Zwar berechnen alle Kantone die Steuern etwas anders. Dennoch gibt es eine einzige Steuererklärung für die direkte Bundessteuer, die Kantonssteuer und die Gemeindesteuer. Bei den Abzügen gibt es in der Regel zwei Spalten: die Abzüge für die Kantons- und Gemeindesteuern einerseits und die Abzüge für die direkten Bundessteuern andererseits.
In vielen Kantonen ist es möglich, die Steuererklärung direkt über das Internet auf der Website der Steuerverwaltung auszufüllen und einzureichen. Sie müssen online eingereichte Steuererklärungen nicht mehr unterschreiben. Ein Vorteil ist, dass viele Daten von der letzten Steuererklärung automatisch übernommen werden. Viele Berechnungen erfolgen automatisch.
Obwohl die Online-Version der Steuererklärung in der Regel auch einen Modus mit einem Assistenten kennt, ist es sinnvoll zu wissen, wie die Steuererklärung aufgebaut ist. Sie können die Steuererklärung auch im Formularmodus ausfüllen.
Was kann ich abziehen?
Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit der Steuererklärung ist jeweils, welche Abzüge möglich sind.
moneyland.ch informiert in folgenden Ratgebern ausführlich darüber, welche Abzüge möglich sind:
Hauptformular für die Gesamtsicht
Die Steuererklärung besteht aus einem Hauptformular, einem vierseitigen Dokument. Dazu gibt es weitere Hilfsformulare. Sie füllen die Details in den Hilfsformularen aus. Einzelne Werte aus den Hilfsformularen müssen Sie dann in das Hauptformular übertragen.
Obwohl es kleinere Unterschiede zwischen den verschiedenen Kantonen gibt, ist der Aufbau in allen Kantonen ähnlich. In der Regel orientiert sich der Aufbau des Hauptformulars an diesem Konzept:
- 1. Seite für allgemeine Daten: Auf der ersten Seite stehen in der Regel allgemeine Daten wie Name, Adresse, Kinder, Arbeitgeber und die Angabe, ob Sie Beiträge in die Pensionskasse eingezahlt haben.
- 2. Seite für alle Einkünfte: Auf der zweiten Seite deklarieren Sie alle Einnahmen. Dazu zählen neben Löhnen auch Renten, Erträge von Sparkonten und aus Wertschriften (wie Dividenden, nicht jedoch Kursgewinne und steuerfreie Ausschüttungen), Mietzinsen, Alimente, Unterhaltsbeiträge, Gewinne und Kapitalabfindungen.
- 3. Seite für alle Abzüge für die Einkommensteuer: Auf der dritten Seite nehmen Sie alle Abzüge vor. An dieser Stelle beziehen sich die Abzüge auf das Einkommen – jene für das Vermögen sind auf der vierten Seite anzugeben. Auf der dritten Seite gibt es in der Regel zwei unterschiedliche Spalten für die Kantons- und Gemeindesteuer einerseits und die direkte Bundessteuer andererseits.
- 4. Seite für Vermögen und Schulden: Auf der vierten Seite müssen Sie Vermögen wie Guthaben auf Bankkonten und den Steuerwert von Wertschriften, Autos und Häusern angeben. Ausserdem können Sie die Schulden dort abziehen. In den Kantonen mit einem Pauschalabzug oder mit steuerfreien Freibeträgen tragen Sie diese ebenfalls auf der vierten Seite ein.
Zahlreiche Hilfsformulare für die Details
Zur Steuererklärung gibt es zahlreiche Hilfsformulare. Einige Formulare wie das Wertschriftenverzeichnis oder «Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien» müssen alle Steuerpflichtigen ausfüllen, andere Formulare zum Beispiel nur Berufstätige, Selbstständige oder Landwirte. Grundsätzlich müssen Sie ein Hilfsformular nur dann ausfüllen, wenn das Ausfüllen einen Einfluss auf die Steuererklärung hat. Je nach Kanton haben die Formulare unterschiedliche Namen, ebenso ist es möglich, dass es ein Formular in einem Kanton gar nicht gibt.
Hier eine Auflistung von Hilfsformularen:
- Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien: Dieses Hilfsformular betrifft alle Steuerpflichtigen. Sie können darin die Krankenkassenprämien bis zu einem Maximalbetrag (siehe Tabelle 1 im Ratgeber mit Steuertipps) abziehen. Für die direkte Bundessteuer und in 24 der 26 Schweizer Kantone gibt es einen kombinierten Abzug für Krankenkassenprämien und Sparzinsen. Daher können Sie theoretisch auch Sparzinsen abziehen, allerdings wird der Betrag in der Regel komplett von den Krankenkassenprämien aufgebraucht.
- Wertschriftenverzeichnis: Im Wertschriftenverzeichnis deklarieren Sie Bankkonten und Wertschriften wie Anlagefonds, ETF, Aktien und Obligationen. Sie geben die Erträge wie Zinsen und Dividenden an, ausserdem den Wert per Ende Steuerjahr. Insbesondere wenn Sie ein Wertschriftendepot haben, erleichtert der E-Steuerausweis das Ausfüllen des Wertschriftenverzeichnisses erheblich. Kursgewinne müssen Privatanlegerinnen und Privatanleger in der Regel weder deklarieren noch versteuern.
- Berufsauslagen: Angestellte können in diesem Hilfsformular einige Abzüge geltend machen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ziehen die Kosten für den Arbeitsweg, für Verpflegung und zusätzlich eine Pauschale ab. Je nach Kanton nennt sich das Formular auch Berufskosten oder Gewinnungskosten.
- Liegenschaftenverzeichnis: Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien füllen in diesem Formular Informationen zu ihren Häusern und Wohnungen aus. Dazu zählen der Verkehrswert, die erhaltenen Mietzinse sowie die Ausgaben und Kosten für Unterhalt und Verwaltung. Auch den Eigenmietwert müssen Sie in diesem Hilfsformular angeben, sofern Sie die Liegenschaft selbst bewohnen.
- Selbstständige Erwerbstätigkeit: Selbstständige geben in diesem Formular Informationen im Zusammenhang mit ihrer Einzelfirma und anderer Personengesellschaften an. Wer für seine Firma die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft – zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – gewählt hat, muss dieses Hilfsblatt nicht ausfüllen, da Kapitalgesellschaften eine eigene Steuererklärung abgeben müssen.
Es gibt neben den genannten noch weitere Hilfsblätter, zum Beispiel für Aus- und Weiterbildungskosten, für Krankheits- und Unfallkosten oder für Landwirte.
Welche Belege sind notwendig?
In der Regel reicht es aus, wenn Sie den Lohnausweis beziehungsweise die Bestätigung der Arbeitslosenversicherung, der Ausgleichskasse (für AHV und IV) und Pensionskasse sowie die Bestätigung für Einzahlungen in die Säule 3a einreichen. Falls Sie den E-Steuerauszug oder den Steuerauszug verwenden, dann legen Sie auch diesen der Steuererklärung bei.
Wenn Sie die Steuererklärung über das Internet ausfüllen, können Sie die Belege direkt über das Internet hochladen.
Es ist nicht notwendig, der Steuererklärung viele verschiedene Belege beizulegen. Bewahren Sie aber die übrigen Belege auf für den Fall, dass die Steuerverwaltung weitere Belege anfordert.
Weitere Informationen:
Die 15 besten Steuerspartipps
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