Dass Frauen durchschnittlich immer noch weniger Lohn erhalten als Männer, ist bekannt. Es gibt aber auch Bereiche, in denen Männer finanzielle Nachteile haben. Diese Liste von moneyland.ch deckt auch die weniger bekannten finanziellen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in der Schweiz auf.
1. Lohn – Männer erhalten fast 900 Franken mehr
In der Schweiz erhalten Frauen durchschnittlich 19 Prozent weniger Lohn als Männer, wie aktuelle Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen. Viele Faktoren beeinflussen diese Diskrepanz, beispielsweise Mutterschaft und Teilzeitarbeit. Die konkreten Differenzen fallen je nach Wirtschaftszweig, Qualifikation und Position unterschiedlich gross aus.
Frauen:
Der Bruttolohn für Frauen beträgt im Median 5795 Franken pro Monat. Der durchschnittliche Bruttomonatslohn für Frauen, hochgerechnet auf Vollzeitbeschäftigung, ist 6456 Franken.
Männer:
Im Median erhalten Männer im Monat einen Bruttolohn von 6687 Franken. Das sind 892 Franken mehr als der Median bei Frauen. Durchschnittlich beträgt der monatliche Bruttolohn für Männer, hochgerechnet auf Vollzeitbeschäftigung, 7968 Franken. Die Differenz zum Durchschnittslohn von Frauen: 1512 Franken pro Monat.
2. Altersrente – Männer erhalten fast 1350 Franken mehr
Frauen erhalten durchschnittlich niedrigere Altersrenten als Männer, wie aktuelle Daten des BFS zeigen. Das hat damit zu tun, dass die Rente direkt vom Gehalt abhängig ist.
Frauen:
Die durchschnittliche AHV-Altersrente für Frauen beträgt 1726 Franken pro Monat. Bei der beruflichen Pensionskasse (BVG) sind es in Schnitt 1519 Franken.
Männer:
Männer erhalten im Schnitt eine monatlich AHV-Altersrente von 1900 Franken und eine BVG-Altersrente von 2694 Franken. Durchschnittlich erhalten Männer also pro Monat 174 Franken mehr Rente von der AHV und 1175 Franken mehr von der Pensionskasse. Zusammen macht das für Männer im Schnitt 1349 Franken mehr Altersrente im Monat als für Frauen.
3. Pensionsalter – Frauen erhalten bis zu 29'400 Franken mehr
Zwar steht Gleichbehandlung in Sachen Pensionsalter in Aussicht, momentan sind Männer gegenüber Frauen allerdings immer noch im Nachteil.
Frauen:
Als Frau können Sie mit 64 Jahren in Pension gehen und eine volle AHV- und BVG-Rente beziehen. Bei einem AHV-Maximalbetrag von 2450 Franken pro Monat können Frauen dank des Extra-Pensionsjahrs bis zu 29'400 Franken mehr AHV-Rente erhalten als Männer. Wichtig: Ab 2025 wird das AHV-Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöht, sodass es diesen Unterschied dann nicht mehr gibt.
Männer:
Für Männer liegt das Pensionsalter bei 65 Jahren. Als Mann erhalten Sie eine volle AHV- und BVG-Rente, wenn Sie bis zum Alter von 65 Jahren arbeiten.
4. Wehrpflichtersatz – Männer zahlen mindestens 4400 Franken
Männer sind bezüglich Militärdienst und Wehrpflichtersatz gegenüber Frauen im Nachteil.
Frauen:
Frauen haben in der Schweiz keine Wehrpflicht. Sie können jedoch freiwillig Militärdienst leisten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf den üblichen Erwerbsersatz und Sold.
Männer:
In der Schweiz müssen Männer Militär- oder Zivildienst leisten. Als Dienstleistender haben Sie Anrecht auf den üblichen Erwerbsersatz und Sold. Falls Sie als Mann Ihrer Dienstpflicht nicht nachkommen, müssen Sie laufend Wehrpflichtersatz zahlen. Die Zahlung wird jährlich und maximal elf Jahre lang fällig. Der Wehrpflichtersatz beträgt 3 Franken pro 100 Franken Ihres steuerbaren Einkommens, mit einem Minimalbetrag von 400 Franken. Bei diesem Minimalbetrag muss ein Mann insgesamt 4400 Franken bezahlen, wenn er keinen Dienst leistet.
5. Bezahlter Elternschaftsurlaub – Frauen erhalten bis zu 16’464 Franken mehr
Männer haben gegenüber Frauen Nachteile beim Elternschaftsurlaub. Eine Erklärung dafür könnte sein, dass Mutterschaft eine enorme körperliche Belastung für Frauen ist. Die maximale Mutterschaftsentschädigung (MSE) pro Kind ist 16’464 Franken höher als die höchstmögliche Vaterschaftsentschädigung (VSE).
Frauen:
Als Frau erhalten Sie 98 Tage Mutterschaftsurlaub, wenn Sie ein Kind zur Welt bringen. Während dieses Zeitraums bekommen sie eine MSE in Höhe von 80 Prozent ihres Gehalts – die Obergrenze beträgt maximal 196 Franken pro Tag. Frauen können also maximal 19’208 Franken pro Mutterschaft erhalten.
Männer:
Männer erhalten 14 Tage Vaterschaftsurlaub, wenn ihre Frau ein Kind bekommt. Wie Frauen haben auch Männer in dieser Zeit Anrecht auf eine Entschädigung von 80 Prozent ihres Lohns, bis zum Maximum von 196 Franken pro Tag. Somit beträgt der Maximalbetrag pro Vaterschaft lediglich 2744 Franken.
6. Spitalversicherung – Frauen zahlen mehr
Spitalzusatzversicherungen sind wesentlich teurer für Frauen als für Männer.
Frauen:
Im Schnitt zahlen Frauen über 12 Prozent mehr für halbprivate und private Spitalversicherungen als Männer, wie Daten des Spitalversicherungs-Vergleichs von moneyland.ch für den Kanton Zürich zeigen. Aber in bestimmten Altersgruppen ist der Unterschied noch grösser. Eine 31-jährige Frau beispielsweise zahlt 2089 Franken pro Jahr für eine private Spitalversicherung. Das sind 560 Franken (36.6 Prozent) mehr als die durchschnittlich 1529 Franken Prämien, die Männer im gleichen Alter zahlen.
Männer:
Im Schnitt zahlen Männer weniger für Spitalversicherungen. Ein Grund dafür ist, dass Mutterschaft kein Kostenfaktor ist.
7. Lebensversicherung – Männer zahlen Tausende Franken mehr
Im Schnitt zahlen Männer in der Schweiz viel höhere Lebensversicherungsprämien als Frauen. Das zeigt die Lebensversicherungsstudie von moneyland.ch.
Frauen:
Eine 50 Jahre alte Nichtraucherin zahlt bei einer Laufzeit von 10 Jahren durchschnittlich 6885 Franken für eine Risikolebensversicherung mit einer konstanten Versicherungssumme von 250’000 Franken.
Männer:
Für die genau gleiche Versicherung zahlen Sie als Mann im Schnitt 9049 Franken. Das sind 2164 Franken mehr als die durchschnittlichen Kosten für eine Frau.
8. AHV-Hinterlassenenrente – Frauen können deutlich mehr erhalten
Es gibt riesige Unterschiede zwischen Witwen- und Witwerrenten der AHV.
Frauen:
Als Frau haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente, wenn Sie eines dieser Kriterien erfüllen:
- Sie haben mindestens ein Kind – egal wie alt – zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
- Sie sind über 45 Jahre alt, wenn Sie zur Witwe werden. Zudem müssen Sie insgesamt mindestens fünf Jahre lang verheiratet gewesen sein – dabei zählen sämtliche Ehen in Ihrer Vergangenheit.
Wenn Sie eine geschiedene Frau sind, können Sie ebenfalls eine Witwenrente erhalten, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner stirbt. Dabei muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Ehe dauerte mindestens zehn Jahre und Sie haben ein Kind (egal wie alt).
- Die Ehe dauerte mindestens zehn Jahre und Sie waren über 45 Jahre alt, als Sie sich scheiden liessen.
- Die Ehe dauerte mindestens zehn Jahre und Sie waren über 45 Jahre alt, als Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wurde.
In allen anderen Fällen erhalten Sie eine Witwenrente, bis Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird.
AHV-Witwenrenten enden mit dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. Bei einer höchstmöglichen Rente (1912 Franken pro Monat), einer Heirat im Mindestalter (18 Jahre) und dem gesetzlichen Pensionsalter (64 Jahre) kann eine Frau mit Kind theoretisch eine Witwenrente von bis zu 1’055’424 Franken erhalten.
Männer:
Männer erhalten eine Witwerrente nur vom Tod der (Ex-)Partnerin oder des (Ex-)Partners, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt wird. Bei einer höchstmöglichen Rente (1912 Franken pro Monat) und dem gesetzlich festgelegten Kindesalter (null bis 18 Jahre) kann ein Mann mit Kind theoretisch eine Witwerrente von bis zu 412’992 Franken erhalten.
Das heisst dass Witwen im Extremfall 642’432 Franken mehr als Witwer erhalten können.
9. Hinterlassenenrente der Unfallversicherung – Frauen können mehr erhalten
Männer sind im Vergleich zu Frauen auch bei den Hinterlassenenrenten der Unfallversicherung des Arbeitgebers (UVG) im Nachteil. Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner wegen eines Unfalls stirbt, zahlt Ihnen die Unfallversicherung eine Rente, die auf dem Lohn der verstorbenen Person basiert.
Frauen:
Wenn Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner wegen eines Unfalls stirbt, können Sie eine lebenslange UVG-Hinterlassenenrente beziehen. Sie beträgt 40 Prozent des versicherten Lohns, falls Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben mindestens ein Kind (egal wie alt).
- Sie sind über 45 Jahre alt, als Ihre Partnerin oder Ihr Partner stirbt.
- Sie sind zu mindestens zwei Dritteln invalid oder werden es innert zwei Jahren nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
In allen anderen Fällen können Sie eine einmalige Witwenabfindung erhalten.
Bei einem versicherten Maximallohn (148’200 Franken), einer Heirat im Mindestalter (18 Jahre) und einer Lebensdauer von 85 Jahren (Schweizer Durchschnitt für Frauen) kann eine UVG-Witwenrente für eine Frau mit Kind und ohne Behinderung 3’971’760 Franken betragen.
Männer:
Eine lebenslange Witwerrente in Höhe von 40 Prozent des versicherten Lohns der Partnerin oder des Partners erhalten Männer in den folgenden Fällen:
- Sie haben ein Kind. Sie erhalten die Rente nur bis Ihr jüngstes Kind erwachsen wird.
- Sie sind mindestens zu zwei Dritteln invalid oder werden es innert zwei Jahren nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Rentenansprüche für invalide Frauen und Männer sind identisch.
Geschiedene Männer und Frauen, die die Bedingungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Hinterlassenenrente in Höhe von 20 Prozent des versicherten Lohns der Ex-Partnerin oder des Ex-Partners, falls die verstorbene Person gesetzlich verpflichtet war, die hinterlassene Person zu unterstützen.
Bei einem versicherten Maximallohn (148’200 Franken) und dem gesetzlich festgelegten Kindesalter (null bis 18 Jahre) kann ein Mann ohne Behinderung theoretisch bis zu 1’067’040 Franken als UVG-Witwerrente erhalten. Das heisst, dass Witwen im theoretischen Extremfall 2’904’720 Franken mehr als nicht-invalide Witwer erhalten können.
Die theoretisch mögliche, maximale Rente für einen invaliden Mann ist allerdings gleich hoch wie die für eine invalide Frau.
Weitere Informationen:
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