Wünschen Sie eine tabellarische Übersicht über Schweizer Erdbebenversicherungen? Dann lassen Sie sich diese hier kostenlos als PDF zustellen.
Braucht es in der Schweiz eine Erdbebenversicherung? In diesem Ratgeber von moneyland.ch erfahren Sie alles Wissenswerte über Schweizer Erdbebenversicherungen.
Immobilienbesitz in der Schweiz ist so teuer, dass Besitzer ihre Investitionen gegen alle denkbaren Gefahren versichern wollen. Dabei stehen Erdbeben nicht zuoberst auf der Gefahrenliste. So kommt es, dass viele Immobilienbesitzer erst an eine Erdbeben-Versicherung denken, wenn sie eine Offerte von Ihrer Versicherung erhalten.
Zwischen den Kontinentalplatten
Die Schweiz ist nicht als Erdbeben-Gebiet bekannt. Mit Ausnahme von Seismologen bemerken die meisten Menschen die Mehrheit der bei uns auftretenden Beben gar nicht erst. Dies darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schweiz auf der Bruchlinie zwischen der afrikanischen und der europäischen Kontinentalplatte liegt. Dadurch ist das Erdbebenrisiko beträchtlich höher als in vielen anderen europäischen Ländern. Selbstverständlich ist es immer noch weit geringer als in Hochrisikoregionen wie Italien oder Griechenland.
Das Wallis ist nicht nur für die vielen Thermalquellen bekannt, sondern auch für die Mehrheit der schweizerischen Erdbeben. Das letzte grössere Erdbeben in der Schweiz fand denn auch im Wallis im Jahr 1946 statt. Aber auch das Engadin und Basel sind gefährdete Regionen. Basel wurde 1356 sogar von einer ganzen Serie von Erdbeben verheert. Seismische Aktivitäten treten aber in fast allen Teilen des Landes auf.
Obligatorische Gebäudeversicherung: Interkantonaler Erdbeben-Pool
In 19 Kantonen sind Gebäudeversicherungen obligatorisch (Ausnahmen: Appenzell-Innerrhoden, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri, sowie Wallis). 17 dieser kantonalen Versicherungsanbieter mit obligatorischen Gebäudeversicherungen betreiben einen gemeinsamen schweizerischen Pool für Erdbeben-Versicherungen (SPE). Im Kanton Zürich betreibt der zuständige Versicherungsanbieter einen eigenen Erbeben-Pool. Im Kanton Bern wiederum betreibt der Gebäudeversicherer weder einen eigenen Erdbeben-Pool noch beteiligt er sich am interkantonalen Pool.
Der gemeinsame schweizerische Erdbeben-Pool entschädigt Wohneigentümer in den abgedeckten Kantonen für Schäden, die von grossen Erdbeben ausgehen. Dazu gehören Schäden, die von Beben der Stärke 7 oder mehr auf der EMS-98-Skala verursacht wurden. Ein Beben der Stärke 7 verursacht erheblichen Schaden an Gebäuden, besonders an älteren. Der Pool entschädigt maximal 2 Milliarden Franken Gebäudeschäden pro Erdbeben (oder pro Erdbeben-Serie). Abgedeckt sind bis zu zwei Beben pro Kalenderjahr. Der Selbstbehalt liegt bei 10 Prozent des Anspruchs (im Minimum 50’000 Franken).
Der besagte 2-Milliarden-Pool wird gleichmässig an alle vom selben Erdbeben betroffenen Ansprüche verteilt. Sind also nur wenige Gebäude betroffen, werden möglicherweise alle Schäden ersetzt. Zieht das Beben eine grosse Zahl Gebäude in Mitleidenschaft, wird der Pool gleichmässig an alle von Schäden betroffenen Wohneigentum-Besitzer verteilt. Weil die Wohneigentumspreise und die Kosten für die Wiederinstandsetzung in der Schweiz sehr hoch sind und der Pool 17 Kantone umfasst, reichen diese 2 Milliarden Franken im Ernstfall nicht aus, um alle potenziellen Schäden von überregionalen Beben oder Erdbeben in dichtbesiedelten Gebieten abzusichern.
Zürcher Pool: Bis 1 Milliarde Franken
Der Kanton Zürich betreibt einen eigenen Erdbeben-Versicherungs-Pool. Er deckt eine Schadenssumme von maximal 1 Milliarde Franken bei Beben der Stärke 7 oder höher auf der EMS-98-Skala bei maximal zwei Beben pro Kalenderjahr. Auch hier beträgt der Selbstbehalt 10 Prozent der Schadenssumme, im Minimum 50’000 Franken. Der Zürcher Pool ist besser aufgestellt als in anderen Kantonen, da er nur einen einzigen Kanton abdeckt. Allerdings zeichnet sich die Region Zürich auch durch hohe Immobilienpreise und eine dichte Besiedelung aus.
Versicherungspool | Kantone | Leistung | Selbstbehalt |
---|---|---|---|
Schweizerischern Pool für Erdbeben-Versicherungen (SPE) |
Aargau | Maximal CHF 2 Milliarden insgesamt bei Beben der Stärke 7 oder höher |
10%, mindestens CHF 50’000 |
Appenzell Ausserrhoden | |||
Basel-Landschaft | |||
Basel-Stadt | |||
Freiburg | |||
Glarus | |||
Graubünden | |||
Jura | |||
Luzern | |||
Neuenburg | |||
Nidwalden | |||
Schaffhausen | |||
Solothurn | |||
St. Gallen | |||
Thurgau | |||
Waadt | |||
Zug | |||
Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich |
Zürich | Maximal CHF 1 Milliarde insgesamt bei Beben der Stärke 7 oder höher |
10%, mindestens CHF 50’000 |
Keine kantonale Erdbebenversicherung | Appenzell-Innerrhoden | |
|
Bern | |||
Genf | |||
Obwalden | |||
Schwyz | |||
Tessin | |||
Uri | |||
Wallis |
Obligatorische Gebäudeversicherung: Kein vertragliches Anrecht auf Entschädigung
Beachten Sie, dass obligatorische kantonale Gebäudeversicherungen die Deckung von Erdbebenschäden nicht vertraglich garantieren. Es liegt im Ermessen der Versicherungsanbieter, zu entscheiden, ob Ihnen eine Entschädigung zugute steht. Bis zur Feststellung eines Entschädigungsanspruchs kann viel Zeit vergehen. Hinzu kommt, dass die Pools der Gebäudeversicherungen nur für die Schäden grosser Beben aufkommen.
Ein Vorteil einer obligatorischen kantonalen Gebäudeversicherung ist der Umstand, dass Sie keine zusätzlichen Gebühren für die beschriebene Erdbeben-Abdeckung bezahlen müssen. Sie sind in den Standard-Prämien der Gebäudeversicherung inbegriffen.
Freiwillige private Erdbebenversicherungen
Neben den obligatorischen Gebäudeversicherungen gibt es eine Reihe privater Versicherungsanbieter, die Erdbebenversicherungen für Hauseigentümer anbieten. Typischerweise wird eine solche als Zusatz zu einer Gebäudeversicherung oder kombinierten Gebäude-Haushalt-Versicherung angeboten. Daneben gibt es aber auch Versicherungsanbieter, die auf Erdbebenversicherungen spezialisiert sind und speziell zugeschnittene Policen anbieten.
Der Vorteil von privaten Erdbebenversicherungen ist es, dass alle Erdbebenschäden abgedeckt werden. Also auch solche, die von kleineren Beben verursacht werden. Ausserdem können Sie unter Umständen einen geringeren Selbstbehalt wählen, als es bei den obligatorischen Erdbeben-Pools möglich ist. Einige Erdbeben-Versicherer begrenzen die maximale Deckung für Erdbebenschäden, die von ein- und demselben Beben herrühren. Die meisten Anbieter bieten jedoch eine unlimitierte Abdeckung bis zu dem in der Police versicherten Wert an.
In Kantonen, die keine obligatorische Gebäudeversicherung haben, sind freiwillige Erdbeben-Versicherungen der einzige Weg, um Ihr Heim finanziell vor Erdbeben abzusichern. Das gilt auch für den Kanton Bern, dessen obligatorische Gebäudeversicherung keine Beben abdeckt.
Bevor Sie sich für eine private Erdbebenversicherung entschliessen, sollten Sie die Prämien, Leistungen und Konditionen der einzelnen Angebote vergleichen. Sie können sich dafür ein PDF am Ende des Artikels zustellen lassen.
Erdbebenversicherungen von Hypotheken-Anbietern
Eine Reihe von schweizerischen Hypotheken-Anbietern wie die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB), die Obwaldner Kantonalbank und der Pensionskasse der SBB offerieren Erdbebenschutz für von ihnen gewährte Hypotheken. Ein mit Hypotheken belastetes Wohneigentum wird zum Hypothekenwert versichert. Die Deckung sinkt deshalb, wenn die Hypothek amortisiert wird.
Wichtig:
Hypotheken mit Erdbebenversicherung sind nicht immer die günstigste Lösung. Es lohnt sich, die Kosten dieser Hypotheken mit den Gesamtkosten zu vergleichen, die entstehen, wenn Sie eine möglichst günstige Hypothek aufnehmen und dann eine separate Erdbebenversicherung abschliessen.
Mit dem Hypothekenvergleich von moneyland.ch finden Sie die Hypothek mit den aktuell günstigsten Richtzinsen.
Brauchen Sie eine private Erdbebenversicherung?
Ein Grossbeben mit katastrophalen Folgen kann nie ganz ausgeschlossen werden. Weil aber die Mehrheit der in der Schweiz auftretenden Beben klein ist, sind Schäden an der Gebäudehülle die bedeutendste Gefahr, mit der sich Hausbesitzer konfrontiert sehen. Schäden an der Fassade schränken die Nutzbarkeit eines Gebäudes zwar nicht ein, schmälern aber den Gebäudewert teilweise erheblich.
Bei einem mit einer Hypothek belehnten Eigenheim kann eine plötzliche starke Wertminderung dazu führen, dass der Gebäudewert nicht mehr ausreicht, um die Hypothek zu halten. Aus diesem Grund kann es vernünftig sein, eine private Erdbebenversicherung für den hypothekenbelehnten Teil des Wohneigentums abzuschliessen. Wenn Ihr Eigenheim nicht von einer Hypothek belastet ist, ist der Abschluss einer privaten Erdbebenversicherung weniger dringlich.
Weitere Infos:
Versicherungsvergleiche der Schweiz
Gebäudeversicherungen in der Schweiz
Das müssen Sie über Online-Hypotheken wissen
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