Concordia: 3-Monatige Kündigungsfrist in der Grundversicherung

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  • Benutzernamem_j_k
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Hallo zusammen

Die Krankenkasse Concordia hat in ihren Zusatzbedingungen zu speziellen Grundversicherungsmodellen wie HMO einen Passus, der besagt, dass die Kündigung nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende möglich ist.

In Art. 7 II KVG steht jedoch, dass der Versicherte bei Mitteilung der neuen Prämie unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des Monats wechseln kann, welcher der Gültigkeit der neuen Prämie vorangeht.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass Art. 7 II KVG den Zusatzbedingungen der Concordia vorgeht? Und falls ja, gilt die einmonatige Kündigungsfrist von Art. 7 II KVG auch dann, wenn die neu mitgeteilte Prämie gegenüber dem vorangegangenen Jahr unverändert bleibt?

Beste Grüsse M.K.

 
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  • BenutzernameVersicherungscrack
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  • Beiträge108

Guten Tag

Sie müssen unterscheiden zwischen der Grundversicherung (KVG, dazu gehören auch HMO-, Hausarzt-, Telmed-Modell usw.) und Zusatzversicherungen (nach VVG).

In der Grundversicherung (auch bei einem HMO-Modell und allen anderen Modellen) gibt es eine Kündigungsfrist von einem Monat bis Ende Jahr. Sie haben also bis Ende November Zeit, die Krankenkasse zu kündigen. Das gilt unabhängig davon, ob die Prämien steigen oder nicht. Weitere Infos zur Kündigung der Krankenkasse finden Sie hier.

Bei den Zusatzversicherungen gelten andere Regeln: Dort gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende Jahr (das kann aber unterschiedlich sein je nach Zusatzversicherung). Wenn die Prämien erhöht werden, können Sie in der Regel ausserordentlich kündigen. Weitere Infos: Zusatzversicherung kündigen.

Allgemeine Infos: 
https://www.moneyland.ch/de/kuendigung-versicherung-schweiz

 
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  • Benutzernamem_j_k
  • Status Member
  • Registriert seit19.10.23
  • Beiträge3

Vielen Dank für die Antwort.

In diesem Fall ist die folgende Kündigungsregel von Concordia unwirksam?

Der Wechsel zu einer anderen Versicherungsform
oder zu einem anderen Versicherer kann unter Ein-
haltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf
das Ende eines Kalenderjahres erklärt werden.

Verstehe ich das richtig?

Diese Regel findet sich unter Punkt 4.1 der Zusatzreglemente für die Versicherungsmodelle "Hausarztmodell myDoc", "HMO-Modell", "Telemedizin-Modell smartDoc" (z.B. hier). Alle drei genannten Modelle sind reine Grundversicherungsmodelle, sie enthalten keinerlei Zusatzversicherungen gem. VVG.

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4079

Guten Tag

Wir haben bei der Concordia per E-Mail nachgefragt. Es scheint alles in Ordnung zu sein, es gilt grundsätzlich eine einmonatige Kündigungsfrist.

Anbei die ausführliche Antwort der Concordia:

Besten Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.

Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) gibt es zwei Arten von Kündigungen:

  • eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendersemesters (Art. 7 Abs. 1 KVG)
  • eine ausserordentliche Kündigung bei Mitteilung der neuen Prämie unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des Monats, welcher der Gültigkeit der neuen Prämien vorangeht (Art. 7 Abs. 2 KVG)

Der von Ihnen angeführte Art. 4 Abs. 1 im Zusatzreglement smartDoc bezieht sich auf die ordentliche Kündigung gemäss Art. 7 Abs. 1 KVG.

Da die Prämien der OKP im aktuellen System jedoch jährlich per 1. Januar angepasst werden und da gemäss Art. 100 Abs. 3 KVV bei Versicherungen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer – zum Beispiel smartDoc – ein Wechsel in Abweichung zu Art. 7 KVG nur auf das Ende eines Kalenderjahres möglich ist, hat bei smartDoc aktuell nur die Frist gemäss ausserordentlicher Kündigung eine praktische Bedeutung. Kurzum: In der Praxis kommt (auch) bei smartDoc nur die einmonatige Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres zum Tragen.

 
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  • Benutzernamem_j_k
  • Status Member
  • Registriert seit19.10.23
  • Beiträge3

Vielen Dank für die Nachfrage bei Concordia und die Publikation der Antwort. Ich glaube kaum, dass mir Concordia so eine ausführliche Antwort gegeben hätte, wenn ich dort selbst nachgefragt hättewink.

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