Angebotsmieten steigen, aber bisher blieben bestehende Mietverträge von den steigenden Wohnkosten weitestgehend verschont. 2023 dürfte sich das ändern. Grund dafür ist, dass dieses Jahr mit einer Erhöhung des mietrechtlich massgebenden Referenzzinssatzes zu rechnen ist. Und sobald das geschehen ist, darf die Mehrheit der Schweizer Vermieter die Miete erhöhen.
Laut dem neuesten Immo-Monitoring von Wüest Partner basieren schweizweit mit 54 Prozent mehr als die Hälfte der Mietverträge auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1.25 Prozent – bei all diesen Verträgen ist mit Mieterhöhungen zu rechnen, falls das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den Zinssatz anhebt.
Mieterhöhungen drohen vor allem in der Ostschweiz
Besonders stark betroffen dürften die Inner- und Ostschweiz sowie die Region Zürich sein, wo der Anteil an Mietverträgen mit einem Referenzzinssatz von 1.25 Prozent bei über 60 Prozent liegt (Tabelle 1). In der Westschweiz und insbesondere der Region Genfersee sowie im Süden des Landes ist der Anteil hingegen merklich niedriger, wie das Immobilien-Unternehmen schreibt. Die deutschsprachige Schweiz dürfte also merklich stärker von Mieterhöhungen betroffen sein als die Romandie.
Tabelle 1: Anteil an Mietverträgen mit Referenzzinssatz von 1.25 Prozent
Region |
Mietverträge mit 1.25% |
Ostschweiz |
64% |
Region Zürich |
61.5% |
Innerschweiz |
61.1% |
Region Bern |
53.9% |
Nordwestschweiz |
53.4% |
Westschweiz |
45.7% |
Südschweiz |
44% |
Region Genfersee |
34.3% |
Stand: 4. Quartal 2022, Quelle: Wüest Partner
Es ist zwar nicht absolut sicher, aber sehr wahrscheinlich, dass der Referenzzinssatz dieses Jahr steigen wird. Er hängt nämlich davon ab, wie hoch der gewichtete Durchschnittszinssatz der Hypothekarforderungen in der Schweiz ist. Wenn er innerhalb eines Quartals auf über 1.37 Prozent steigt, wird der Referenzzinssatz auf 1.5 Prozent oder allenfalls gar noch mehr angehoben.
Beim letzten Stichtag betrug der Zinssatz für Schweizer Hypothekarforderungen 1.18 Prozent. «Das war allerdings Ende September – seither hat der Richtzinssatz in der Schweiz weitere Höchstwerte erreicht», gibt Raphael Knecht, Fachredaktor bei moneyland.ch, zu bedenken. Es ist darum gut möglich, dass der von der Schweizerischen Nationalbank im Namen des BWO erhobene Durchschnittswert mittlerweile bereits viel höher ist.
Das BWO gibt jeweils am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember bekannt, ob es eine Erhöhung des Referenzzinssatzes gibt. Auch Wüest Partner erwartet, dass es im Verlauf des Jahres soweit sein wird. Zuletzt wurde der Referenzzinssatz im März 2020 von 1.5 Prozent auf 1.25 gesenkt. Eine Erhöhung würde also auch bei den Mieten die vielerorts bereits vollzogene Zinswende einleiten.
Mindestens 3 Prozent mehr Miete
Falls es einen Zinsschritt um 0.25 Prozentpunkte nach oben geben sollte, kann der Vermieter 3 Prozent mehr Miete verlangen. Bei 0.5 Prozentpunkten sind es dann 6 Prozent und so weiter (Tabelle 2). Beispiel: Falls Sie Ihren Mietvertrag bei einem Referenzzinssatz von 1.25 Prozent abgeschlossen haben und die Miete 2000 Franken beträgt, könnte Ihr Vermieter künftig 2060 Franken verlangen, wenn der Referenzzinssatz auf 1.5 Prozent klettert.
Tabelle 2: Steigender Referenzzinssatz
Referenzzinssatz |
Mietzinserhöhung |
1.25% |
+0% |
1.50% |
+3% |
1.75% |
+6% |
2.00% |
+9% |
Das BWO teilt dieses Jahr am 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember mit, falls es eine Zinserhöhung gegeben hat. Die Mieterhöhung kann aber erst frühestens auf den ersten ordentlichen Kündigungstermin nach dem 1. März 2023 stattfinden, sofern an diesem Tag eine Referenzzinserhöhung bekanntgegeben wird. Die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet moneyland.ch im Ratgeber-Artikel zum Referenzzinssatz.
Weitere Informationen:
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