Der hypothekarische Referenzzinssatz geht um 0.25 Prozentpunkte zurück und beträgt neu 1.5 Prozent. Dies gab das Bundesamt für Wohnungswesen am Montag bekannt. Die Änderung gilt ab Dienstag, 4. März. Der volumengewichtete durchschnittliche Hypothekarzinssatz, auf dem der Referenzzinssatz basiert, hat sich demnach zwischen Ende September und Ende Dezember 2024 von 1.63 Prozent auf 1.53 Prozent reduziert.
Für viele Mieterinnen und Mieter ergibt sich durch die Anpassung des Referenzzinssatzes ein Anspruch auf eine Mietzinssenkung.
Wer hat nun Anspruch auf eine Mietzinsreduktion?
Ob Mieterinnen und Mieter für eine Mietzinssenkung infrage kommen, hängt davon ab, auf welchem Referenzzinssatz der aktuelle Mietzins basiert. Diese Angabe ist häufig dem Mietvertrag zu entnehmen – oder aber dem letzten Schreiben des Vermieters in Bezug auf den Referenzzinssatz. Wenn der Vermieter beispielsweise die Miete seit der letzten Erhöhung des Referenzzinssatzes erhöht hat, finden Sie den massgeblichen Referenzzinssatz im entsprechenden Schreiben.
Beruht der gegenwärtige Mietzins auf dem bisherigen Referenzzinssatz von 1.75 Prozent, können Mieterinnen und Mieter eine Mietzinssenkung in Höhe von 2.91 Prozent beantragen. Höher ist der Senkungsanspruch, wenn die Miete auf einem noch höheren Referenzzinssatz von mindestens 2 Prozent basiert. Basiert der Mietzins bereits auf dem Referenzzinssatz von 1.5 Prozent, können Mieterinnen und Mieter hingegen keinen Anspruch auf eine geringere Miete geltend machen. Fusst der Mietzins auf einem niedrigeren Referenzzinssatz von höchstens 1.25 Prozent, reduziert sich der Erhöhungsanspruch des Vermieters.
Der Referenzzinssatz war zuletzt im Dezember 2023 auf 1.75 Prozent angestiegen. Hat der Vermieter den Mietzins seither infolge der Erhöhung des Referenzzinssatzes erhöht, besteht im Gegenzug nun ein Anspruch auf eine Senkung.
Wird die Senkung automatisch vorgenommen?
Nein. Wer Anspruch auf eine Mietzinsreduktion hat, muss diese Senkung aktiv schriftlich beantragen. Ausnahme: Manche Vermieter und Vermieterinnen nehmen die Änderung automatisch vor und schicken dann ein entsprechendes Formular zu.
Was kann die Miete sonst noch beeinflussen?
Nicht nur der hypothekarische Referenzzinssatz beeinflusst die Höhe des Mietzinses. Auch die Inflation sowie eine Veränderung der Betriebskosten können eine Rolle spielen. Mieterinnen und Mieter sollten deshalb beachten, dass sich aus der Senkung des Referenzzinssatzes nicht zwangsläufig eine entsprechende Mietzinsreduktion ergibt.
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