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Privatkonkurs in der Schweiz: Ein Leitfaden

29. Juli 2021 - Daniel Dreier

Hier erfahren Sie, wie Sie sich in der Schweiz für zahlungsunfähig erklären können und welche Auswirkungen der Privatkonkurs auf Ihr Finanzleben hat.

In der Schweiz Konkurs anzumelden, hat grosse Auswirkungen auf Ihr Finanzleben. Aber in bestimmten Fällen kann der Privatkonkurs von Vorteil sein. 

1. Welche Konsequenzen hat der Privatkonkurs?

Wenn Sie sich für zahlungsunfähig erklären, werden Ihre finanziellen und materiellen Vermögenswerte beschlagnahmt und verkauft. Das Geld wird an Ihre Gläubiger verteilt. Nicht alle Vermögenswerte können beschlagnahmt werden. Welche Teile Ihres Vermögens gepfändet werden können und welche nicht, erklärt Ihnen moneyland.ch in dieser Übersicht.

Der Privatkonkurs wird von Schweizer Kreditauskunfteien und Betreibungsämtern festgehalten. Nachdem Sie Konkurs angemeldet haben, können Sie normalerweise keine Privatkredite oder Kreditkarten mehr erhalten. Auch die Chancen auf eine Hypothek sind sehr klein. Sie können womöglich keine Waren und Dienstleistungen auf Rechnung kaufen.

2. Welche Vorteile hat der Privatkonkurs?

Wenn Sie Konkurs anmelden, werden alle Forderungen aufgeschoben, die im Betreibungsregister eingetragen sind. Das verhindert, dass zusätzliche Zinsen auf unbezahlte Schulden anfallen. Auch die Gehaltspfändung wird beendet. Damit gewinnen Sie Zeit, da Ihnen zur Schuldentilgung nicht mehr automatisch Geld vom Gehalt abgezogen wird. Ihre Schulden werden nicht erlassen, aber der zuvor mit Gläubigern vereinbarte Zeitplan für die Schuldentilgung gilt nicht mehr. Ihre Gläubiger können keine neuen Betreibungen für bestehende Schulden mehr einreichen. Damit haben Sie die Chance, Ihr Finanzleben neu aufzubauen und die Rückzahlung der Schulden zu planen.

3. Welche Voraussetzungen gelten für den Privatkonkurs?

Um Privatkonkurs anzumelden, müssen Sie beweisen können, dass Sie überschuldet sind – das heisst, dass Ihr Einkommen nicht für die mit den Gläubigern festgelegten Schuldzahlungen ausreicht. Sie müssen auch nachweisen, dass Sie erfolglos versucht haben, mit den Gläubigern aussergerichtlich zu verhandeln.
Ausserdem müssen Sie in der Regel zeigen können, dass Ihr Einkommen und Ihre finanzielle Situation stabil sind. Ihr Einkommen muss wesentlich höher als das Existenzminimum an Ihrem Wohnort sein. Sie müssen in der Lage sein, ohne Schwierigkeiten Ihre Steuern zu zahlen.

4. Wie läuft ein Privatkonkurs ab?

Sie müssen einen Insolvenzantrag stellen. Das Formular erhalten Sie bei Ihrem Konkursamt. In manchen Kantonen (beispielsweise Zürich) wird die Funktion des Konkursamts von Notariaten ausgeübt.

Mit dem Antrag ist eine detaillierte Liste der gegen Sie bestehenden Forderungen einzureichen. Dazu kommen Angaben zu all Ihren Bankkonten. Falls Ihr Lohn gepfändet ist, müssen Sie zusätzlich einen Nachweis über das Existenzminimum (wie vom Betreibungsamt festgelegt) sowie einen ungekürzten Betreibungsregisterauszug einreichen. Wenn Ihr Einkommen nicht gepfändet ist, müssen Sie Lohnabrechnungen vorlegen.

Nimmt der Richter Ihre Konkursforderung an, werden Sie für konkurs erklärt. Ihre Gläubiger erhalten Verlustscheine, aus denen hervorgeht, wie viel Geld Sie ihnen schulden. Diese Bescheinigungen berechtigen die Firmen dazu, eine Überprüfung Ihrer finanziellen Situation zu verlangen und – wenn Sie künftig ein erhebliches Vermögen aufbauen – die Rückzahlung Ihrer Schulden einzufordern. Sie erhalten eine Konkursbescheinigung, mit der Sie neue Inkassoforderungen für Schulden, die vor Ihrem Konkurs entstanden sind, zurückweisen können.

5. Haben Verlustscheine ein Ablaufdatum?

Verlustscheine verfallen nach 20 Jahren. Gläubiger können allerdings neue Inkasso-Forderungen gegen Sie geltend machen, um den Verlustschein um weitere 20 Jahre zu verlängern. Die Frist wird auch verlängert, wenn Sie Inkasso-Forderungen anerkennen oder Rückzahlungen leisten.

6. Was kostet ein Privatkonkurs in der Schweiz?

Bevor das Konkursverfahren eröffnet wird, müssen Sie die Kosten für das Gerichtsverfahren vorstrecken. Die Höhe des Betrags ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und richtet sich in der Regel nach der Anzahl Gläubiger. Sie sollten mit einer Vorauszahlung von bis zu 6000 Franken rechnen. Manche Gerichte verlangen nicht den gesamten Betrag im Voraus.

7. Wo erhalte ich Beratung zum Privatkonkurs?

Insolvenz anzumelden hat langfristige Auswirkungen. Am besten vermeiden Sie den Privatkonkurs, falls es andere Möglichkeiten für die Schuldentilgung gibt. Die Schuldenberatung Ihres Kantons hilft Ihnen bei der Suche nach einer Lösung.

Weitere Informationen:
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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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