
Tipp: Gerade wenn Sie viele Positionen haben, sollten Sie sich im Voraus über die Kosten für das Steuerverzeichnis informieren. Auf den Infoseiten der Anbieter im Trading-Vergleich auf moneyland.ch finden Sie entsprechende Informationen.
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