Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto oder Haushaltskonto ist ein von mehreren Personen gemeinsam benutztes Privatkonto. Alle Beteiligten haben gemeinsam Zugriff auf das Haushaltskonto.
Üblicherweise wird ein Gemeinschaftskonto verwendet, um die Ausgaben des Haushalts von einem einzigen Konto zu bezahlen und damit die Abrechnung zu vereinfachen.
Bei vielen Banken ist das Gemeinschaftskonto kein eigenes Produkt. Es handelt sich um ein gewöhnliches Privatkonto. Dieses wird durch die Bank entweder als Einzelbeziehung (ein einziger Kontoinhaber) oder Gemeinschaftsbeziehung (mehrere Kontoinhaber) eröffnet.
An wen richtet sich ein Gemeinschaftskonto?
Das Gemeinschaftskonto (oder Haushaltskonto) richtet sich insbesondere an Personen, die im gleichen Haushalt wohnen.
Dazu zählen
- Ehepaare
- In eingetragener Partnerschaft lebende Paare
- Konkubinatspaare
- Wohngemeinschaften
Was ist der Unterschied zwischen einem Gemeinschaftskonto und einem Haushaltskonto?
Der Begriff «Haushaltskonto» ist lediglich ein anderer Name für ein Gemeinschaftskonto. Einige Anbieter nennen dieses Konto auch «Partnerkonto». Grundsätzlich handelt es sich dabei um dasselbe, wobei es allerdings Unterschiede zwischen den verschiedenen Banken gibt. Sie sollten daher eher auf die genauen Eigenschaften des Kontos achten statt auf den Namen.
Welche Schweizer Banken bieten ein Haushaltskonto an?
Obwohl es auf den Websites vieler Schweizer Banken kaum konkrete Informationen zum Gemeinschaftskonto gibt, gehört dieses zum Standardangebot vieler etablierter Anbieter.
Etwas anders sieht es bei den Schweizer Smartphone-Banken aus. Diese bieten nur vereinzelt ein Haushaltskonto an. Nicht immer handelt es sich dabei um ein richtiges Gemeinschaftskonto: Teilweise ist es ein normales Konto mit einer Zusatzkarte.
Wie sehen die Angebote der Smartphone-Banken aus?
Derzeit gibt es von zwei Schweizer Smartphone-Banken ein Angebot als Haushaltskonto:
- Coop Finance Plus: Coop bewirbt das Angebot als Haushaltskonto. Es handelt sich dabei um ein normales Konto – der Kontoinhaber ist nur eine Person. Mit einer Zusatzkarte kann jedoch auch eine zweite Person Einkäufe tätigen und Bargeld beziehen. Coop hat angekündigt, als Partner bei Coop Finance Plus auszusteigen. Wer das Produkt unter welchem Namen in Zukunft anbieten wird, ist noch nicht bekannt.
- Neon Duo: Das Gemeinschaftskonto von Neon richtet sich an zwei im gleichen Haushalt lebende Personen. Zusätzlich zum normalen Neon-Privatkonto gibt es für beide Personen eine zusätzliche Neon-Karte. Je nach benutzter Karte wird die Transaktion entweder dem eigenen Privatkonto oder dem Gemeinschaftskonto belastet. In der App erhält man Zugriff auf das eigene und das gemeinsame Konto. Neon Duo kostet 3 Franken pro Monat und Person.
- Zak: Es gibt die Möglichkeit, dass zwei oder mehr Konten gemeinsame Töpfe nutzen. Es handelt sich allerdings nicht um ein Konto, sondern eher um eine Notiz- und Abrechnungsfunktion. Alle beteiligten Personen können ihre Ausgaben erfassen, was die Abrechnung innerhalb der Gruppe erleichtert.
Was kostet ein Gemeinschaftskonto?
Bei vielen Banken gelten für das Gemeinschaftskonto die gleichen Konditionen wie für das Privatkonto.
Bei den nachfolgenden Banken in der folgenden Tabelle ist die Kontoführung für ein Gemeinschaftskonto grundsätzlich gebührenfrei, unabhängig vom Kontoguthaben. Manche Banken verrechnen jedoch eine Jahresgebühr für die Debitkarten.
Bank |
Produkt |
Gebühr für Debitkarten |
Aargauische Kantonalbank |
Privatkonto |
Karten inklusive |
Migros Bank |
Privatkonto |
1 Karte inklusive,
weitere Karten CHF 30.00 pro Jahr |
St. Galler Kantonalbank |
Privatkonto
(Gemeinschaftskonto) |
CHF 50.00 pro Karte und Jahr |
Thurgauer Kantonalbank |
Privatkonto |
CHF 40.00 pro Karte und Jahr |
Zürcher Kantonalbank |
ZKB Banking |
2 Karten inklusive,
weitere Karten CHF 40.00 pro Jahr |
Da auf dem Haushaltskonto meist nicht so viel Geld liegt, ist wichtig, ob die Bank bei der Gebührenberechnung des Gemeinschaftskontos ein allfälliges Guthaben auf den persönlichen Konten berücksichtigt. Dies spielt bei Banken eine Rolle, die je nach Guthaben unterschiedliche Gebühren verrechnen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gebühren für das Konto und die Debitkarten von Banken, bei denen Guthaben auf den persönlichen Konten bei der Gebührenberechnung berücksichtigt wird und bei denen für die Kontoführung eine Gebühr verrechnet wird.
Bank |
Produkt |
Gebühr für
Kontoführung |
Reduzierte Gebühr
für Kontoführung |
Gebühr für Debitkarten |
Bank Cler * |
Privatkonto |
CHF 2.00 / Monat |
CHF 1.00 / Monat 1 |
CHF 50.00 pro Karte und Jahr |
Basellandschaftliche
Kantonalbank |
Privatkonto |
CHF 5.00 / Monat |
gebührenfrei 2 |
CHF 40.00 pro Karte und Jahr |
Basler Kantonalbank * |
Privatkonto |
CHF 2.00 / Monat |
CHF 1.00 / Monat 1 |
CHF 50.00 pro Karte und Jahr |
Graubündner
Kantonalbank |
Privatkonto |
CHF 36.00 / Jahr |
CHF 0.00 bis
CHF 24.00 3 |
CHF 40.00 pro Karte und Jahr |
Luzerner Kantonalbank |
Privatkonto |
CHF 3.00 / Monat |
CHF 2.00 / Monat 4
oder gebührenfrei 4 |
CHF 4.00 pro Karte und Monat |
* Sofern die Kontoinhaber an der gleichen Adresse wohnen.
1 Bei Gesamtvermögen über CHF 25'000 oder mit einer Hypothek.
2 Bei Gesamtguthaben über CHF 10'000 oder mit einer Hypothek.
3 Gebühren sind abhängig von der Nutzung der Karten, dem Gesamtvermögen und dem Gesamtvolumen. Bei einem Gesamtvermögen von über 10'000 Franken und mindestens 24 Kartentransaktionen im Jahr ist die Kontoführung spesenfrei.
4 Bei Kontoguthaben über CHF 10'000. Mit bestimmten Produkten spesenfreie Kontoführung.
Die nachfolgende Tabelle führt Banken mit Angeboten auf, bei denen beim Gemeinschaftskonto allfällige Guthaben auf den persönlichen Konten nicht berücksichtigt werden.
Bank |
Produkt |
Gebühr für Kontoführung |
Gebühr für Debitkarten |
Bank BSU |
Privatkonto |
CHF 4.00 / Monat |
CHF 40.00 pro Karte und Jahr |
Berner
Kantonalbank |
Privatkonto Basic |
CHF 6.00 / Monat |
1. Karte inklusive,
weitere Karten CHF 50.00 / Jahr |
Hypothekarbank
Lenzburg |
Privatkonto |
CHF 3.00 / Monat |
CHF 30.00 pro Karte und Jahr |
Neon |
Duo |
CHF 3.00 pro Person und Monat |
inklusive |
Raiffeisen |
Privatkonto |
CHF 60.00 / Jahr |
CHF 50.00 pro Karte und Jahr |
UBS |
Privatkonto |
CHF 9.00 / Monat |
CHF 4.00 pro Monat und Karte |
Valiant |
Privatkonto |
CHF 5.00 / Monat |
CHF 40.00 pro Karte und Jahr |
Waadtländer
Kantonalbank |
Directe |
CHF 3.50 / Monat |
1. Karte inklusive,
weitere Karten CHF 40.00 pro Jahr und Karte |
Einige Banken bieten auch Bankpakete für Paare und Familien an. Die nachfolgenden Angebote sind nicht nur für Paare und Familien, sondern zum Beispiel auch für Wohngemeinschaften verfügbar. Die Bankpakete enthalten oftmals noch weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise eine Kreditkarte. Die reduzierten Gebühren für die Kontoführung wurde in der Tabelle nur berücksichtigt, wenn Guthaben auf persönlichen Konten berücksichtigt werden.
Bank |
Produkt |
Gebühr für
Kontoführung |
Reduzierte
Gebühr für
Kontoführung |
Gebühr für Debitkarten |
LLB Schweiz |
LLB Flex
mit Partner-Option |
CHF 11.90 / Monat |
|
2 Karten inklusive |
LLB Schweiz |
LLB Pro
mit Partner-Option |
CHF 26.90 / Monat |
CHF 2.00 / Monat 1 |
4 Karten inklusive |
Postfinance |
Bankpaket Smart |
CHF 5.00 / Monat |
|
inklusive |
Thurgauer
Kantonalbank |
Servicepaket Classic |
CHF 4.00 / Monat |
CHF 3.00 / Monat 2 |
1 Karte inklusive,
weitere Karten CHF 40.00 / Jahr |
Thurgauer
Kantonalbank |
Servicepaket Comfort |
CHF 11.00 / Monat |
CHF 8.25 / Monat 2 |
2 Karten inklusive,
weitere Karten CHF 40.00 / Jahr |
UBS |
UBS me
für Familien und Paare |
CHF 25.00 / Monat |
CHF 15.00 / Monat 2 |
inklusive |
Valiant |
Lila Set |
CHF 6.00 / Monat |
CHF 4.00 / Monat 3 |
2 Karten inklusive,
weitere Karten CHF 40.00 / Jahr |
Waadtländer
Kantonalbank |
Famille Directe |
CHF 15.00/Monat |
gebührenfrei 4 |
2 Karten inklusive |
1 Mit LLB Invest (auch mit persönlichem Depot).
2 Bei Geschäftsvolumen über CHF 10'000 (inklusive Kontoguthaben, Depotwerte und Kredite; auch auf den persönlichen Geschäftsbeziehungen).
3 Bei Anlagevermögen über CHF 10'000 oder einer Hypothek (auch auf den persönlichen Geschäftsbeziehungen).
4 Bei Gesamtvermögen über CHF 15'000 (auch auf den persönlichen Konten und Depots).
Für die Preisangaben wurden die Kosten für Online-Banking berücksichtigt. Bei einer Zustellung der Belege per Post können zusätzliche Kosten entstehen. Berücksichtigt wurden die Konditionen für erwachsene Kundinnen und Kunden. Nicht berücksichtigt wurden Angebote, die sich an bestimmte Altersgruppen und Zielgruppen richten.
Wann ist ein Haushaltskonto sinnvoll?
Ein Gemeinschaftskonto ist sinnvoll, wenn mehrere Personen in einem Haushalt wohnen, um die gemeinsamen Kosten für den Haushalt einfach und unkompliziert zu bezahlen. Eine Vertrauensbasis für ein gemeinsames Konto ist wichtig, da alle Personen auf das Konto zugreifen können.
Der Vorteil eines Haushaltskontos gegenüber anderen Alternativen ist, dass keine komplizierten Abrechnungen notwendig sind.
Welche Alternativen zum Gemeinschaftskonto gibt es?
Um die Ausgaben eines Haushalts abzurechnen, gibt es einige Möglichkeiten. In den meisten Fällen ist eine regelmässige Abrechnung und eine Ausgleichszahlung (zum Beispiel mit einer Überweisung oder Twint) an diejenigen notwendig, die mehr bezahlt haben.
- Ein Beteiligter bezahlt die Miete von seinem Konto, ein Zweiter den Strom und das Internet-Abo und ein Dritter die Einkäufe im Supermarkt.
- Eine Person übernimmt vorerst alle Ausgaben und rechnet später ab.
- In einem Monat übernimmt ein Bewohner die Haushaltsausgaben, im nächsten Monat ein anderer Bewohner.
- Wer etwas für den gemeinsamen Haushalt bezahlt, notiert dies in einer Haushalts-Budget-App.
- Zusatzkarten zu Kreditkarten: Eine Person beantragt eine Kreditkarte und für die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Zusatzkarten. Der Nachteil dieser Methode ist, dass der Hauptkarten-Inhaber für alle Einkäufe mit den Zusatzkarten haftet und die Mitbewohner die Karten auch für private Einkäufe verwenden könnten.
- Wer etwas für den Haushalt bezahlt, schickt eine Zahlungsanforderung per Twint. Es ist zwar keine zusätzliche Abrechnung nötig, doch bei vielen Ausgaben wird dieses Verfahren schnell unübersichtlich.
- Smartphone-Bank-App: Eine Person eröffnet ein normales Konto bei einer Neobank mitsamt einer Plastikkarte. Jemand bezahlt nun mit der Plastikkarte, die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner nutzen Mobile Payment wie Apple Pay oder Google Pay auf ihrem Smartphone. Aus Sicherheitsgründen sollte das Guthaben nicht zu hoch sein. Auch hier besteht das Risiko eines Missbrauchs.
Für die Bezahlung des Mietzinses ist meist eine andere Lösung sinnvoll. Sofern kein Gemeinschaftskonto gewünscht ist, ist es am sinnvollsten, wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner ihren Mietanteil selbst überweisen. Fragen Sie vorher beim Vermieter nach, ob dies möglich ist. Alternative: Eine Person überweist die Miete, und alle anderen überweisen ihren Anteil auf das Konto, von dem der Mietzins bezahlt wurde.
Was ist mit «Oder-Konten» und «Und-Konten» gemeint?
Beim Gemeinschaftskonto haben alle Beteiligten Zugriff auf das Konto. Die Banken unterscheiden zwischen einem sogenannten Oder-Konto und einem sogenannten Und-Konto.
- Oder-Konto: Beim Haushaltskonto handelt es sich meist um ein Oder-Konto, da dies in der Praxis am einfachsten ist. Bei einem Oder-Konto können alle Kontoinhaberinnen und -inhaber unabhängig von anderen Haushaltsmitgliedern Geld abheben, Überweisungen tätigen oder mit der Debitkarte Einkäufe bezahlen. Eine Einwilligung anderer Beteiligter ist nicht notwendig. Im Fachjargon wird das Oder-Konto auch «Compte-joint» genannt.
- Und-Konto: Beim Und-Konto müssen alle Personen für jede einzelne Transaktion ihr Einverständnis geben. Bei einer Überweisung müssen sich alle Beteiligten im E-Banking einloggen und die Zahlung freigeben. Da dies für ein Haushaltskonto unpraktisch ist, ist ein Und-Konto im Alltag nicht geeignet.
Fast alle Banken lassen den Kundinnen und Kunden die freie Wahl, ob sie ein Oder-Konto oder ein Und-Konto wollen.
Wie viele Personen können ein Haushaltskonto nutzen?
Weit verbreitet sind diese zwei Regelungen:
- Maximal zwei Personen können ein gemeinsames Haushaltskonto nutzen. Viele Banken betonen jedoch, dass trotz dieser Regelung auf Anfrage oft auch Konten für mehr als zwei Personen eröffnet werden. Einige Banken führen ein solches Konto nicht mehr als Gemeinschaftskonto, sondern als ein Konto für eine einfache Gesellschaft.
- Viele Banken kennen keine konkrete Maximalzahl. In der Praxis dürfte es jedoch problematisch sein, wenn zu viele Personen gemeinsam Zugriff auf ein Haushaltskonto haben. Eine Bank betont deshalb, dass sich die Anzahl Personen aus der Wohnsituation ergibt.
In der folgenden Tabelle können Sie die Regelung je nach Bank sehen.
Bank |
Maximale Anzahl Personen |
Bemerkung |
Aargauische
Kantonalbank |
Bei Online-Eröffnung: 2;
bei Eröffnung in der Filiale: beliebig viele Personen in nachvollziehbarem Masse |
Bank Cler |
Üblicherweise 2 Personen |
Es können aber auch mehr als 2 Personen Inhaber einer
Gemeinschaftsbeziehung sein |
Basellandschaftsliche
Kantonalbank |
2 Vertragspartner |
Bei mehr als 2 Personen ein Konto für einfache Gesellschaften möglich |
Basler Kantonalbank |
Üblicherweise 2 Personen |
Es können aber auch mehr als 2 Personen Inhaber einer
Gemeinschaftsbeziehung sein |
Berner Kantonalbank |
Keine Einschränkung |
|
Graubündner
Kantonalbank |
Keine Begrenzung |
Empfohlen sind maximal vier bis fünf Personen. |
Hypothekarbank
Lenzburg |
Üblicherweise 2 Personen |
Es können aber auch mehr als 2 Personen Inhaber einer
Gemeinschaftsbeziehung sein |
Luzerner
Kantonalbank |
Keine Begrenzung. |
|
LLB |
2 Personen |
|
Migros-Bank |
Normalerweise 2 |
In Ausnahmefällen auch mehr als 2 Mitinhaber möglich |
Raiffeisen |
Mehr als 5 Personen |
Empfehlung von Raiffeisen Schweiz,
Abweichungen je nach lokaler Raiffeisenbank möglich |
St. Galler
Kantonalbank |
Keine Maximalzahl |
Je nach Komplexität wird Konto als einfache Gesellschaft eröffnet |
Thurgauer
Kantonalbank |
Keine Einschränkung |
|
UBS |
Keine detaillierten Angaben |
Maximale Anzahl ist grundsätzlich abhängig vom
Verwendungszweck des Kontos |
Valiant |
Keine Einschränkung |
|
Waadtländer
Kantonalbank |
Keine Limite |
|
Zürcher
Kantonalbank |
Keine Einschränkung |
|
Müssen die Personen im gleichen Haushalt wohnen?
Bei fast allen Banken gibt es keine Pflicht, dass alle Kontoinhaberinnen und -inhaber im gleichen Haushalt wohnen müssen. Eine Bank gibt gegenüber moneyland.ch an, dass die Beziehung der verschiedenen Kontoinhaber der Bank aber plausibel erscheinen sollte.
Eine Ausnahme ist die Smartphone-Bank Neon: Für Neon Duo müssen beide Personen im gleichen Haushalt wohnen.
Müssen alle Beteiligten ihr Privatkonto bei der gleichen Bank haben?
Bei einigen wenigen Gemeinschaftskonten ist es Voraussetzung, dass alle Beteiligten zusätzlich ihr persönliches Privatkonto bei der gleichen Bank haben.
In der Regel ist aber ein zusätzliches persönliches Privatkonto bei der gleichen Bank keine Voraussetzung. Im Alltag ist es jedoch auch in diesem Fall einfacher, wenn das Privatkonto bei der gleichen Bank geführt wird. So ist es mit dem gleichen E-Banking-Login möglich, sowohl auf das Privatkonto als auch auf das gemeinsame Konto zuzugreifen.
Was ist steuerlich zu beachten?
Wenn Sie eine separate Steuererklärung ausfüllen, dann müssen alle Beteiligten ihren Anteil am Gemeinschaftskonto versteuern. Bei einem Haushaltskonto, bei dem alle den gleichen Anteil einzahlen, bedeutet dies: Bei zwei Personen versteuern beide je eine Hälfte, bei drei Personen alle je einen Drittel und bei vier Personen alle je einen Viertel. Angegeben werden muss das Konto sowohl beim Einkommen (Zinserträge) wie auch beim Vermögen (Kontoguthaben).
Welche Vorteile haben Gemeinschaftskonten?
Ein Haushaltskonto hat folgende Vorteile:
- Unkompliziertes Bezahlen der Rechnungen und mit der Karte der Einkäufe für den Haushalt.
- Keine umständliche Abrechnung notwendig.
Welche Nachteile haben Gemeinschaftskonten?
Gemeinschaftskonten haben auch Nachteile:
- Die Beteiligten haben Zugriff auf das Gemeinschaftskonto, daher ist Vertrauen notwendig.
- Das Risiko eines Missbrauchs besteht.
Tipps zum Umgang mit dem Gemeinschaftskonto
Empfehlenswert sind genaue Absprachen zwischen allen Beteiligten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Paar oder in einer WG zusammenleben. Optimalerweise werden die Regeln schriftlich festgehalten.
Unter anderem sollten folgende Punkte geregelt werden:
- Welche Ausgaben werden über das Gemeinschaftskonto bezahlt? Die Miete, Stromrechnung und das Internet-Abo dürften in der Regel über das Haushaltskonto bezahlt werden. Auch die Einkäufe für den Haushalt werden mit Karte bezahlt.
- Wie hoch ist der Anteil pro Person? In einer WG dürfte der Anteil pro Kopf berechnet werden, in einer Paarbeziehung unter Umständen auch nach dem Einkommen der Partner.
- Was passiert, wenn zu wenig Geld auf dem Konto ist, weil Sie mehr Geld benötigt haben als gedacht? In diesem Fall ist es sinnvoll, wenn alle Beteiligten einmalig zusätzliches Geld auf das gemeinsame Konto überweisen. Falls häufig mehr Geld als gedacht ausgegeben wird, ist eine Erhöhung des regelmässigen Betrages sinnvoll.
- Was passiert, wenn zu viel Geld auf dem Konto ist, weil Sie weniger Geld gebraucht haben als gedacht? In diesem Fall kann es sinnvoll sein, dass alle Beteiligten einmalig einen reduzierten Betrag auf das Konto überweisen.
Folgender Ablauf könnte sinnvoll sein:
- Grundsätzlich ist es empfehlenswert, wenn alle Beteiligten ihr persönliches Privatkonto für ihre privaten Finanzen haben. Dieses dient als Lohnkonto und für die Begleichung privater Ausgaben.
- Alle Haushaltsmitglieder überweisen jeden Monat ihren Anteil auf das Haushaltskonto.
- Vom Gemeinschaftskonto wird nun jeden Monat die Miete als Dauerauftrag überwiesen.
- Rechnungen für Strom, Internet-Abo, Serafe und weitere den Haushalt betreffende Ausgaben werden über das E-Banking bezahlt. Je nach Rechnung ist es auch möglich, LSV oder eBill zu nutzen.
- Einkäufe in Supermärkten, Bäckereien, Metzgereien etc. werden mit der jeweiligen Debitkarte des Haushaltskontos bezahlt.
- Mindestens einmal im Monat verschaffen Sie sich einen Überblick über den aktuellen Stand des Gemeinschaftskontos.
Weitere Infos:
Privatkonto-Vergleich
Bankpaket-Vergleich
Sparkonto-Vergleich