Möchten Sie heiraten? Dann sollten Sie sich unbedingt im Klaren darüber sein, welche finanziellen Konsequenzen eine Heirat in der Schweiz hat. Ehe und Geld sind auf vielschichte Weise miteinander verknüpft, von der Haftung für gemeinsame Schulden über die Altersvorsorge bis hin zu versicherungstechnischen Aspekten. Im folgenden Ratgeber von moneyland.ch erfahren Sie mehr über die finanziellen Auswirkungen einer Heirat oder Ehe.
1. Sozialversicherungen
Die Ehe berührt fast alle Bereiche der sozialen Sicherheit und wirkt sich somit auch auf Ihre finanzielle Unabhängigkeit aus. Im Folgenden werden die wichtigsten Vor- und Nachteile der Ehe bezüglich Sozialversicherungen erwähnt.
Verheiratete Frauen und solche, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben Anspruch auf eine lebenslange Witwenrente, die beim Tod des Ehepartners beziehungsweise des eingetragenen Partners aufgrund seiner Sozialversicherungsbeiträge berechnet wird. Männer haben ebenfalls Anspruch auf eine von den Sozialversicherungsbeiträgen der Ehepartnerin abhängige Witwenrente; jedoch nur solange, wie sie für bis zu 18 Jahre alte Kinder aus der Ehe sorgen.
Die Ehe ist zudem vorteilhaft, wenn nur ein Partner in der Schweiz ein Einkommen hat und die jährlichen Sozialversicherungsbeiträge der arbeitenden Person doppelt so hoch sind wie der Mindestbeitrag pro Jahr. In diesem Fall muss der Partner, der keiner bezahlten Arbeit nachgeht, den minimalen Sozialversicherungsbeitrag nicht selber zahlen.
Paare, die zwar zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, haben Anspruch auf zwei «volle» Renten. Wenn beide Partner während ihres Erwerbslebens Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben beide mindestens Anspruch auf die Minimalrente. Verdienen beide Partner relativ gut, erhalten unter Umständen beide sogar die Maximalrente.
Das ändert sich, wenn Sie heiraten. Die Rente von verheirateten Paaren ist auf 150 Prozent der Maximalrente pro Person beschränkt. Wenn beide Partner während des Erwerbslebens relativ gut verdienen, erhalten Sie anstelle von zwei vollen Renten nur die anderthalbfache Maximalrente. Anders formuliert: Wenn Sie heiraten, kann Ihre gemeinsame Altersrente um bis zu 25 Prozent niedriger ausfallen als bei einem Zusammenleben als unverheiratetes Paar.
2. Steuern
In der Schweiz ist die Einkommenssteuer progressiv. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der effektive prozentuale Steuersatz. Bei verheirateten Paaren wird der Steuersatz ermittelt, indem beide Einkommen zusammengezählt werden. Je nach Einkommen und Wohnkanton ist das ein Vor- oder ein Nachteil. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Vor- und Nachteile in erster Linie für Paare ohne Kinder gelten.
Wenn nur ein Ehepartner ein Einkommen hat oder ein Ehepartner massiv viel weniger verdient als der andere, kann eine Heirat vorteilhaft sein. Da Ihre Einkommenssteuerklasse durch Ihr beiderseitiges Einkommen bestimmt wird, kann die Heirat mit einer Person, die nur ein geringes oder gar kein Einkommen hat, Ihre Steuerklasse drastisch senken. In diesem Fall gleicht das tiefere Einkommen das höhere Einkommen aus und Sie zahlen weniger Steuern.
Wenn beide Ehepartner relativ viel verdienen, ist das System in der Schweiz eher nachteilig, da zur Ermittlung des Steuersatzes beide Einkommen zusammengezählt werden. Da Ihr gemeinsames Einkommen höher ist als Ihr individuelles Einkommen, werden Sie in eine höhere Steuerklasse eingestuft. Wenn Sie und Ihr Partner jedoch ein ähnliches Einkommen haben und heiraten, erhöht sich der Steuersatz und Sie zahlen eventuell einen höheren Einkommenssteuerbetrag, als wenn Sie beide separat besteuert würden. Diese «Heiratsstrafe» wird teilweise durch den besonderen Steuertarif für Ehepaare und durch bestimmte schweizerische Steuerabzüge ausgeglichen.
3. Erbschaften
Die Schweizer Gesetzgebung regelt, wer was erhält, wenn jemand stirbt. Der Ehepartner hat oberste Priorität, gefolgt von den Kindern. Je nach Situation ist das Gesetz vor- oder nachteilig.
Das Erbrecht gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Ehepartner den grössten Teil Ihres Vermögens erhält, falls Sie sterben sollten. Ein weiterer grosser Vorteil ist, dass Sie in der Schweiz keine oder nur geringe Steuern auf Erbschaften oder Schenkungen Ihres Ehepartners zahlen müssen.
Im Todesfall können Sie nicht frei bestimmen, wer Ihr Geld und sonstiges Eigentum erhalten soll, da der Ehepartner oder eingetragene Partner Anspruch auf einen Pflichtteil hat. Selbst wenn Sie ein Testament verfassen, geht ein Teil Ihres Vermögens automatisch an die gesetzlichen Erben.
4. Berufliche Vorsorge
Es ist wichtig, die schweizerische Gesetzgebung zur beruflichen Vorsorge (2. Säule) zu kennen und zu wissen, wie sich eine Heirat auf Ihre Pensionskasse auswirkt. Hinweis: Eine Pensionskasse kann freiwillig mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen anbieten (zum Beispiel höhere Renten oder Renten für unverheiratete Partner).
Falls Sie sterben, erhält Ihr Ehepartner beziehungsweise Ihr eingetragener Partner aus der beruflichen Vorsorge eine Hinterbliebenenrente. Um Anspruch auf diese Hinterbliebenenrente der Pensionskasse zu haben, müssen Sie und Ihr Ehepartner entweder mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sein und der überlebende Ehepartner muss mindestens 45 Jahre alt sein oder der überlebende Ehepartner muss die Kinder erziehen. Die Hinterbliebenenrente, die Ihr Partner nach Ihrem Tod erhält, entspricht 60 Prozent der Altersrente, die Ihnen nach der Pension zustehen würde. Einige Pensionskassen zahlen aber auch höhere Hinterbliebenenrenten aus.
Im schlimmsten Fall einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner aufgeteilt. Je nachdem, wie viel Ihr Ehepartner beigetragen hat, sind die Auswirkungen dieser Aufteilung geringfügig (falls Ihr Ehepartner und Sie ungefähr gleich viel in die Pensionskasse eingezahlt haben) bis markant (falls Ihr Ehepartner nichts oder nur sehr wenig in die Pensionskasse eingezahlt hat). Als unverheiratetes Paar bleibt Ihr Pensionskassenguthaben bei einer Trennung in Ihrem Besitz.
5. Schulden
Grundsätzlich gilt, dass beide Ehepartner für gemeinsame Schulden und deren Rückzahlung haften. Dazu gehören in erster Linie Schulden, die in Zusammenhang mit der Anschaffung von gemeinsamem Eigentum entstehen. Geschäftsschulden und bestimmte andere Arten von Schulden können – müssen aber nicht – davon ausgenommen sein (Gütertrennung).
Das Einbringen von Schulden in die Ehe hat keine Vorteile.
Neben dem finanziellen Stress, den Schulden oft verursachen, wälzen Sie bei einer Heirat einen Teil Ihrer Schuldenlast auf den Ehepartner ab. Und auch wenn Sie mit einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren, kann Ihr Ehepartner unter Umständen im Rahmen der ehelichen Pflicht der gegenseitigen Unterstützung für die Rückzahlung Ihrer Schulden haftbar gemacht werden. Es ist deshalb ratsam, Ihre Schulden zu begleichen, bevor Sie heiraten.
6. Unfallversicherung
Wer in der Schweiz arbeitet, ist über seinen Arbeitgeber gegen Arbeitsunfälle versichert. Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche für Ihren Arbeitgeber arbeiten, sind Sie auch gegen Unfälle ausserhalb des Arbeitsplatzes versichert.
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner bei einem Unfall sterben, hat der überlebende Ehepartner unter Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente aus der Unfallversicherung des anderen Arbeitgebers. Frauen können eine lebenslange Rente beantragen, wenn sie entweder ein oder mehrere Kinder haben oder zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehepartners 45 Jahre alt sind. Männer können eine befristete Rente erhalten, wenn sie minderjährige Kinder bis zu deren Volljährigkeit zu erziehen haben.
Eine Heirat hat keine negativen Auswirkungen auf Ihre Unfallversicherung.
Fazit
Es gibt viele verschiedene Gründe, wieso Paare heutzutage heiraten, Geld spielt in den meisten Fällen jedoch keine entscheidende Rolle. Trotzdem ist es wichtig, bei der Entscheidung für oder gegen eine Heirat die Auswirkungen der Ehe auf die Finanzen zu verstehen.
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