Das Modell der allgemeinen Spitalabteilung gehört neben der privaten, halbprivaten und Flex-Versicherung zu den vier stationären Krankenzusatzversicherungen der Schweiz.
Die Variante «allgemeine Abteilung» – auch «kleine Deckung» genannt – ist die günstigste Spitalzusatzversicherung.
Prämien beginnen für Kinder bei rund 1 Franken pro Monat und betragen für 60-Jährige zwischen 5 und weniger als 20 Franken pro Monat. Die Kosten betragen also nur einen Bruchteil der halbprivaten oder privaten Spitalversicherung. Entsprechend ist die Mehrleistung gegenüber der Grundversicherung aber auch gering.
Tatsächlich übernimmt bereits die Krankenkassen-Grundversicherung ohne allgemeine Zusatzversicherung alle Kosten auf der allgemeinen Abteilung. Bedingung ist allerdings, dass das Spital auf der kantonalen Spitalliste steht.
Im Fall eines Spitalaufenthalts ausserhalb des Wohnkantons zahlt die Grundversicherung aber maximal die Pauschalen des Wohnkantons. Ausnahmen: Im Notfall oder wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist und im Wohnkanton nicht durchgeführt werden kann, zahlt auch die Grundversicherung die vollen Kosten eines ausserkantonalen Spitalaufenthalts.
Folgende Informationen rund um die Zusatzdeckung «allgemeine Abteilung» sollten Sie kennen:
- Die Hauptleistung der allgemeinen Zusatzdeckung ist die freie Spitalwahl auch ausserhalb des Wohnkantons. Die Grundversicherung zahlt in diesem Fall zwar auch, vergütet aber (ausser in medizinisch notwendigen Fällen und Notfällen) nur gemäss den Kostenpauschalen des Wohnkantons. Die Zusatzdeckung «allgemeine Abteilung» übernimmt allfällige ausserkantonale Kostendifferenzen.
- Die Zusatzdeckung gilt für alle Vertragsspitäler der Krankenkasse. Es kann sich bei den Partnerspitälern auch um Privatkliniken handeln, sofern diese eine allgemeine Abteilung haben. Allerdings gibt es hier Unterschiede: Manche Zusatzversicherungen zahlen im Fall von ausserkantonalen Behandlungen nur die Behandlung in öffentlichen Spitälern. Lesen Sie also die Vertragsbedingungen genau durch oder fragen Sie explizit bei der Krankenkasse nach.
- Achtung: Sie können Ihren Arzt auch mit dem Zusatz der allgemeinen Abteilung in der Regel nicht frei wählen (im Unterschied etwa zur halbprivaten und privaten Versicherung).
- Der Zusatz «allgemeine Abteilung» ist für Bewohner von Kantonen mit einer guten Infrastruktur wie Basel, Bern, Genf oder Zürich nicht unbedingt nötig. Für Versicherte in ländlicheren Kantonen mit wenigen Spitälern kann sich der Zusatz aber lohnen.
- Wie auch bei anderen Spitalzusatzversicherungen gibt es auch im Fall der «kleinen Deckung» keine Aufnahmepflicht. Eine Krankenkasse kann Sie also ablehnen. Deshalb sollten Sie bei einem allfälligen Zusatzversicherungswechsel zuerst eine Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung einholen.
- Gehen Sie auf Nummer sicher und fordern Sie vor einem Spitalaufenthalt wenn möglich eine schriftliche Kostengutsprache ein.
Weiterführende Informationen:
Spitalversicherung: unabhängiger Vergleich (auch allgemeine Abteilung)
Flex-Versicherungen der Schweiz
Krankenkassen-Grundversicherung im Vergleich
Spitalversicherungen: Tipps