Die Schweiz ist ein beliebtes Einwanderungsland. 2022 betrug die Nettozuwanderung über 80’000 Personen. moneyland.ch sagt Ihnen, welche Hürden Sie meistern müssen, wenn Sie aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz umziehen möchten.
1. Vor der Ankunft in die Schweiz
Wer in die Schweiz einwandern möchte, muss seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten. Sofern Sie nicht selbstständig sind, eine Rente beziehen oder von Ihrem Vermögen zehren können, müssen Sie sich auf Jobsuche begeben. Vor allem in der Gastronomie, Pflege und der IT-Branche fehlen in der Schweiz viele Arbeitskräfte. Online-Plattformen wie Jobs.ch, Jobscout24.ch oder Indeed.com können Ihnen bei der Stellensuche helfen. Achten Sie auch auf branchenspezifische Seiten.
Haben Sie Ihren Arbeitsvertrag unterschrieben, ist der erste wichtige Schritt gemeistert. Nun sollten Sie sich nach einer Wohnung umsehen. Der Schweizer Wohnungsmarkt ist vor allem in den Städten sehr umkämpft. Da öffentliche Verkehrsmittel gut ausgebaut sind, können auch günstigere, ländliche Regionen für Sie interessant sein. Bekannte Schweizer Wohnungsplattformen sind beispielsweise Immoscout24.ch, Homegate.ch, Comparis.ch und Newhome.ch. Weitere Informationen über Schweizer Mietwohnungen finden Sie im Ratgeber von moneyland.ch. Ein weiterer Ratgeber von moneyland.ch verrät Ihnen, wie Sie Ihre Chancen bei der Wohnungssuche verbessern können.
Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, ist dafür keine zusätzliche Bewilligung notwendig. Als EU-Bürgerin oder -Bürger geniessen Sie die gleichen Rechte wie Schweizerinnen und Schweizer.
2. Der Umzug
Sie können Ihren Hausrat abgabenfrei aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz einführen. Voraussetzung ist, dass Sie die Gegenstände bereits sechs Monate vor der Einreise verwendet haben und sie auch nach dem Umzug weiterhin gebrauchen werden. Ihr Umzugsgut müssen Sie am Grenzübergang mittels eines speziellen Zollformulars anmelden. Zugleich müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Schweiz eine Wohnung gefunden haben, etwa mit Ihrem Mietvertrag.
Beim ersten Grenzübertritt müssen Sie auch Ihr Fahrzeug anmelden. Spezielle Bedingungen gelten für Haustiere. Sie können die detaillierten Anforderungen mithilfe eines interaktiven Online-Tools des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) überprüfen.
- Bei der Wohngemeinde anmelden
Nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich innert 14 Tagen bei Ihrer Wohngemeinde anmelden. Dafür benötigen Sie den Miet- oder Kaufvertrag Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses sowie Ihren Arbeitsvertrag. Sie erhalten im Anschluss Ihre Aufenthaltsbewilligung. Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten der Bewilligung können Sie den offiziellen Seiten des Bundes entnehmen. Einige Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren Ausländerausweis in Form einer Chipkarte.
- Krankenversicherung abschliessen
Sie haben drei Monate Zeit, um eine Schweizer Krankenversicherung abzuschliessen. Die Versicherungspolice müssen Sie Ihrer Wohngemeinde nachweisen. Die Grundversicherung ist für alle Einwohnerinnen und Einwohner obligatorisch. Versäumen Sie es, sich rechtzeitig bei einer Krankenkasse anzumelden, teilt Ihnen Ihre Gemeinde einen Anbieter zu – möglicherweise bezahlen Sie dann für eine zu teure Krankenkasse. Der Krankenkassenvergleich von moneyland.ch hilft Ihnen, die Prämien zu vergleichen. Wie die Krankenversicherung in der Schweiz allgemein funktioniert, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
Ein Girokonto, in der Schweiz gemeinhin Privatkonto genannt, legt die Basis für Ihren alltäglichen Zahlungsverkehr. Sie können als Ausländerin oder Ausländer zumeist problemlos ein Konto bei Schweizer Banken eröffnen, sofern Sie in der Schweiz einen Wohnsitz haben. Zur Auswahl stehen traditionelle Banken und reine Smartphone-Banken, die zumeist mit günstigeren Konditionen aufwarten. Viele Banken bieten sogenannte Bankpakete an, die nebst einem Privat- meist auch ein Sparkonto sowie eine Debit- und Kreditkarte enthalten. Der umfassende Vergleich von moneyland.ch kann Ihnen helfen, ein passendes Angebot zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie ausserdem im Ratgeber über Schweizer Bankkonten für Deutsche.
3. Nach der Ankunft
- Versicherungen abschliessen
Nach Ihrer Ankunft sollten Sie in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Zusätzlich kann eine Hausratversicherung empfehlenswert sein, wenn Sie im Schadensfall (zum Beispiel bei einem Brand) nicht selbst für den Verlust Ihrer Hausratsgegenstände aufkommen können. Autobesitzerinnen und -besitzer müssen ihren Wagen beim Strassenverkehrsamt ihres Wohnkantons anmelden und eine Schweizer Autoversicherung abschliessen.
- Handy- und Internet-Abo abschliessen
Wenn Sie in der Schweiz wohnen, ist es ratsam, ein Handy-Abo bei einem Schweizer Anbieter abzuschliessen. Wenn Sie noch keinen Ausländerausweis haben, ist es möglich, dass Ihnen vorerst nur ein Prepaid-Tarif angeboten wird. Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber über Schweizer Handyverträge. Auch ein Internet-Abo für zu Hause ist empfehlenswert. Sie können sowohl Handy- als auch Internetverträge auf moneyland.ch vergleichen. Viele Schweizer Provider warten auch mit Kombi-Angeboten für TV, Festnetz und Internet auf, über die Sie sich in unserem Ratgeber informieren können (zum Vergleich).
Handlungsbedarf besteht auch beim Führerschein: Sie müssen Ihren ausländischen Führerschein innerhalb eines Jahres beim Strassenverkehrsamt gegen einen Schweizer Führerausweis umtauschen. Dafür ist nebst dem ausländischen Führerausweis auch ein Sehtest erforderlich.
Ausländerinnen und Ausländer, die seit weniger als fünf Jahren in der Schweiz arbeiten und leben, wird – wie in Deutschland und in Österreich – die Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen. Dies gilt nicht, falls der Ehepartner oder die Ehepartnerin die Niederlassungsbewilligung C hat oder mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet ist. Die entsprechenden Quellensteuertarife sind kantonal geregelt und entsprechen in jedem Kanton dem Durchschnitt aller zugehörigen Gemeinden.
Eine Steuererklärung ist für Sie während der ersten fünf Jahre freiwillig. Unter gewissen Voraussetzungen sind Sie allerdings verpflichtet, eine Steuererklärung auszufüllen. Dies ist der Fall, sofern Sie mehr als 120’000 Franken brutto im Jahr verdienen, über ein weltweites Vermögen von über 80’000 Franken (Ehepaare 160’000 Franken) verfügen oder nicht quellenbesteuerte Einnahmen von jährlich mehr als 3000 Franken generieren. Die von Ihrem Arbeitgeber abgezogene Quellensteuer wird dabei berücksichtigt, aber die Steuern werden ordentlich neu berechnet.
Wenn Sie keine Steuererklärung abgeben, dann müssen Sie sich nicht mehr mit dem Thema Steuern beschäftigen. Um Steuern zu sparen, kann jedoch eine Analyse sinnvoll sein, ob Sie mit einer Steuererklärung weniger Steuern bezahlen. Ob sich das Ausfüllen einer Steuererklärung lohnt, müssten sie im Einzelfall abklären. Grundsätzlich ist der Quellensteuertarif in Gemeinden, die im kantonalen Vergleich höhere Steuersätze haben, eher günstiger. Umgekehrt ist der ordentliche Steuertarif in steuergünstigen Gemeinden eher günstiger als der Quellensteuertarif.
- Schweizer Vorsorgesystem kennenlernen
Die Altersvorsorge fusst in der Schweiz auf drei Säulen: Der gesetzlichen (1. Säule), beruflichen (2. Säule) sowie der privaten Vorsorge (3. Säule). Die ersten beiden Rentensäulen sind obligatorisch, die dritte ist freiwillig. Lohnen kann sich vor allem die gebundene Selbstvorsorge, die sogenannte Säule 3a: Sie können Geld bis zu einem jährlichen Maximalbetrag einzahlen. Ein Nachteil: Das Geld ist bis auf Weiteres blockiert. Eine Auszahlung ist erst fünf Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters möglich, es sei denn:
- Sie werden selbständig erwerbstätig
- Sie möchten eine selbstbewohnte Immobilie finanzieren
- Sie wandern wieder aus der Schweiz aus
- Sie kaufen sich in die zweite Säule ein
- Sie beziehen eine ganze Invalidenrente
Einzahlungen in die Säule 3a können sich aus zwei Gesichtspunkten lohnen: Sie sparen nicht nur Geld für das Alter an, sondern können unter Umständen zudem noch Einkommensteuern sparen. Ob eine Steuerersparnis möglich ist, sollten Sie im Einzelfall prüfen.
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