Möchten Sie einen Schweizer Privatkredit beantragen? In diesem Ratgeber listet moneyland.ch die Schritte auf, die Sie vor und während des Kreditantrags beachten sollten.
1. Grundvoraussetzungen prüfen
Bevor Sie einen Kredit beantragen, sollten Sie prüfen, ob Sie die allgemeinen Kriterien für einen Schweizer Konsumkredit erfüllen.
- Sie sind zwischen 18 und 64 Jahre alt.
- Sie wohnen in der Schweiz.
- Sie haben das Schweizer Bürgerrecht oder eine C- oder B-Bewilligung. Die B-Bewilligung wird von vielen Schweizer Kreditanbietern nur akzeptiert, wenn Sie seit mindestens einem Jahr in der Schweiz leben. Einige schweizerische Kreditgeber akzeptieren grundsätzlich keine Anträge von Inhabern einer B-Bewilligung.
- Sie haben ein Schweizer Bankkonto.
- Sie haben ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
- Sie haben keine offenen Verlustscheine aus Privatkonkursen.
2. Kreditfähigkeit bei Auskunfteien prüfen
Wenn Sie einen Kredit beantragen, überprüfen Schweizer Kreditgeber Ihre Bonität bei einer oder mehreren Schweizer Kreditauskunfteien. Die Auskunfteien sind verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine Auskunft zu erteilen.
Prüfen Sie daher, ob Sie negative Einträge in Ihrer Kreditauskunft haben oder aus anderen Gründen eine geringere Bonität aufweisen. In der Regel wird Ihnen kein Kredit gewährt, wenn Ihr ZEK-Auszug einen der folgenden Codes aufweist: 04, 05, 22 oder 23. Bei den ZEK-Codes 03 und 21 gibt es in seltenen Fällen Anbieter, die Ihnen trotzdem einen Kredit gewähren. Sie erhalten auch dann keinen Kredit, wenn Ihr CRIF-Bonitätsscore unter 350 liegt oder Ihr Intrum-Bonitätsscore mit D oder E beginnt.
Der Leitfaden zu den Schweizer Bonitätsscores erklärt, wie Sie zu Ihren Bonitätsdaten kommen und was die verschiedenen Werte bedeuten.
3. Einträge im Betreibungsregister prüfen
Viele Schweizer Kreditgeber verlangen zusammen mit dem Kreditantrag einen Auszug aus dem Betreibungsregister. Diesen Auszug erhalten Sie gegen eine Gebühr bei Ihrem regionalen Betreibungsamt. Je nach Betreibungsamt können Sie den Auszug auch online über die Plattform Easygov bestellen.
Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahren in eine andere Gemeinde umgezogen sind, müssen Sie auch einen Auszug Ihrer früheren Gemeinde vorlegen. In der Regel akzeptieren Kreditgeber keine Betreibungsregisterauszüge, die älter als drei Monate sind.
Beantragen Sie keinen Kredit, wenn Ihr Betreibungsauszug einen negativen Eintrag enthält. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zum Umgang mit Betreibungen.
4. Lohnabrechnungen der letzten drei Monate besorgen
Schweizer Kreditgeber verlangen in der Regel, dass Sie zusammen mit dem Kreditantrag die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate einreichen. Wenn Sie keine Lohnabrechnungen erhalten oder aufbewahrt haben, müssen Sie diese bei Ihrem Arbeitgeber anfordern.
Kreditgeber setzen ein regelmässiges Einkommen voraus. Einige Kreditgeber erkundigen sich bei Ihrem Arbeitgeber nach Ihrem Einkommen, wenn Ihre Lohnabrechnungen Unregelmässigkeiten aufweisen. Im Idealfall sollten Sie mit der Beantragung eines Kredits warten, bis Sie mindestens drei Monate lang einen regelmässigen Lohn erhalten haben.
5. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor
Diese Dokumente können je nach Kreditanbieter für Ihren Kreditantrag erforderlich sein:
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate.
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister.
- Aktuelle ZEK-Selbstauskunft.
- Beglaubigte Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Ausländerausweises. Eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises erhalten Sie an den Schaltern der SBB-Bahnhöfe mit Geldwechselservice für 18 Franken. Für 25 Franken erhalten Sie eine solche Kopie auch bei jeder Schweizer Poststelle. Berücksichtigen Sie bei der Berechnung der Gesamtkosten des Darlehens auch die Kosten für die Beglaubigung der Dokumente. Wenn Sie sich online identifizieren oder den Kredit in einer Filiale beantragen, müssen Sie keine beglaubigte Kopie einreichen.
- Mietverträge (und/oder Hypothekenvertrag, falls Sie eine Immobilie besitzen).
- Leasingverträge.
- Versicherungspolicen.
- Gutschriftenübersicht für Alimente.
- Trennungsurteil.
- Scheidungsurteil.
- Aktuelle Kreditkartenabrechnungen.
- Auszüge über eventuell bestehende Kredite.
- Verträge mit Bildungseinrichtungen (zum Beispiel Schulgeld für die Ausbildung Ihrer unterhaltsberechtigten Kinder).
- Andere Dokumente, die Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen belegen.
Je nach Kreditgeber und Ihrer Situation müssen Sie möglicherweise nicht alle diese Unterlagen einreichen. Wenn Sie diese Unterlagen jedoch im Voraus zusammenstellen, können Sie sich Stress bei der Beantragung eines Kredits ersparen.
6. Kreditkosten vergleichen
Wenn Sie sich vergewissert haben, dass Sie für einen Privatkredit in Frage kommen und die nötigen Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie im nächsten Schritt die Angebote vergleichen. Mit dem interaktiven Privatkreditvergleich von moneyland.ch haben Sie eine gute Übersicht über alle Schweizer Kreditangebote und sehen auf einen Blick die Mindest- und Höchstzinssätze aller Barkredite.
7. Angebot prüfen
Nach Unterzeichnung des Kreditvertrags gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist, innerhalb derer Sie den Vertrag ohne Strafzahlung widerrufen können.
Welcher Zinssatz für Sie tatsächlich gilt, erfahren Sie erst, wenn Ihr Antrag genehmigt wurde. Sind die Kosten so hoch, dass sich der Kredit nicht lohnt, können Sie innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen. Das Gleiche gilt, wenn sich Ihre finanzielle Situation geändert hat und Sie keinen Kredit mehr benötigen.
Nach Ablauf der 14 Tage wird Ihnen der Kredit ausgezahlt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kreditvertrag gültig. Bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits ab diesem Zeitpunkt kann der Kreditgeber eine Gebühr für die Schlussabrechnung erheben.
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