Die Schweiz ist ein Land der Mieterinnen und Mieter: 57.7 Prozent der Schweizer Bevölkerung wohnen zur Miete. Was Sie beachten müssen, wenn Sie in die Schweiz einwandern und eine Wohnung mieten möchten, erfahren Sie in diesem Ratgeber von moneyland.ch.
Preise
Da das Angebot mit der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum kaum Schritt hält, steigen die Mietpreise in der Schweiz seit Jahren. Vor allem in Städten und Agglomerationen ist der Wohnungsmarkt umkämpft. Auf dem Land können Sie hingegen noch günstige Wohnungen finden. Der Ratgeber von moneyland.ch gibt Ihnen weitere Tipps, wie Sie Ihre Wohnkosten minimieren können.
Plattformen
Bekannte Schweizer Wohnungsplattformen sind immoscout24.ch, homegate.ch, comparis.ch, newhome.ch.
Bewerbungen
Wenn Sie sich für ein Wohnobjekt interessieren, müssen Sie zumeist ein Bewerbungsformular ausfüllen. Dies ist je nach Vermieter auch online möglich. Üblich sind auf solchen Formularen auch Fragen über Ihren Arbeitgeber sowie Ihr monatliches Einkommen. Einer Bewerbung ist in aller Regel auch ein Betreibungsauszug beizulegen. Wie Sie Ihre Chancen für eine Wohnungsbewerbung erhöhen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel.
Kaution
Bei Mietwohnungen müssen Sie in der Regel eine Kaution in Höhe von maximal drei Monatsmieten hinterlegen. Der Vermieter oder die Vermieterin zahlt das Geld auf ein spezielles Mietkautionskonto bei einer Schweizer Bank ein, auf dem der Betrag bis zur Beendigung des Mietverhältnisses blockiert bleibt. Sie können die Zinssätze und Gebühren der Mietkautionskonten auf moneyland.ch vergleichen. Die Wahl der Bank obliegt in der Regel der Vermieterin oder dem Vermieter, Sie können aber ein Konto vorschlagen.
Eine Alternative zur klassischen Mietkaution ist die sogenannte Mietkautionsversicherung. Sie entspricht eher einer Bürgschaft als einer wirklichen Versicherung. Die Mietkautionsversicherung bürgt für den Geldbetrag in Höhe der Mietkaution. Für Schäden kommt sie zwar auf, fordert das Geld anschliessend aber von Ihnen zurück. Weil für die Versicherung eine jährliche Prämie fällig wird, ist ein Mietersparkonto grundsätzlich die bessere Wahl. Eine Mietkautionsversicherung kann aber eine Option für Sie sein, wenn Sie die Kaution nicht aufbringen können. Der Vergleich von moneyland.ch hilft Ihnen, das günstigste Angebot zu finden.
Betreibungsauszug
Ähnlich dem Schufa-Auszug in Deutschland oder dem KSV-Auszug in Österreich gibt es auch in der Schweiz ein Dokument, mit dem Sie Ihre Bonität und finanzielle Zuverlässigkeit gegenüber dem Vermieter oder der Vermieterin nachweisen können. Einer Wohnungsbewerbung ist generell ein aktueller Betreibungsauszug beizulegen, den das jeweilige regionale Betreibungsamt ausstellt. Auf dem Dokument ist vermerkt, ob gegen die betreffende Person Zwangsvollstreckungen (schweizerisch: Betreibungen) angestrengt wurden. Ein Betreibungsauszug kann nur für in der Schweiz wohnhafte Personen ausgestellt werden. Wenn Sie neu in die Schweiz kommen, genügt als Nachweis häufig der deutsche Schufa- oder der österreichische KSV-Auszug.
Nebenkosten
In Deutschland, und inzwischen vermehrt auch in Österreich, ist im Sprachgebrauch überwiegend von Kalt- (ohne Nebenkosten) und Warmmieten (mit Nebenkosten) die Rede. In der Schweiz wird der Mietpreis in einer Wohnungsanzeige in aller Regel als Brutto- und Nettomietzins ausgewiesen. Die im Bruttomietzins enthaltenen Nebenkosten stellen aber nur Schätzwerte dar, von denen die tatsächlichen Kosten abweichen können.
Nebenkosten, die zumeist Heiz- und Warmwasserkosten sowie Kosten für die Hauswartung und den Allgemeinstrom umfassen, können grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten abgerechnet werden:
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Akonto: Sie bezahlen einen Betrag im Voraus, bevor Ihre tatsächlichen Kosten anhand einer detaillierten Abrechnung mit Ihrer Zahlung abgeglichen werden. Sie erhalten dann entweder eine Rückzahlung oder müssen noch einen Restbetrag nachzahlen.
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Pauschal: Sie zahlen einen Pauschalbetrag, mit dem sämtliche Kosten abgegolten sind.
Sämtliche Nebenkosten, die im Mietvertrag nicht explizit erwähnt werden, sind im Preis inbegriffen. Der Strom gehört in der Regel nicht dazu, er wird separat durch den Stromanbieter abgerechnet. Sie können Ihren Anbieter nicht frei wählen, sondern erhalten Ihren Strom automatisch vom lokalen Versorger Ihres Wohnortes. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zum Thema Schweizer Strom.
Ausstattung
Schweizer Mietwohnungen sind – im Gegensatz zu deutschen – in aller Regel mit einer Einbauküche ausgestattet. Im Gebäude befindet sich meistens eine Waschküche zur gemeinschaftlichen Nutzung. Vor allem neuere Wohnungen verfügen jedoch häufig über einen eigenen Waschturm mit Waschmaschine und Wäschetrockner.
Ein gewichtiger Unterschied zu deutschen Wohnungen besteht darin, dass Sie Mietobjekte in der Schweiz beim Auszug häufig gründlich gereinigt übergeben müssen. In Deutschland genügt es zumeist, die Wohnung besenrein zu hinterlassen (mehr dazu im Punkt Wohnungsendreinigung).
Wohnungsprotokoll
Auf dem Wohnungsprotokoll werden beim Einzug Schäden, Mängel und Abnutzungen vermerkt. Das Protokoll wird auch beim Auszug wichtig: Bei der Übergabe notiert der Vermieter Mängel und Schäden in der Wohnung und legt fest, für welche Schäden Sie als Mieterin aufkommen müssen. Sie sollten das Protokoll aber nur unterschreiben, wenn Sie damit einverstanden sind. Der Mieterinnen- und Mieterverband listet Schäden auf, die Sie bezahlen müssen.
Hauswartung und Reinigung
In der Schweiz ist grundsätzlich der Vermieter oder die Vermieterin für die Hauswartung und die Reinigung der allgemeinen Räumlichkeiten verantwortlich. Wartung und Reinigung sind in der Regel in den Nebenkosten enthalten.
Kündigung
Wann Sie Ihren Mietvertrag kündigen können und welche Fristen einzuhalten sind, steht in der Regel im Mietvertrag. Zumeist beläuft sich die Kündigungsfrist auf drei Monate. Achten Sie darauf, dass die Kündigung Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin rechtzeitig erreicht, also einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist. Sind im Vertrag weder Fristen noch Termine vereinbart, gelten die ortsüblichen Kündigungstermine. Erkundigen Sie sich in diesem Fall bei der zuständigen Schlichtungsbehörde.
Wollen Sie Ihre Wohnung vorzeitig verlassen, ohne den Mietzins bis zum Vertragsende zahlen zu müssen, müssen Sie Ihrer Vermieterin einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Diese Person muss den Mietvertrag mit den gleichen Konditionen übernehmen. Der Vermieter hat 30 Tage Zeit, die potenzielle Nachmieterin zu prüfen.
Wohnungsendreinigung
Die Wohnung bei Ihrem Auszug besenrein zu hinterlassen, genügt in der Schweiz oft nicht, selbst wenn das Wort «besenrein» im Mietvertrag steht. Häufig verlangt der Vermieter eine gründliche Reinigung, die Sie entweder selbst übernehmen oder an ein Reinigungsunternehmen delegieren können. Verunreinigungen, Fett und Kalkablagerungen sind zu entfernen, der Boden ist nass aufzuwischen.
Die Reinigung selbst zu übernehmen, ist mühselig und langwierig. Professionelle Unternehmen können Ihnen die Arbeit abnehmen, sind aber unter Umständen teuer. Je nach Grösse des Wohnobjekts kostet das rasch einmal deutlich mehr als 1000 Franken. Wenn Sie sich für ein Reinigungsunternehmen entscheiden, achten Sie unbedingt darauf, im Vertrag eine Abnahmegarantie zu vereinbaren. In diesem Fall säubert das Unternehmen die Wohnung so lange, bis die Vermieterin mit dem Resultat zufrieden ist.
Auszug
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der spätestmögliche Auszugstermin im Normalfall der letzte Tag der Mietdauer. In den Kantonen Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Schwyz, Zug und Zürich ist die Wohnungsübergabe auch am Folgetag möglich. Fällt der letzte Tag der Mietdauer auf einen Sonn- oder Feiertag, ist der folgende Werktag massgebend. Im besten Fall vereinbaren Sie aber mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin frühzeitig einen Termin für die Wohnungsübergabe.
Weitere Informationen:
Checkliste für die Einwanderung
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