Kreditkarten ermöglichen es im Unterschied zu Debit- und Prepaidkarten, die eigene Rechnung erst nachträglich zu begleichen. Als Karteninhaber können Sie also auf Kredit zahlen – deshalb auch der Name «Kreditkarte».
Kreditkartenrechnungen: Varianten
Die Zahlung der Kreditkartenrechnung geschieht am einfachsten automatisch per Lastschriftverfahren (LSV). Alternativ können Sie sich die Rechnung auch per Post (Einzahlungsschein) oder elektronisch als E-Rechnung zustellen lassen. Per Post fallen allerdings bei vielen Kreditkarten Bearbeitungsgebühren zwischen 1.50 und 2 Franken pro Papierrechnung an.
Ein weiterer Nachteil der Zahlmethode per Rechnung: Wenn Sie die Rechnung zu spät bezahlen, weil Sie zum Beispiel auf Reisen sind oder die Rechnung verlegt haben, müssen Sie zusätzlich zum Rechnungsbetrag eine Mahngebühr sowie Schuldzinsen begleichen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, nur einen Teilbetrag der Rechnung zu zahlen. Je nach Kreditkartenherausgeber werden solche Teilzahlungen aber unterschiedlich gehandhabt. Sie sind ausserdem je nach Kreditkartenfirma unterschiedlich teuer.
Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt?
Die Zahlungsfristen für Kreditkarten-Rechnungen betragen je nach Karte in der Regel zwischen 15 bis 25 Tage. Wenn Sie die Rechnung nicht innerhalb der Frist zumindest teilweise begleichen, wird meistens eine Mahngebühr fällig.
Diese beträgt bei vielen Kreditkartenfirmen 20 bis 30 Franken (Cembra Money Bank, Viseca), kann aber auch bis 60 Franken betragen (UBS). Zusätzlich behalten sich die Kreditkartenherausgeber das Recht vor, Ihre Kreditkarte zu sperren und sogar einzuziehen.
Strafzinsen im Vergleich
Was viele Karteninhaber nicht wissen: Zusätzlich zu den Mahngebühren wird ein Strafzins fällig. Dieser Zins – auch Verzugszins oder Sollzins genannt – ist technisch gesehen ein effektiver Jahreszins und bei den meisten Kreditkarten gleich oder fast so hoch wie der gesetzlich erlaubte Höchstzinssatz (12%). Der aktuelle Zinssatz pro Karte ist im Kreditkartenvergleich von moneyland.ch auf den Informationsseiten der einzelnen Kreditkarten ersichtlich.
Strafzinsen ab Transaktionsdatum
Aufgepasst: Die Strafzinsen werden bei vielen Schweizer Kreditkartenfirmen auf der Basis des Transaktionsdatums berechnet. Das ist beispielsweise bei der UBS, Cornèrcard und Cembra Money Bank der Fall. Die Verzugszinsen werden also ab dem Datum eines Kaufs oder eines Bargeldbezugs in Rechnung gestellt. Bei anderen Herausgebern wie der PostFinance und der Viseca ist hingegen das Rechnungsdatum für die Strafzinsberechnung massgeblich (was für den Kartenbesitzer vorteilhafter ist).
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Verzugszinsen werden im Fall einer nicht bezahlten Rechnung bei den meisten Kreditkartenfirmen auf dem Gesamtbetrag der Rechnung erhoben. Das gilt selbst dann, wenn Sie einen Teil der Rechnung beglichen haben. Im Fall einer Teilzahlung werden die Strafgebühren bis zur erfolgten Teilzahlung auf dem Gesamtbetrag fällig, nach der erfolgten Teilzahlung aber nur noch auf dem offenen Rechnungsbetrag bis zum Zahlungseingang.
Teilzahlungsoptionen im Vergleich
Bei der Mehrheit der Schweizer Kreditkarten ist eine Teilzahlungsoption gemäss AGB ein integraler Bestandteil. Bei anderen Kreditkarten, zum Beispiel von Viseca oder der Credit Suisse, muss das Interesse an einer Teilzahlungsoption vom Kunden im Antragsformular aktiv mitgeteilt werden.
In der Regel muss eine Teilzahlung mindestens 5% der Rechnung und je nach Karte mindestens 50 bis 100 Franken betragen (beziehungsweise 50 bis 100 Euro oder US-Dollar bei Karten in der entsprechenden Fremdwährung). Der unbezahlte Betrag darf die festgelegte Kreditkartenlimite nicht überschreiten.
Unterschiedliche Kreditlimiten
Die möglichen Kreditlimiten variieren je nach Kreditkarte und Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Karteninhabers. Die maximalen Limiten werden vorab vom Kunden beantragt und dann vom Kreditkartenherausgeber überprüft und gegebenenfalls genehmigt. Limiten können auch nachträglich noch angepasst werden, sofern es die Zahlungsfähigkeit des Kunden ermöglicht oder erfordert. Bei einer Überschreitung des Limitenbetrags kann die Kreditkartenfirma den darüber liegenden Betrag sofort einfordern.
Als Faustregel gilt: Bei Standardkarten liegen die Höchstlimiten in der Regel bei 5000 bis 10'000 Franken. Bei Goldkreditkarten können die Limiten höher angesetzt und je nach Bonität auch frei gewählt werden. Bei den teuren Platinum-Kreditkarten schliesslich gibt es mehrheitlich keine fixe Maximallimite.
Weitere Informationen:
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