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Die wichtigsten Tipps zum Zügeln

8. März 2024 - Ralf Beyeler

moneyland.ch gibt Ihnen in diesem ausführlichen Ratgeber die besten Tipps zum Zügeln und sagt Ihnen, was Sie nicht vergessen dürfen.

Zügeln ist jeweils ein grosses und aufwändiges Projekt. Der folgende Ratgeber hilft Ihnen dabei, im Dschungel der Umzugsaufgaben den Überblick zu behalten.

Die Punkte sind in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. Was zuerst erledigt werden sollte, steht im Text weiter oben.

Alte Wohnung kündigen

Die Wohnung kann auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin gekündigt werden. Dabei müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten. Die Details dazu finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Weit verbreitet sind in der Schweiz Mietverträge, die mit einer Frist von drei Monaten auf Ende März und auf Ende September gekündigt werden können.

Wenn Sie einen Nachmieter finden, können Sie die Wohnung auf einen beliebigen anderen Zeitpunkt kündigen und müssen auch die Kündigungsfrist nicht einhalten. Nach Schweizer Recht reicht es, wenn Sie der Verwaltung einen einzigen, zumutbaren Nachmieter melden. Der Nachmieter muss bereit und in der Lage sein, den Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen. Wichtig ist, dass der Nachmieter zahlungsfähig ist. Ob dieser Nachmieter tatsächlich in die Wohnung einzieht, spielt keine Rolle – solange er alle Bedingungen erfüllt, muss Ihr Vermieter Ihre Kündigung akzeptieren und der Vertrag endet.

Die Kündigung sollte immer per Einschreiben erfolgen. Verlangen Sie darin, dass Ihnen der Vermieter die Kündigung schriftlich bestätigt.

Eine weitere Möglichkeit ist, sich mit dem Vermieter über eine vorzeitige Vertragsauflösung zu einigen. Je nach Situation kann der Vermieter bereit sein, den Mietvertrag aufzulösen, ohne dass Sie einen Nachmieter stellen und den Kündigungstermin sowie die Kündigungsfrist einhalten müssen.

Betreibungsregisterauszug besorgen

Sobald Sie wissen, dass Sie eine neue Wohnung suchen, sollten Sie beim Betreibungsamt einen Betreibungsregisterauszug bestellen. Optimal ist, wenn darin keine Betreibungen verzeichnet sind. Wie Sie allfällige Einträge aus dem Betreibungsregister entfernen lassen können, erfahren Sie im Betreibungs-Ratgeber von moneyland.ch. Da ein potenzieller Vermieter früh einen Betreibungsregisterauszug verlangen wird, ist es sinnvoll, diesen frühzeitig zu bestellen.

Wohnung suchen

Die meisten Wohnungen werden über Internet-Portale angeboten. Um begehrte Wohnungen bewerben sich sehr viele Menschen – das schmälert Ihre Chancen. Bessere Aussichten haben Sie, wenn Sie die Wohnung unter der Hand erhalten. Wenn Sie beispielsweise Bekannte haben, die umziehen und deren Wohnung Sie interessiert, können Sie anbieten, die Nachmiete anzutreten. Sofern die Verwaltung diese Wohnung nicht öffentlich ausschreibt, haben Sie so eine viel bessere Chance, die Wohnung zu erhalten. Weitere Tipps, wie Sie Ihre Erfolgsaussichten bei der Wohnungssuche verbessern, erhalten Sie auf moneyland.ch.

Rechtzeitig mit Ausmisten und Entsorgen beginnen

Je länger Sie in der Wohnung sind, desto eher sammeln sich Dinge an, die Sie eigentlich nicht mehr brauchen. Was Sie während Jahren nicht benötigt haben, werden Sie ziemlich sicher auch in der Zukunft nicht mehr brauchen. Also weg damit.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, möglichst früh mit dem Ausmisten zu beginnen. Der Aufwand wird oft unterschätzt. Sie können die nicht mehr benötigten Sachen beispielsweise mit einem Gratis-Inserat auf Tutti.ch verschenken oder verkaufen. Hier finden Sie Tipps, wie Sie nicht mehr benötigte Sachen zu Geld machen können.

Falls Sie sperrige Gegenstände (zum Beispiel Möbel) entsorgen wollen, ist es sinnvoll, das ebenfalls früh zu tun. Denn dann stehen diese Dinge bei den Zügelvorbereitungen nicht mehr im Weg. Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde, wie Sie Sperrmüll am besten entsorgen können.

 

Zügelkisten organisieren

Bereits wenn Sie ausmisten, sollten Sie Umzugskisten beziehungsweise Bananenschachteln besorgen. Vielleicht stehen bei Ihnen oder bei Bekannten noch Kisten vom letzten Umzug im Keller oder Estrich, die Sie erneut brauchen können. Über Internet-Plattformen wie Tutti werden oft gebrauchte Umzugskartons verschenkt. Alternativ können Sie auch Zügelkisten kaufen (zum Beispiel in Baumärkten und online).

 

Mietvertrag unterschreiben

Nachdem Sie eine neue Wohnung gefunden haben, erhalten Sie den Mietvertrag von der Verwaltung zugeschickt. Sie müssen ihn genau durchlesen und unterschrieben zurücksenden. Sollte Ihnen im Vertrag etwas auffallen, von dem Sie nichts wussten (zum Beispiel ein Haustierverbot oder ein fehlender Parkplatz), sollten Sie mit dem Vermieter beziehungsweise der Verwaltung Kontakt aufnehmen, bevor Sie unterschreiben.

Stellen Sie sicher, dass der Vertrag vor dem Übergabetermin der Wohnung ankommt. Sie erhalten den Schlüssel zur neuen Wohnung in der Regel nicht, wenn der unterschriebene Vertrag noch nicht beim Vermieter eingegangen ist. Allenfalls kann es sinnvoll sein, die Dokumente per A-Post zu versenden.

Kaution stellen

Der Vermieter verlangt in der Regel eine Mietkaution. Diese darf maximal drei Monatsmieten betragen. Oft wird das Geld auf einem speziellen Mietkautionskonto bei einer Bank hinterlegt. Eine Alternative sind Mietkautionsversicherungen, sofern der Vermieter damit einverstanden ist. Wenn Sie genügend Geld zur Verfügung haben, ist ein Mietkautionskonto bei einer Bank viel günstiger.

Ähnlich wie beim Mietvertrag gilt in der Regel, dass Sie die Wohnung erst übernehmen können, wenn die Kaution gestellt oder die Versicherung abgeschlossen ist. Darum ist es wichtig, dass Sie dies vor der Schlüsselübergabe erledigt haben.

Umzug organisieren

Entweder zügeln Sie selbst – in der Regel mit Hilfe von Bekannten. Oder aber Sie beauftragen ein Zügelunternehmen. Typische Aufgaben des Unternehmens sind das Auseinandernehmen und Zusammenbauen von Möbeln sowie das Transportieren der Kisten und Möbel. Auf Wunsch sind weitere Dienstleistungen wie Packen und Entpacken von Kisten und die Reinigung der alten Wohnung möglich. Vereinbaren Sie mit dem Zügelunternehmen im Voraus, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch nehmen wollen.

 

Offerten für das Zügeln können Sie direkt bei verschiedenen Zügelfirmen einholen. Es gibt aber auch Portale wie Movu und Renovero, über die Sie Offerten einholen können.

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Systeme für die Abrechnung: Stundensatz und Fixpreis. Beim Stundensatz werden die effektiven Stunden abgerechnet. Bei einem Fixpreis kommt ein fester Preis zur Anwendung.

Beide Systeme haben Vor- und Nachteile:

  • Fixpreis: Beim Fixpreis erhalten Sie die Dienstleistung zum offerierten Preis. Sie müssen also normalerweise nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen. Es kann aber trotzdem vorkommen, dass ein Zügelunternehmen trotz Fixpreis mehr Geld verlangt – etwa mit der Begründung, dass zusätzliche Dienstleistungen erbracht worden seien. Der Nachteil beim Fixpreis ist, dass die Angestellten womöglich unter Zeitdruck stehen und darum mit den Möbeln weniger sorgfältig umgehen.
  • Stundensatz: Der Vorteil des Stundensatzes ist, dass die Angestellten der Zügelfirma nicht hetzen müssen, da die effektiv benötigte Zeit vergütet wird. So kann vermieden werden, dass die Sorgfalt beim Umzug leidet. Der Nachteil: Es kann am Schluss zu bösen Überraschungen kommen, wenn die Zügelfirma wesentlich länger benötigt hat als in der Offerte angegeben.

Wenn Sie mit einer Umzugsfirma zügeln, sollten Sie die Firma sorgfältig aussuchen. Achten Sie darauf, dass sie über eine Versicherung verfügt. Ein Anhaltspunkt für die Wahl können auch Bewertungen im Internet sein. Ausserdem können Sie auf ein Label wie dem Zertifikat der Swiss Movers Association SMA achten. Erstaunlich: Viele Zügelunternehmen verlangen, dass Sie am Umzugstag mit Bargeld bezahlen.

Abos und Dienstleistungen anpassen

Eine neue Wohnung ist auch ein Neubeginn, die optimale Möglichkeit, sich von vielen alten Sachen zu trennen. Auch Abos, Produkte und Dienstleistungen können Sie hinterfragen. So können Sie viel Geld sparen.

  • Habe ich ein günstiges Handy-Abo, dass zu mir passt? Im Markt gibt es viele Handy-Abos zum Aktionspreis.
  • Habe ich das richtige Internet-Abo für zu Hause? Brauche ich den Festnetz-Anschluss oder das TV-Abo noch?
  • Habe ich die richtige Kreditkarte? Der Kreditkarten-Vergleich von moneyland.ch hilft Ihnen dabei, das für Sie passende Produkt zu finden.
  • Habe ich das richtige Bankkonto oder Bankpaket? moneyland.ch gibt Ihnen im Bankkonto- und Bankpaket-Vergleich die Antwort darauf.
  • Lese ich die Zeitungen und Zeitschriften noch, die ich abonniert habe? Oder sollte ich die Abos besser kündigen?
  • Habe ich noch ein Fitness-, Badi- oder Sport-Abo, dass ich am neuen Ort nicht mehr nutzen kann, weil ich zu weit weg wohne?
  • Bin ich in einem Verein und kann ich an den Aktivitäten des Vereins nicht mehr teilnehmen, weil ich zu weit weg wohne?

Falls für das jeweilige Abo oder die jeweilige Dienstleistung spezielle Konditionen gelten, können Sie mit dem Kündigungsrechner von moneyland.ch prüfen, wann Sie frühestens wechseln können.

Krankenkasse informieren

Informieren Sie die Krankenkasse über Ihren Umzug. Auch am neuen Ort sind Sie grundsätzlich bei der gleichen Krankenkasse versichert. Lediglich wenn Ihre Kasse am neuen Wohnort nicht tätig ist, müssen Sie die Kasse wechseln.

Die Prämie für die Grundversicherung richtet sich nach dem Wohnort. Im Krankenkassen-Vergleich von moneyland.ch können Sie die neue Prämie erfahren. Auch die Krankenversicherung sagt Ihnen gerne, wie hoch die neue Prämie sein wird.

Nach dem Zügeln ist es sinnvoll, einen Vergleich der Krankenkassen-Prämien durchzuführen und einen Wechsel auf das neue Jahr zu prüfen. Es ist gut möglich, dass Ihre bisherige Krankenkasse am neuen Wohnort vergleichsweise teuer ist.

Ein Wechsel der Krankenkasse ist nur auf Ende Jahr möglich. Einzige Ausnahme: Wenn Sie das Standardmodell mit einer 300er-Franchise haben, können Sie auch per 1. Juli wechseln.

Falls Sie nicht so viel verdienen, sollten Sie sich über die Prämienverbilligungen am neuen Wohnort informieren. Jeder Kanton hat eigene Regelungen, wie hoch die Verbilligungen sind und wie Sie sie erhalten.

Möbel ausmessen

Eine wichtige Frage bei jedem Umzug ist auch, ob Ihre Möbel in die neue Wohnung passen. Oft muss man dabei Kompromisse machen.

Wichtig ist, dass Sie die Masse Ihrer Möbel kennen und einen Plan der Wohnung haben. Manchmal enthalten Wohnungspläne nur Quadratmeterangaben, aber keine genauen Abmessungen. Falls Sie vor dem Umzug Zutritt zur Wohnung haben, können Sie selbst nachmessen gehen – allenfalls können Sie dies sogar schon bei einer Wohnungsbesichtigung tun. Achten Sie auch darauf, wo und in welche Richtungen sich Fenster und Türen öffnen. Am besten zeichnen Sie in einem Plan ein, wo Sie die Möbel positionieren wollen.

Nachsendeauftrag bei der Post stellen

Die Post sollte rechtzeitig über Ihre Adressänderung informiert sein. Das Unternehmen empfiehlt, die Adressänderung mindestens vier Tage vor dem Zügeltermin mitzuteilen. Doch es kann nicht schaden, dies schon etwas früher zu tun.

Es ist sinnvoll, die Post während einer gewissen Zeit nachsenden zu lassen. Dafür verrechnet die Post eine Pauschale, unabhängig davon, wie oft sie effektiv einen Brief nachsenden muss. Der Basispreis beträgt für sechs Monate 35 Franken, für zwölf Monate 45 Franken und für 18 Monate 55 Franken. Für jede zusätzliche Person fällt eine Pauschale von 15 Franken an. Die genannten Preise gelten, wenn Sie den Auftrag online erteilt haben. Am Schalter verlangt die Post einen Zuschlag von 12 Franken pro Auftrag.

Wenn Sie eine Adressänderung der Post melden, gilt dies auch für private Unternehmen wie Quickmail. Dieses Unternehmen verteilt viele Prospekte von Händlern und verschiedene Kundenmagazine, zum Beispiel von Krankenkassen.

Über das Portal der Post ist es zudem möglich, auch ausgewählte grössere Firmen wie Migros, Coop und gewisse Krankenkassen zu informieren. Falls Sie Zeitungen und Zeitschriften abonniert haben, so melden Sie die Adressänderung frühzeitig direkt dem Verlag. Insbesondere Tageszeitungen werden oft nicht über die Post zugestellt, sondern durch einen Frühzusteller.

Strom abmelden

Benachrichtigen Sie auch Ihren bisherigen Stromversorger frühzeitig über den Umzug. Geben Sie das Datum der Wohnungsabgabe an. Wenn Sie vergessen, das Energieunternehmen zu informieren, kann es eine teure Überraschung geben. Unter Umständen wird Ihnen der Stromanbieter den Strom für die Wohnung verrechnen, in der Sie gar nicht mehr wohnen.

In der Regel informiert der Vermieter der neuen Wohnung den Stromanbieter über Ihren Einzug. Es kann jedoch nicht schaden, wenn Sie selbst ebenfalls Kontakt mit dem neuen Stromanbieter aufnehmen.

Bei der neuen Gemeinde anmelden

Sie müssen sich bei Ihrer bisherigen Gemeinde ab- und danach bei der neuen anmelden. Die Abmeldung ist teils online möglich (Details dazu finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde). Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Zügeltermin erfolgt sein. Es ist möglich, dass für die Ab- und Anmeldung eine Gebühr erhoben wird.

Am Umzugstag

Der Umzugstag ist sehr stressig. Unterschätzen Sie die Herausforderungen des Tages nicht. Viele Menschen finden es hilfreich, wenn sie Unterstützung von Bekannten haben. Dies selbst dann, wenn der Umzug durch ein Unternehmen durchgeführt wird. Vergessen Sie die Gipfeli und Getränke für die Helfenden nicht.

Wenn Sie mit einem Zügelunternehmen zügeln, dass die Bezahlung mit Bargeld verlangt, besorgen Sie sich rechtzeitig genügend Bargeld.

Alte Wohnung reinigen

In der Regel ist vor der Wohnungsabgabe eine pingelig saubere Reinigung notwendig. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, ein Unternehmen damit zu beauftragen – insbesondere, wenn Sie die Wohnung am Umzugstag abgeben. Vereinbaren Sie eine Abnahmegarantie, und dass jemand vom Unternehmen bei der Wohnungsabgabe dabei ist.

Die Kosten für die Wohnungsreinigung variieren je nach Wohnung und Offerte. Für eine durchschnittliche 2.5-Zimmerwohnung beträgt die Preisspanne gemäss dem Vermittlungsportal Vipany 640 bis 850 Franken.

Weitere Firmen informieren

Bei vielen Firmen können Sie über das Online-Portal eine Adressänderung vornehmen.

Folgende Unternehmen sollten Sie über Ihre Adressänderung informieren:

  • Arbeitgeber
  • Banken
  • Kreditkarten-Anbieter
  • Krankenkasse und andere Versicherungen
  • Telekom-Anbieter
  • Versandhändler
  • Migros und Coop

Falls Sie der Post einen Nachsendeauftrag gegeben haben, erhalten Sie künftig womöglich Post, bei der noch die alte Adresse verwendet wurde. Gewöhnen Sie sich an, darauf zu achten, und informieren Sie die jeweiligen Absender über die neue Adresse.

Mängel dem Vermieter melden

Kurz nach dem Einzug sollten Sie systematisch schauen, ob es Mängel in der neuen Wohnung gibt. Einige davon können auch versteckt sein. So kann es sein, dass nicht aus jeder Steckdose Strom fliesst.

Wichtig ist, dass Sie diese Schäden innerhalb weniger Tage nach dem Einzug dem Vermieter melden. Sie können die Mängelliste dem Vermieter per E-Mail senden, sofern dieser Ihnen dafür eine Bestätigung schickt. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, ist es sinnvoll, die Mängel per Einschreiben zu melden.

Hausratversicherung anpassen

Sind Sie in eine kleinere Wohnung gezogen und mussten sich von zahlreichen Sachen und Möbeln trennen? Oder haben Sie zusätzliche Möbel für die neue Wohnung gekauft? Für die Hausratversicherung ist es sinnvoll, wenn die Deckung möglichst genau dem effektiven Wert der Einrichtung entspricht. Weder eine Unterdeckung noch eine Überdeckung ist sinnvoll. Prüfen Sie deshalb nach dem Umzug die Deckung Ihrer Hausratversicherung und passen Sie sie gegebenenfalls an.

Unbenutzten Kabel-TV-Anschluss kündigen

In vielen Wohnungen hat es noch einen Kabel-TV-Anschluss. Doch womöglich brauchen Sie diesen gar nicht. Wenn Sie über einen Anbieter wie Swisscom, Zattoo, Teleboy oder iWay die TV-Sender konsumieren, benötigen Sie meist keinen Kabel-TV-Anschluss. Das gleiche gilt, wenn Sie gar kein TV-Abo haben. Läuft Ihr Internet-Zugang allerdings über einen Kabelanbieter wie UPC oder Quickline, dann benötigen Sie den Kabel-TV-Anschluss weiterhin.

Auch wenn Sie den Anschluss nicht benötigen, fallen dafür trotzdem Kosten an. Viele Vermieter verrechnen Ihnen diese über die Nebenkosten. Oder Sie erhalten eine Rechnung vom Kabelnetz-Betreiber. Rechtlich ist die Lage allerdings klar: Wenn Sie keinen Kabel-TV-Anschluss wollen, müssen Sie auch nicht dafür bezahlen. Je nach Abrechnungsart müssen Sie dem Vermieter (sofern die Abrechnung über die Nebenkosten erfolgt) oder dem Kabel-TV-Anbieter selbst mitteilen, dass Sie den Kabel-TV-Anschluss nicht benötigen.

Entsorgungsplan besorgen

Wenn Sie an einem neuen Ort wohnen, sollten Sie sich rechtzeitig mit dem Entsorgungsplan vertraut machen. Denn in der Schweiz gibt es diesbezüglich grosse Unterschiede. Praktisch jede Gemeinde hat eigene Regelungen. Weit verbreitet sind Gebührensäcke für Kehricht: Grössere Gemeinden haben oft einen eigenen Sack (zum Beispiel der ZüriSack in der Stadt Zürich), oftmals gibt es jedoch auch regionale Kehrichtsäcke (zum Beispiel der KEBAG-Gebührensack in der Region Solothurn-Oberaargau). Je nach Gemeinde wird der Abfall ein- oder zweimal pro Woche abgeholt.

Auch für das Abholen von Papier und Karton gibt es in jeder Gemeinde eine eigene Regelung: Teils findet die Sammlung nur ein paar Male pro Jahr statt, andernorts gibt es wöchentliche Termine. Praktisch: In manchen Siedlungen finden Sie eigene Container für Papier und Karton.

Oftmals bieten Gemeinden einen Abfallkalender mit einem Überblick zu den verschiedenen Sammelterminen an. Manchmal gibt es zudem einen Erinnerungsservice (zum Beispiel per App oder SMS).

Weitere Informationen:

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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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