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Das müssen Sie über die Kadervorsorge wissen

9. Januar 2023 - Daniel Dreier

Die Schweizer Kadervorsorge gibt Berufstätigen mit hohem Einkommen die Möglichkeit, ihre Pensionsleistungen zu optimieren. Wie das funktioniert und was Sie beachten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber von moneyland.ch.

Viele Schweizer Pensionskassen bieten Kadervorsorge-Lösungen an. Oft wird der Begriff «Kadervorsorge» in der Schweiz für 1e-Pensionspläne verwendet.

Kadervorsorge-Pläne richten sich in der Regel an angestellte Personen mit hohem Lohn. Denn die obligatorischen Pensionskassenbeiträge (Säule 2a) basieren lediglich auf einem Teil Ihres Lohns. Der gesetzlich versicherte Lohnanteil wird «koordinierter Lohn» genannt.

Generell gilt: Je mehr Sie verdienen, umso grösser kann die Lücke zwischen Ihrem koordinierten und Ihrem tatsächlichen Lohn werden. Und je grösser diese Lücke ist, umso niedriger wird Ihre obligatorische Altersrente im Vergleich zu Ihrem aktuellen Lohn sein. Die Lücke betrifft zudem noch weitere Versicherungsleistungen: Sowohl die Standard-Invalidenrente als auch die Hinterbliebenenrente Ihrer Pensionskasse basieren ebenfalls nur auf Ihrem koordinierten Lohn.

Was ist ein Kadervorsorge-Plan?

Ein Kadervorsorge-Plan ist eine Zusatz-Vorsorgelösung, die ein Arbeitgeber für Angestellte mit hohem Lohn einrichten kann. Die Kadervorsorge hat zum Ziel, die Altersrente aufzustocken, sodass sie nicht mehr lediglich auf dem koordinierten Lohn, sondern auf Ihrem tatsächlichen Lohn basiert.

Dazu kommen in der Kadervorsorge überobligatorische Beiträge und Leistungen der zweiten Säule zum Einsatz. Je nach Police basiert die Kadervorsorge auf dem gesamten Gehalt, das über den koordinierten Lohn hinausgeht, oder nur auf dem sogenannten 1e-Anteil.

Die Kadervorsorge ist ein Kollektivvertrag zwischen der Pensionskasse oder Versicherung und einem Arbeitgeber. Er wird separat von der Standard-Altersvorsorge abgeschlossen. Die Teilnahme an einer Kadervorsorge-Lösung kann einzelnen Angestellten vorbehalten sein, statt dass die gesamte Belegschaft eines Unternehmens versichert ist.

Wer bietet Kadervorsorge-Lösungen an?

Einerseits bieten Pensionskassen Kadervorsorge an. Andererseits gibt es solche Pensionspläne auch bei Schweizer Versicherungen und Industrieverbänden. Die Kadervorsorge wird immer von einer zugelassenen Pensionskasse verwaltet.

Welche Vorteile hat eine Kadervorsorge-Lösung?

Der wichtigste Vorteil ist, dass Sie mit der Kadervorsorge-Lösung eine Versicherung gegen Behinderung und eine Hinterbliebenenversicherung erhalten, die sich an Ihrem tatsächlichen Lohn orientiert.

Arbeitgebern gibt eine solche Zusatz-Lösung zudem die Möglichkeit, einem Teil der Belegschaft spezielle Privilegien anzubieten. So kann ein Unternehmen beispielsweise sämtliche oder Teile der überobligatorischen Pensionskassen-Beiträge übernehmen, um mit diesen Leistungen begehrte Top-Talente anzulocken.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kadervorsorge es einfacher macht, freiwillige Beiträge zu bezahlen. Im Rahmen der Säule 2b können Sie in der Regel zwar auch ohne Vorsorgeplan freiwillige Pensionskassenbeiträge bezahlen, wenn Ihr Einkommen den koordinierten Lohn übersteigt. Aber mit einer Kadervorsorge-Lösung werden diese Beiträge direkt vom Lohn abgezogen, was den Prozess vereinfacht.

Beiträge in der 2. Säule (Pensionskasse) – inklusive freiwillige Beiträge zum Schliessen von Lücken – können Sie vom steuerlichen Einkommen abziehen. Vorsorgevermögen gelten nicht als steuerbares Vermögen, bis Sie sie beziehen. Die freiwilligen Beiträge können also auch steuerlich von Vorteil sein.

Liegt Ihr Einkommen über der 1e-Mindestgrenze (2023 sind das 132'300 Franken pro Jahr), kann Ihr Kadervorsorge-Plan auch als 1e-Plan dienen. 1e-Beiträge sind diejenigen Beiträge, die von dem Teil Ihres Lohns abgezogen werden, der über 132'300 Franken liegt. Ein grosser Vorteil ist, dass Angestellte bestimmen können, wie 1e-Vermögen angelegt werden sollen. Somit haben Sie die Freiheit, das Geld so zu investieren, dass Sie womöglich eine wesentlich höhere Renditen haben, als die niedrigen Pensionskassen-Zinsen. 1e-Policen können Sie übrigens auch ausserhalb der Kadervorsorge abschliessen.

Das Schweizer Gesetz gibt vor, wie hoch die Pflichtbeiträge an die Pensionskasse sein dürfen. Das Maximum beträgt 18 Prozent (für Angestellte im Alter von 55 bis 65 Jahren). Das gesetzliche Maximum bei freiwilligen Vorsorgelösungen beträgt 25 Prozent des Lohns, der über 132'300 Franken liegt –  aber je nach Police kann die tatsächliche Höhe der Beiträge unterschiedlich hoch sein. Bei Personen, die erst gerade in die Schweiz gezogen sind, gelten spezielle Limiten. Es kann sich lohnen, so hohe Beiträge wie möglich zu zahlen, weil Sie sie von den Steuern abziehen können.

Welche Nachteile hat die Kadervorsorge?

Nur Arbeitgeber können eine Kadervorsorge-Police abschliessen. Angestellte selbst haben diese Möglichkeit nicht. Als Bedingung für den Abschluss verlangen viele Anbieter, dass eine bestimmte Mindestanzahl von Mitarbeitern durch die Vorsorgelösung gedeckt wird. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Arbeitgeber erst eine Kadervorsorge einrichten kann, wenn mindestens sechs Angestellte die Bedingungen erfüllen und für die entsprechende Lösung angemeldet werden.

Kadervorsorge kostet zudem Geld. Sie beziehungsweise Ihr Arbeitgeber zahlen laufend Gebühren, die tendenziell höher sind als bei herkömmlichen beziehungsweise sogenannten «umhüllenden» Pensionskassen. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Aufwand für die Buchhaltung von Arbeitgebern womöglich grösser ist, wenn Sie mehrere separate Vorsorgelösungen haben.

Bei 1e-Lösungen trägt zudem jeder Angestellte und jede Angestellte die Anlagerisiken selbst. Wenn Sie das Pensionsalter erreichen oder arbeitslos werden, müssen Sie Leistungen aus Ihrer Kadervorsorge beziehen. Wenn Sie Guthaben beziehen müssen, während am Aktienmarkt gerade schlechte Stimmung herrscht, verlieren Sie womöglich Geld. 1e-Guthaben anzulegen kann zudem Investitionskosten verursachen. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Angestellte, die an einem Kadervorsorge-Plan teilnehmen, die Risiken und Kosten kennen.

Wichtig zu wissen: 1e-Guthaben sind grundsätzlich nicht vom BVG-Garantiefonds gedeckt. Darum ist die Zahlungsfähigkeit Ihrer Pensionskasse ein äusserst wichtiger Faktor, wenn Sie eine Kadervorsorge-Lösung in Erwägung ziehen.

Was ist der Unterschied zwischen Kadervorsorge und einer umhüllenden Pensionskasse?

Eine umhüllende Pensionskasse verbindet sowohl die obligatorischen als auch die freiwilligen Beiträge. Somit bezahlen Sie sämtliche Beiträge im Rahmen derselben Police.

Da umhüllende Pensionskassen obligatorische und freiwillige Beiträge kombinieren, verwenden sie meist einen durchschnittlichen Umwandlungssatz. Beispiel: Ein Angestellter hat zum Pensionszeitpunkt 500’000 Franken obligatorisches und 300’000 Franken freiwilliges Vorsorgevermögen. Er ist bei einer umhüllenden Pensionskasse versichert, die für die obligatorischen Beiträge (Säule 2a) mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimal-Umwandlungssatz von 6.8 Prozent rechnet. Bei den freiwilligen Guthaben (Säule 2b) gilt hingegen ein wesentlich niedrigerer Umwandlungssatz von 3 Prozent. Der Durchschnitt der beiden Umwandlungssätze beträgt 4.9 Prozent. Der Angestellte erhält somit eine Rente von 39’200 Franken pro Jahr.

Anders ist es beim Kadervorsorge-Plan, der nur freiwillige Leistungen beinhaltet und komplett von der obligatorischen Pensionskasse getrennt ist. Darum werden auch die Renten mit separaten Umwandlungssätzen berechnet. Der Angestellte im Beispiel oben würde also aus seinen obligatorischen Guthaben eine Jahresrente von 34’000 Franken (6.8 Prozent von 500’000 Franken) erhalten. Dazu kommen jährlich 9000 Franken aus der Kadervorsorge (3 Prozent von 300’000 Franken). Insgesamt beträgt die Rente für diese Person somit 43’000 Franken pro Jahr. Das sind 3800 Franken mehr, als wenn der Angestellte bei einer umhüllenden Pensionskasse versichert gewesen wäre.

Wenn das Guthaben aus freiwilligen Beiträgen grösser ist als das aus den obligatorischen, kann sich eine umhüllende Pensionskasse hingegen lohnen. Denn der separate Umwandlungssatz für freiwillige Guthaben liegt in der Regel unter dem durchschnittlichen Umwandlungssatz für sämtliche Vorsorgegelder. Dadurch sind die Auszahlungen höher, als wenn Sie Ihre Renten einzeln bei der herkömmlichen Pensionskasse und der Kadervorsorge beziehen.

Was sollte ein Arbeitgeber bei der Wahl der Kadervorsorge bedenken?

Arbeitgeber sollten verschiedene Kadervorsorge-Lösungen vergleichen. Idealerweise werden auch die entsprechenden Mitarbeiter in diesen Prozess eingebunden. Das sind die wichtigen Faktoren, die es zu bedenken gilt:

  • Zahlungsfähigkeit: Der wichtigste Aspekt bei der Wahl der 1e-Kadervorsorge ist die Zahlungsfähigkeit der Pensionskasse, da die Guthaben nicht durch den BVG-Garantiefonds gedeckt sind.
  • Bearbeitungsgebühren: Bei den Bearbeitungsgebühren gibt es grosse Unterschiede zwischen den Pensionskassen und Versicherungen.
  • Zinsen: Falls Sie im Rahmen Ihrer Vorsorgelösung einen Zinssatz erhalten, sollten Sie die verschiedenen Anbieter vergleichen. Wird Ihr Guthaben hingegen investiert und Sie tragen das damit verbundene Risiko selbst (1e-Pensionspläne), spielen Zinsen keine Rolle.
  • Umwandlungssätze: Wenn Angestellte vorhaben, ihr Altersguthaben als Rente zu beziehen, sind die Umwandlungssätze einer der wichtigsten Faktoren. Je nach Kadervorsorge-Lösung gelten unterschiedliche Umwandlungssätze.
  • 1e-Anlagemöglichkeiten: Sie sollten sich genau überlegen, wie Sie das 1e-Vermögen anlegen. Vergleichen Sie die mit der Vorsorgelösung verbundenen Anlageportfolios und Investitionskosten.
  • Beitragslimiten: Wie viel von Ihrem Lohn können Sie einzahlen? Bei vielen Anbietern haben Sie mehr als nur eine Option.
  • Versicherungsschutz: Invaliden- und Hinterbliebenenschutz können sich je nach Pensionskasse unterscheiden. Darum ist es wichtig, dass Sie die Versicherungsmodelle prüfen. Kadervorsorge-Lösungen können auch zusätzliche Versicherungen und erweiterte Deckung bieten.
  • Versicherungsprämien: Die Prämien für Invaliden-, Hinterbliebenen- und andere Versicherungen sind je nach Kadervorsorge-Plan unterschiedlich hoch.
  • Eigenständige Kadervorsorge: Können Sie einen eigenständigen Kadervorsorge-Plan unabhängig von Ihre Pensionskasse abschliessen? Bei vielen Schweizer Kadervorsorge-Anbietern ist das möglich – auch wenn Sie bei einer anderen Pensionskasse obligatorisch versichert sind.

Da Beiträge der 2. Säule steuerlich absetzbar sind, können freiwillige Beiträge Ihre Steuerrechnung drastisch verkleinern, wenn Sie ein hohes Einkommen haben. Sie sollten sich aber bewusst sein, dass Sie das Geld erst wieder beziehen können, wenn Sie in Pension gehen – ausser in Ausnahmefällen, wenn Sie beispielsweise mit dem Guthaben die Hypothek für Ihren Hauptwohnsitz finanzieren. Wenn Sie Pensionsgelder beziehen, wird zudem eine einmalige Kapitalbezugssteuer fällig.

Weitere Informationen:

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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