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Geld im Alltag

So bezahlen Ausländer in der Schweiz Steuern

29. Januar 2025 - Ralf Beyeler

In der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer müssen steuerlich einiges beachten. Insbesondere Personen, die Quellensteuern bezahlen, sollten genau analysieren, ob sich ein Wechsel zur «nachträglichen ordentlichen Veranlagung» rechnet.

Wenn Schweizer erzählen, dass die Steuern nicht vom Lohn abgezogen werden, sind viele Ausländer erstaunt und verwirrt. Schweizerinnen und Schweizer überweisen ihre Steuern selbst dem Steueramt. Die Schweiz ist ein Sonderfall: In den meisten Ländern wird die Lohnsteuer als Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen.

Noch verwirrender wird es, wenn Sie neu in der Schweiz leben, einen Blick auf Ihre Lohnabrechnung werfen – und feststellen, dass Ihr Schweizer Arbeitgeber eine Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen hat.

Bei Ausländerinnen und Ausländern, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, kommen nämlich beide Systeme zur Anwendung. Dabei haben die Steuerbehörden genau geregelt, in welchen Fällen welches System gilt.

Welche Lohnsteuer gibt es für Ausländerinnen und Ausländer?

Für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, wie ihr Einkommen und ihr Vermögen versteuert wird.

Wenn Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer oder mit einer Person mit Ausländerausweis C verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, wird eine ordentliche Veranlagung vorgenommen. Ist dies nicht der Fall, gibt die nachfolgende Tabelle einen Überblick.

Tabelle: Steuern für Ausländerinnen und Ausländer

  Quellensteuer Quellensteuer mit
nachträglicher
ordentlicher
Veranlagung
Ordentliche
Veranlagung
Ausländerausweis B B mit Antrag 1 C
Abzug vom Lohn Ja Ja Nein
Überweisung der
Steuern durch
Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitnehmer
Schlussabrechnung Keine Durch
Steuerverwaltung 2
Durch
Steuerverwaltung
Abzüge möglich Nein Ja, in der
Steuererklärung
Ja, in der
Steuererklärung
Steuererklärung Keine Notwendig Notwendig
Berechnung
der Steuern
Quellensteuertarif Ordentliche
Veranlagung
Ordentliche
Veranlagung
Angewandter
Steuertarif
Tarif pro Kanton Je 1 Tarif für Bund,
Kanton und
Gemeinde 3
Je 1 Tarif für Bund,
Kanton und
Gemeinde 3


1 Wird ein Antrag gestellt, wird auch in den nachfolgenden Jahren die nachträgliche ordentliche Veranlagung angewendet.
2 Die Steuerverwaltung schickt die Schlussabrechnung direkt dem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer zahlt zu wenig bezahlte Steuern nach beziehungsweise die Steuerverwaltung überweist zu viel bezahlte Steuern zurück.
3 Jeder Kanton und jede Gemeinde kennt einen eigenen Steuertarif bei der ordentlichen Veranlagung sowie bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung.

Wann muss ich die nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen?

Unter bestimmten Umständen müssen Sie die nachträgliche ordentliche Veranlagung zwingend beantragen.

In den nachfolgend genannten Fällen müssen Sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen:

  • Das Bruttojahreseinkommen liegt bei über 120’000 Franken.
  • Das weltweite Gesamtvermögen liegt über einem bestimmten Betrag. Dieser ist kantonal unterschiedlich, je nach Kanton 50’000 Franken oder mehr.
  • Sie erhalten Alimente für sich und die Kinder.
  • Sie haben nicht der Quellensteuer unterliegende Einnahmen. Beispiele dafür sind Renten, Zinsen und Dividenden und Einkommen als Selbstständigerwerbender. *
  • Sie haben Erträge aus Schweizer Immobilien. *
  • Sie haben Einnahmen aus Gewinnen (zum Beispiel Lotto, Glücksspiele, Lotterien), Nutzniessung, Stiftungen, Patente und Urheberrechte. *

Sofern die oben im Text mit * gekennzeichneten Einnahmen über einem bestimmten Betrag liegen, ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch. Dieser Betrag unterscheidet sich je nach Kanton. In vielen Kantonen liegt er zwischen 2000 und 5000 Franken jährlich. Besonders niedrig ist er im Kanton Basel-Stadt mit nur 500 Franken. Manche Kantone kennen in ihren Steuergesetzen gar keinen offiziellen Betrag und nehmen eine Entscheidung im Einzelfall vor.

Beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschliessend ist. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei der Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons. Sie müssen den Antrag bis zum 31. März des Folgejahres einreichen.

Ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung für mich günstiger?

Sofern Sie nicht obligatorisch der nachträglichen ordentlichen Veranlagung unterliegen, dürfen Sie diese freiwillig beantragen.

Mit der nachträglichen ordentlichen Veranlagung können Sie Abzüge vornehmen und sich auch die von Banken belasteten Verrechnungssteuern zurückerstatten lassen. Wenn Sie zum Beispiel in die Säule 3a eingezahlt haben, sollten Sie die nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen.

Unter Umständen kann es sich finanziell lohnen, gar nicht in die Säule 3a einzuzahlen und ganz auf die nachträgliche ordentliche Veranlagung zu verzichten. Denn je nach Situation müssen Sie mit der nachträglichen ordentlichen Veranlagung mehr bezahlen als ohne.

 

Wichtig zu wissen: Haben Sie sich einmal für die nachträgliche ordentliche Veranlagung entschieden, gilt diese auch in den nachfolgenden Jahren. Ein Wechsel zurück ist nicht mehr möglich.

Auch wenn Sie sich für die nachträgliche ordentliche Veranlagung entscheiden, wird von Ihrem Lohn weiterhin die Quellensteuer abgezogen. Wenn Sie zu wenig Steuern bezahlt haben, müssen Sie den Differenzbetrag nachzahlen. Haben Sie zu viel Steuern bezahlt, erhalten Sie die zu viel bezahlten Steuern von der Steuerverwaltung zurückerstattet.

 

Was muss ich zur Quellensteuer wissen?

Bei der Quellensteuer läuft alles automatisch ab. Der Arbeitgeber zieht die Quellensteuer direkt vom Lohn ab und leitet diese an das Steueramt weiter. Der Quellensteuertarif richtet sich nach dem Wohnkanton. Der Arbeitsort ist irrelevant. Berücksichtigt im Quellensteuertarif sind auch der Zivilstand, die Anzahl Kinder und je nach Religion die Konfession.

Unter gewissen Umständen müssen Sie sich für die nachträgliche ordentliche Veranlagung anmelden. Sie haben auch das Recht, die nachträgliche ordentliche Veranlagung freiwillig zu beantragen.

Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?

Mit der Steuererklärung deklarieren Schweizer Staatsbürger, Personen mit Ausländerausweis C sowie alle, die die nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragt haben, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnissen gegenüber der Steuerverwaltung ihres Wohnkantons.

Die Steuererklärung besteht aus einem vierseitigen Hauptformular. Dazu gibt es zahlreiche Hilfsformulare, die Sie bei Bedarf der Steuererklärung beilegen können. Sie deklarieren Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und können Abzüge vornehmen.

Sie können die Steuererklärung inzwischen über das Internet ausfüllen und übertragen.

Sind Abzüge möglich?

Mit der Quellensteuer ohne nachträgliche ordentliche Veranlagung können Sie keine Abzüge vornehmen. Sie können damit weder Einzahlungen in die Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse, Berufsauslagen wie Kosten für den Arbeitsweg oder Aus- und Weiterbildungskosten abziehen.

Mit einer ordentlichen Veranlagung (auch mit einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung bei Quellensteuern) können Sie Abzüge vornehmen. In unserem Ratgeber-Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Steuer-Abzüge.

Wie unterscheiden sich die Steuern je nach Kanton oder Gemeinde?

In der Schweiz unterscheidet sich die Höhe der Steuern in jedem Kanton und in jeder Gemeinde.

Eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems ist, dass jeder Kanton die Steuern anders berechnet. Deshalb sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie nicht einfach mit dem steuerbaren Einkommen in einem Kanton die Steuerbelastung in einem anderen Kanton berechnen können. Es gibt Vergleiche der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die diese Effekte berücksichtigen, sodass ein Vergleich möglich ist.

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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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