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Konten & Karten

Haushaltskonto: Das müssen Paare und Wohngemeinschaften zum Gemeinschaftskonto wissen

19. August 2024 - Ralf Beyeler

Beim Gemeinschaftskonto teilen sich mehrere Personen ein Privatkonto, um die Ausgaben für den Haushalt zu bezahlen. Erfahren Sie im Ratgeber von moneyland.ch alles über das Haushaltskonto.

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto oder Haushaltskonto ist ein von mehreren Personen gemeinsam benutztes Privatkonto. Alle Beteiligten haben gemeinsam Zugriff auf das Haushaltskonto.

Üblicherweise wird ein Gemeinschaftskonto verwendet, um die Ausgaben des Haushalts von einem einzigen Konto zu bezahlen und damit die Abrechnung zu vereinfachen.

Bei vielen Banken ist das Gemeinschaftskonto kein eigenes Produkt. Es handelt sich um ein gewöhnliches Privatkonto. Dieses wird durch die Bank entweder als Einzelbeziehung (ein einziger Kontoinhaber) oder Gemeinschaftsbeziehung (mehrere Kontoinhaber) eröffnet.

An wen richtet sich ein Gemeinschaftskonto?

Das Gemeinschaftskonto (oder Haushaltskonto) richtet sich insbesondere an Personen, die im gleichen Haushalt wohnen.

Dazu zählen

  • Ehepaare
  • In eingetragener Partnerschaft lebende Paare
  • Konkubinatspaare
  • Wohngemeinschaften

Was ist der Unterschied zwischen einem Gemeinschaftskonto und einem Haushaltskonto?

Der Begriff «Haushaltskonto» ist lediglich ein anderer Name für ein Gemeinschaftskonto. Einige Anbieter nennen dieses Konto auch «Partnerkonto». Grundsätzlich handelt es sich dabei um dasselbe, wobei es allerdings Unterschiede zwischen den verschiedenen Banken gibt. Sie sollten daher eher auf die genauen Eigenschaften des Kontos achten statt auf den Namen.

Welche Schweizer Banken bieten ein Haushaltskonto an?

Obwohl es auf den Websites vieler Schweizer Banken kaum konkrete Informationen zum Gemeinschaftskonto gibt, gehört dieses zum Standardangebot vieler etablierter Anbieter.

Etwas anders sieht es bei den Schweizer Smartphone-Banken aus. Diese bieten nur vereinzelt ein Haushaltskonto an. Nicht immer handelt es sich dabei um ein richtiges Gemeinschaftskonto: Teilweise ist es ein normales Konto mit einer Zusatzkarte.

Wie sehen die Angebote der Smartphone-Banken aus?

Derzeit gibt es von zwei Schweizer Smartphone-Banken ein Angebot als Haushaltskonto:

  • Coop Finance Plus: Coop bewirbt das Angebot als Haushaltskonto. Es handelt sich dabei um ein normales Konto – der Kontoinhaber ist nur eine Person. Mit einer Zusatzkarte kann jedoch auch eine zweite Person Einkäufe tätigen und Bargeld beziehen. Coop hat angekündigt, als Partner bei Coop Finance Plus auszusteigen. Wer das Produkt unter welchem Namen in Zukunft anbieten wird, ist noch nicht bekannt.
  • Neon Duo: Das Gemeinschaftskonto von Neon richtet sich an zwei im gleichen Haushalt lebende Personen. Zusätzlich zum normalen Neon-Privatkonto gibt es für beide Personen eine zusätzliche Neon-Karte. Je nach benutzter Karte wird die Transaktion entweder dem eigenen Privatkonto oder dem Gemeinschaftskonto belastet. In der App erhält man Zugriff auf das eigene und das gemeinsame Konto. Neon Duo kostet 3 Franken pro Monat und Person.
  • Zak: Es gibt die Möglichkeit, dass zwei oder mehr Konten gemeinsame Töpfe nutzen. Es handelt sich allerdings nicht um ein Konto, sondern eher um eine Notiz- und Abrechnungsfunktion. Alle beteiligten Personen können ihre Ausgaben erfassen, was die Abrechnung innerhalb der Gruppe erleichtert.

Was kostet ein Gemeinschaftskonto?

Bei vielen Banken gelten für das Gemeinschaftskonto die gleichen Konditionen wie für das Privatkonto.

Bei den nachfolgenden Banken in der folgenden Tabelle ist die Kontoführung für ein Gemeinschaftskonto grundsätzlich gebührenfrei, unabhängig vom Kontoguthaben. Manche Banken verrechnen jedoch eine Jahresgebühr für die Debitkarten.

Bank Produkt Gebühr für Debitkarten
Aargauische Kantonalbank Privatkonto Karten inklusive
Migros Bank Privatkonto 1 Karte inklusive,
weitere Karten CHF 30.00 pro Jahr
St. Galler Kantonalbank Privatkonto
(Gemeinschaftskonto)
CHF 50.00 pro Karte und Jahr
Thurgauer Kantonalbank Privatkonto CHF 40.00 pro Karte und Jahr
Zürcher Kantonalbank ZKB Banking 2 Karten inklusive,
weitere Karten CHF 40.00 pro Jahr

 

Da auf dem Haushaltskonto meist nicht so viel Geld liegt, ist wichtig, ob die Bank bei der Gebührenberechnung des Gemeinschaftskontos ein allfälliges Guthaben auf den persönlichen Konten berücksichtigt. Dies spielt bei Banken eine Rolle, die je nach Guthaben unterschiedliche Gebühren verrechnen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gebühren für das Konto und die Debitkarten von Banken, bei denen Guthaben auf den persönlichen Konten bei der Gebührenberechnung berücksichtigt wird und bei denen für die Kontoführung eine Gebühr verrechnet wird.

Bank Produkt Gebühr für
Kontoführung
Reduzierte Gebühr
für Kontoführung
Gebühr für Debitkarten
Bank Cler * Privatkonto CHF 2.00 / Monat CHF 1.00 / Monat 1 CHF 50.00 pro Karte und Jahr
Basellandschaftliche
Kantonalbank
Privatkonto CHF 5.00 / Monat gebührenfrei 2 CHF 40.00 pro Karte und Jahr
Basler Kantonalbank * Privatkonto CHF 2.00 / Monat CHF 1.00 / Monat 1 CHF 50.00 pro Karte und Jahr
Graubündner
Kantonalbank
Privatkonto CHF 36.00 / Jahr CHF 0.00 bis
CHF 24.00 3
CHF 40.00 pro Karte und Jahr
Luzerner Kantonalbank Privatkonto CHF 3.00 / Monat CHF 2.00 / Monat 4
oder gebührenfrei 4
CHF 4.00 pro Karte und Monat


* Sofern die Kontoinhaber an der gleichen Adresse wohnen.
1 Bei Gesamtvermögen über CHF 25'000 oder mit einer Hypothek.
2 Bei Gesamtguthaben über CHF 10'000 oder mit einer Hypothek.
3 Gebühren sind abhängig von der Nutzung der Karten, dem Gesamtvermögen und dem Gesamtvolumen. Bei einem Gesamtvermögen von über 10'000 Franken und mindestens 24 Kartentransaktionen im Jahr ist die Kontoführung spesenfrei.
4 Bei Kontoguthaben über CHF 10'000. Mit bestimmten Produkten spesenfreie Kontoführung.

Die nachfolgende Tabelle führt Banken mit Angeboten auf, bei denen beim Gemeinschaftskonto allfällige Guthaben auf den persönlichen Konten nicht berücksichtigt werden.

Bank Produkt Gebühr für Kontoführung Gebühr für Debitkarten
Bank BSU Privatkonto CHF 4.00 / Monat CHF 40.00 pro Karte und Jahr
Berner
Kantonalbank
Privatkonto Basic CHF 6.00 / Monat 1. Karte inklusive,
weitere Karten CHF 50.00 / Jahr
Hypothekarbank
Lenzburg
Privatkonto CHF 3.00 / Monat CHF 30.00 pro Karte und Jahr
Neon Duo CHF 3.00 pro Person und Monat inklusive
Raiffeisen Privatkonto CHF 60.00 / Jahr CHF 50.00 pro Karte und Jahr
UBS Privatkonto CHF 9.00 / Monat CHF 4.00 pro Monat und Karte
Valiant Privatkonto CHF 5.00 / Monat CHF 40.00 pro Karte und Jahr
Waadtländer
Kantonalbank
Directe CHF 3.50 / Monat 1. Karte inklusive,
weitere Karten CHF 40.00 pro Jahr und Karte

 

Einige Banken bieten auch Bankpakete für Paare und Familien an. Die nachfolgenden Angebote sind nicht nur für Paare und Familien, sondern zum Beispiel auch für Wohngemeinschaften verfügbar. Die Bankpakete enthalten oftmals noch weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise eine Kreditkarte. Die reduzierten Gebühren für die Kontoführung wurde in der Tabelle nur berücksichtigt, wenn Guthaben auf persönlichen Konten berücksichtigt werden.

Bank Produkt Gebühr für
Kontoführung
Reduzierte
Gebühr für
Kontoführung
Gebühr für Debitkarten
LLB Schweiz LLB Flex
mit Partner-Option
CHF 11.90 / Monat   2 Karten inklusive
LLB Schweiz LLB Pro
mit Partner-Option
CHF 26.90 / Monat CHF 2.00 / Monat 1 4 Karten inklusive
Postfinance Bankpaket Smart CHF 5.00 / Monat   inklusive
Thurgauer
Kantonalbank
Servicepaket Classic CHF 4.00 / Monat CHF 3.00 / Monat 2 1 Karte inklusive,
weitere Karten CHF 40.00 / Jahr
Thurgauer
Kantonalbank
Servicepaket Comfort CHF 11.00 / Monat CHF 8.25 / Monat 2 2 Karten inklusive,
weitere Karten CHF 40.00 / Jahr
UBS UBS me
für Familien und Paare
CHF 25.00 / Monat CHF 15.00 / Monat 2 inklusive
Valiant Lila Set CHF 6.00 / Monat CHF 4.00 / Monat 3 2 Karten inklusive,
weitere Karten CHF 40.00 / Jahr
Waadtländer
Kantonalbank
Famille Directe CHF 15.00/Monat gebührenfrei 4 2 Karten inklusive


1 Mit LLB Invest (auch mit persönlichem Depot).
2 Bei Geschäftsvolumen über CHF 10'000 (inklusive Kontoguthaben, Depotwerte und Kredite; auch auf den persönlichen Geschäftsbeziehungen).
3 Bei Anlagevermögen über CHF 10'000 oder einer Hypothek (auch auf den persönlichen Geschäftsbeziehungen).
4 Bei Gesamtvermögen über CHF 15'000 (auch auf den persönlichen Konten und Depots).

Für die Preisangaben wurden die Kosten für Online-Banking berücksichtigt. Bei einer Zustellung der Belege per Post können zusätzliche Kosten entstehen. Berücksichtigt wurden die Konditionen für erwachsene Kundinnen und Kunden. Nicht berücksichtigt wurden Angebote, die sich an bestimmte Altersgruppen und Zielgruppen richten.

Wann ist ein Haushaltskonto sinnvoll?

Ein Gemeinschaftskonto ist sinnvoll, wenn mehrere Personen in einem Haushalt wohnen, um die gemeinsamen Kosten für den Haushalt einfach und unkompliziert zu bezahlen. Eine Vertrauensbasis für ein gemeinsames Konto ist wichtig, da alle Personen auf das Konto zugreifen können.

Der Vorteil eines Haushaltskontos gegenüber anderen Alternativen ist, dass keine komplizierten Abrechnungen notwendig sind.

Welche Alternativen zum Gemeinschaftskonto gibt es?

Um die Ausgaben eines Haushalts abzurechnen, gibt es einige Möglichkeiten. In den meisten Fällen ist eine regelmässige Abrechnung und eine Ausgleichszahlung (zum Beispiel mit einer Überweisung oder Twint) an diejenigen notwendig, die mehr bezahlt haben.

  • Ein Beteiligter bezahlt die Miete von seinem Konto, ein Zweiter den Strom und das Internet-Abo und ein Dritter die Einkäufe im Supermarkt.
  • Eine Person übernimmt vorerst alle Ausgaben und rechnet später ab.
  • In einem Monat übernimmt ein Bewohner die Haushaltsausgaben, im nächsten Monat ein anderer Bewohner.
  • Wer etwas für den gemeinsamen Haushalt bezahlt, notiert dies in einer Haushalts-Budget-App.
  • Zusatzkarten zu Kreditkarten: Eine Person beantragt eine Kreditkarte und für die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Zusatzkarten. Der Nachteil dieser Methode ist, dass der Hauptkarten-Inhaber für alle Einkäufe mit den Zusatzkarten haftet und die Mitbewohner die Karten auch für private Einkäufe verwenden könnten.
  • Wer etwas für den Haushalt bezahlt, schickt eine Zahlungsanforderung per Twint. Es ist zwar keine zusätzliche Abrechnung nötig, doch bei vielen Ausgaben wird dieses Verfahren schnell unübersichtlich.
  • Smartphone-Bank-App: Eine Person eröffnet ein normales Konto bei einer Neobank mitsamt einer Plastikkarte. Jemand bezahlt nun mit der Plastikkarte, die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner nutzen Mobile Payment wie Apple Pay oder Google Pay auf ihrem Smartphone. Aus Sicherheitsgründen sollte das Guthaben nicht zu hoch sein. Auch hier besteht das Risiko eines Missbrauchs.

Für die Bezahlung des Mietzinses ist meist eine andere Lösung sinnvoll. Sofern kein Gemeinschaftskonto gewünscht ist, ist es am sinnvollsten, wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner ihren Mietanteil selbst überweisen. Fragen Sie vorher beim Vermieter nach, ob dies möglich ist. Alternative: Eine Person überweist die Miete, und alle anderen überweisen ihren Anteil auf das Konto, von dem der Mietzins bezahlt wurde.

Was ist mit «Oder-Konten» und «Und-Konten» gemeint?

Beim Gemeinschaftskonto haben alle Beteiligten Zugriff auf das Konto. Die Banken unterscheiden zwischen einem sogenannten Oder-Konto und einem sogenannten Und-Konto.

  • Oder-Konto: Beim Haushaltskonto handelt es sich meist um ein Oder-Konto, da dies in der Praxis am einfachsten ist. Bei einem Oder-Konto können alle Kontoinhaberinnen und -inhaber unabhängig von anderen Haushaltsmitgliedern Geld abheben, Überweisungen tätigen oder mit der Debitkarte Einkäufe bezahlen. Eine Einwilligung anderer Beteiligter ist nicht notwendig. Im Fachjargon wird das Oder-Konto auch «Compte-joint» genannt.
  • Und-Konto: Beim Und-Konto müssen alle Personen für jede einzelne Transaktion ihr Einverständnis geben. Bei einer Überweisung müssen sich alle Beteiligten im E-Banking einloggen und die Zahlung freigeben. Da dies für ein Haushaltskonto unpraktisch ist, ist ein Und-Konto im Alltag nicht geeignet.

Fast alle Banken lassen den Kundinnen und Kunden die freie Wahl, ob sie ein Oder-Konto oder ein Und-Konto wollen.

Wie viele Personen können ein Haushaltskonto nutzen?

Weit verbreitet sind diese zwei Regelungen:

  • Maximal zwei Personen können ein gemeinsames Haushaltskonto nutzen. Viele Banken betonen jedoch, dass trotz dieser Regelung auf Anfrage oft auch Konten für mehr als zwei Personen eröffnet werden. Einige Banken führen ein solches Konto nicht mehr als Gemeinschaftskonto, sondern als ein Konto für eine einfache Gesellschaft.
  • Viele Banken kennen keine konkrete Maximalzahl. In der Praxis dürfte es jedoch problematisch sein, wenn zu viele Personen gemeinsam Zugriff auf ein Haushaltskonto haben. Eine Bank betont deshalb, dass sich die Anzahl Personen aus der Wohnsituation ergibt.

In der folgenden Tabelle können Sie die Regelung je nach Bank sehen.

 

Bank Maximale Anzahl Personen Bemerkung
Aargauische
Kantonalbank
Bei Online-Eröffnung: 2;
bei Eröffnung in der Filiale: beliebig viele Personen in nachvollziehbarem Masse
Bank Cler Üblicherweise 2 Personen Es können aber auch mehr als 2 Personen Inhaber einer
Gemeinschaftsbeziehung sein
Basellandschaftsliche
Kantonalbank
2 Vertragspartner Bei mehr als 2 Personen ein Konto für einfache Gesellschaften möglich
Basler Kantonalbank Üblicherweise 2 Personen Es können aber auch mehr als 2 Personen Inhaber einer
Gemeinschaftsbeziehung sein
Berner Kantonalbank Keine Einschränkung  
Graubündner
Kantonalbank
Keine Begrenzung Empfohlen sind maximal vier bis fünf Personen.
Hypothekarbank
Lenzburg
Üblicherweise 2 Personen Es können aber auch mehr als 2 Personen Inhaber einer
Gemeinschaftsbeziehung sein
Luzerner
Kantonalbank
Keine Begrenzung.  
LLB 2 Personen  
Migros-Bank Normalerweise 2 In Ausnahmefällen auch mehr als 2 Mitinhaber möglich
Raiffeisen Mehr als 5 Personen Empfehlung von Raiffeisen Schweiz,
Abweichungen je nach lokaler Raiffeisenbank möglich
St. Galler
Kantonalbank
Keine Maximalzahl Je nach Komplexität wird Konto als einfache Gesellschaft eröffnet
Thurgauer
Kantonalbank
Keine Einschränkung  
UBS Keine detaillierten Angaben Maximale Anzahl ist grundsätzlich abhängig vom
Verwendungszweck des Kontos
Valiant Keine Einschränkung  
Waadtländer
Kantonalbank
Keine Limite  
Zürcher
Kantonalbank
Keine Einschränkung  

 

Müssen die Personen im gleichen Haushalt wohnen?

Bei fast allen Banken gibt es keine Pflicht, dass alle Kontoinhaberinnen und -inhaber im gleichen Haushalt wohnen müssen. Eine Bank gibt gegenüber moneyland.ch an, dass die Beziehung der verschiedenen Kontoinhaber der Bank aber plausibel erscheinen sollte.

Eine Ausnahme ist die Smartphone-Bank Neon: Für Neon Duo müssen beide Personen im gleichen Haushalt wohnen.

Müssen alle Beteiligten ihr Privatkonto bei der gleichen Bank haben?

Bei einigen wenigen Gemeinschaftskonten ist es Voraussetzung, dass alle Beteiligten zusätzlich ihr persönliches Privatkonto bei der gleichen Bank haben.

In der Regel ist aber ein zusätzliches persönliches Privatkonto bei der gleichen Bank keine Voraussetzung. Im Alltag ist es jedoch auch in diesem Fall einfacher, wenn das Privatkonto bei der gleichen Bank geführt wird. So ist es mit dem gleichen E-Banking-Login möglich, sowohl auf das Privatkonto als auch auf das gemeinsame Konto zuzugreifen.

Was ist steuerlich zu beachten?

Wenn Sie eine separate Steuererklärung ausfüllen, dann müssen alle Beteiligten ihren Anteil am Gemeinschaftskonto versteuern. Bei einem Haushaltskonto, bei dem alle den gleichen Anteil einzahlen, bedeutet dies: Bei zwei Personen versteuern beide je eine Hälfte, bei drei Personen alle je einen Drittel und bei vier Personen alle je einen Viertel. Angegeben werden muss das Konto sowohl beim Einkommen (Zinserträge) wie auch beim Vermögen (Kontoguthaben).

Welche Vorteile haben Gemeinschaftskonten?

Ein Haushaltskonto hat folgende Vorteile:

  • Unkompliziertes Bezahlen der Rechnungen und mit der Karte der Einkäufe für den Haushalt.
  • Keine umständliche Abrechnung notwendig.

Welche Nachteile haben Gemeinschaftskonten?

Gemeinschaftskonten haben auch Nachteile:

  • Die Beteiligten haben Zugriff auf das Gemeinschaftskonto, daher ist Vertrauen notwendig.
  • Das Risiko eines Missbrauchs besteht.

 

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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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