Existenzminimum

Das Existenzminimum ist die Summe der Ausgaben, die Sie benötigen, um Ihre grundlegenden Bedürfnisse abzudecken. In der Schweiz gibt es mehrere verschiedene Existenzminima, die unterschiedlich berechnet werden. Zu den wichtigsten gehören das betreibungsrechtliche Existenzminimum (Bex), das soziale Existenzminimum der Sozialhilfe und das Existenzminimum für den Bezug von Ergänzungsleistungen.

  • Betreibungsrechtliches Existenzminimum (Bex)

Das Bex, auch Notbedarf genannt, ist im Zusammenhang mit der Einkommenspfändung relevant: Nur der Teil Ihres Einkommens, der über dem Notbedarf liegt, kann gepfändet werden. Das Bex wird gemäss kantonalen Richtlinien individuell vom Pfänder berechnet. Zu den grundlegenden Bedürfnissen im Bex gehören unter anderem die Kosten für diese Dinge:

  • Nahrung
  • Kleidung
  • Körper- und Gesundheitspflege
  • Wohnen
  • Heizen
  • Sozialbeiträge
  • Fahrten zum Arbeitsplatz
  • Schulung der Kinder

Das Existenzminimum spielt auch bei der Kreditvergabe eine Rolle. Die Höhe eines Kredits ist niedriger, je grösser der Notbedarf des Kreditnehmers ist. Die Kreditgeber orientieren sich dabei an den kantonalen Richtlinien für das Bex. Zum Schutz des Kreditnehmers sollte bei der Kreditfähigkeitsprüfung jedoch anders vorgegangen werden als bei der Pfändung. Details dazu erfahren Sie im Ratgeber-Artikel zur Kreditfähigkeitsprüfung.

Auch für die Berechnung des familienrechtlichen Existenzminimums – zur Ermittlung, wie hoch Alimente maximal sein dürfen – stützen sich die Kantone auf die Richtlinien für die Berechnung des Bex. Alimente dürfen nur so hoch sein wie die Differenz aus Einnahmen und Existenzminimum der zahlungspflichtigen Person.

  • Soziales Existenzminimum

Das soziale Existenzminimum der Sozialhilfe ist ebenfalls kantonal geregelt. Die Kantone orientieren sich dabei in der Regel an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Diese empfehlen Pauschalbeträge zur Deckung der materiellen Grundsicherung (Lebensunterhalt, Wohn- und Gesundheitskosten). Die Pauschale für eine Einzelperson beträgt rund 1000 Franken pro Monat. Der Betrag pro Person ist niedriger, je mehr Personen in einem Haushalt leben. Neben der materiellen Grundsicherung gehören auch situationsbedingte Leistungen zum sozialen Existenzminimum.

  • Existenzminimum für den Bezug von Ergänzungsleistungen

Im Zusammenhang mit Vorsorgeleistungen der AHV und IV ist von minimalen Lebenskosten die Rede. Wenn Sie kaum Vermögen haben und die Renten sowie andere Einkommen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen. Zur Ermittlung dieses Minimums werden bestimmte Ausgaben bis zu einer gewissen Höhe anerkannt. Dabei kommt es darauf an, ob Sie zu Hause oder in einem Heim beziehungsweise im Spital wohnen. Sie können mögliche Ergänzungsleistungen selbst online berechnen.

Weitere Informationen:
Welche Vermögenswerte können gepfändet werden?
So funktioniert die Kreditfähigkeitsprüfung
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Schulden-Ratgeber

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Redaktor Raphael Knecht
Raphael Knecht war bis Ende Februar 2023 Analyst und Fachredaktor bei moneyland.ch. Seither unterstützt er die Redaktion gelegentlich als Freelancer.