Guten Tag
In der Schweiz gilt seit relativ kurzer Zeit (2015) der rechtliche Grundsatz, dass alle Zahlungsarten wie Bargeld, Kreditkarte, Debitkarte usw. gleichberechtigt sein sollten. Das hiesse auch, dass die Händler keine Aufschläge für bestimmte Zahlungsmittel verlangen dürften.
Nur sieht die Praxis immer noch anders aus. Die Händler argumentieren, dass sie den Kreditkarten-Firmen (genauer: den so genannten Acquirern) hohe Gebühren abliefern müssen.
Damit sind für Händler und Online-Shops andere Zahlungsmethoden wie Bargeld oder Debitkarte günstiger. Besonders trifft es die kleineren Händler, die häufig schlechter Konditionen bei den Acquirern haben.
Die Acquirer und Kreditkarten-Herausgeber (Issuer) sprechen sich zwar gegen die Aufschläge aus, verfolgen diese aber nicht resolut. Was vermutlich daran liegt, dass die Händler schliesslich auch zahlende Kunden der Acquirer sind. Die Issuer (Kreditkarten-Herausgeber) wiederum arbeiten mit den Acquirern zusammen.
Sie können allerdings versuchen, die Kreditkarten-Zuschläge bei Ihrem Kreditkarten-Herausgeber zurückzufordern. Dafür gibt es entsprechende Beanstandungsformulare. Einfacher ist es aber wohl, in solchen Fällen einfach nicht mit der Kreditkarte zu zahlen.
Beste Grüsse vom Moneyguru
Weitere Informationen:
Kreditkarten-Zuschläge in der Schweiz