- Benutzernamem_j_k
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Hallo zusammen
Die Krankenkasse Concordia hat in ihren Zusatzbedingungen zu speziellen Grundversicherungsmodellen wie HMO einen Passus, der besagt, dass die Kündigung nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende möglich ist.
In Art. 7 II KVG steht jedoch, dass der Versicherte bei Mitteilung der neuen Prämie unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des Monats wechseln kann, welcher der Gültigkeit der neuen Prämie vorangeht.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Art. 7 II KVG den Zusatzbedingungen der Concordia vorgeht? Und falls ja, gilt die einmonatige Kündigungsfrist von Art. 7 II KVG auch dann, wenn die neu mitgeteilte Prämie gegenüber dem vorangegangenen Jahr unverändert bleibt?
Beste Grüsse M.K.