Viele Schweizer Krankenkassen bieten freiwillige Spitalzusatzversicherungen für Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung an. Dieser Ratgeber von moneyland.ch beantwortet die wichtigsten Fragen zur Spitalversicherung für die allgemeine Abteilung.
Was deckt die obligatorische Krankenpflegeversicherung?
Bevor Sie eine Spitalzusatzversicherung abschliessen, ist es wichtig zu wissen, was die obligatorische Krankenkasse in der Schweiz bereits abdeckt. Die Krankenkasse deckt die Kosten für geplante Aufenthalte in der allgemeinen Abteilung von Spitälern, die auf der Spitalliste Ihres Kantons aufgeführt sind. Je nach Ihrem Wohnkanton kann die Liste auch Spitäler in benachbarten Kantonen umfassen.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung deckt auch Aufenthalte in anderen öffentlichen Spitälern der Schweiz (von der Krankenkasse abgedeckte Spitäler) in folgenden Fällen ab:
- Medizinische Notfälle: Wenn ein medizinischer Notfall eine Behandlung in einem öffentlichen Spital in der Schweiz erforderlich macht, das nicht auf der Spitalliste Ihres Kantons steht, werden die Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.
- Die von Ihnen benötigte Behandlung wird nicht angeboten: Die Kosten für Spitalaufenthalte können übernommen werden, wenn ein notwendiger medizinischer Eingriff nicht von einem Listenspital Ihres Wohnkantons angeboten wird. Dies wird von Fall zu Fall entschieden.
In allen anderen Fällen übernimmt die obligatorische Krankenkasse nur 45 Prozent der Kosten für Spitalaufenthalte in öffentlichen Schweizer Spitälern, die nicht auf der Spitalliste Ihres Kantons aufgeführt sind.
Was kann mit der Spitalzusatzversicherung für die allgemeine Abteilung abgedeckt werden?
Die genaue Deckung ist von Angebot zu Angebot unterschiedlich. In der Regel deckt die Spitalzusatzversicherung für die allgemeine Abteilung diese Kosten:
- Die Kosten für geplante Aufenthalte in Schweizer Spitälern, die nicht auf der Spitalliste Ihres Kantons stehen. Dies schliesst auch Mutterschaft ein. In der Regel haben Sie die Wahl zwischen allen Schweizer Spitälern und Kliniken, die von der obligatorischen Krankenkasse abgedeckt werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmtes Spital abgedeckt ist oder nicht, fragen Sie vorab bei Ihrer Versicherung nach.
- Der mögliche Selbstbehalt bei einem Spitalaufenthalt aufgrund eines medizinischen Notfalls.
Weitere Leistungen, die je nach Versicherungsanbieter eingeschlossen werden können, sind:
- Geplante Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung im Ausland.
- Ungeplante Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung im Ausland bei einem Notfall.
- Krankentransporte, Suche, Rettung und Rücktransport.
- Erholungskuren nach einem Spitalaufenthalt.
- Aufenthalte in Rehabilitationskliniken nach einem Spitalaufenthalt.
- Rooming-in: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Unterbringung eines Familienmitglieds des versicherten Patienten im Spital.
- Haushaltung und Kinderbetreuung: Einige Spitalzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für eine Fachkraft, die während des Spitalaufenthalts den Haushalt führt. Dies gilt in der Regel auch bei Mutterschaft. Bei einigen Angeboten werden auch die Kosten für eine professionelle Kinderbetreuung während des Spitalaufenthalts übernommen.
- Häusliche Pflege nach einem Spitalaufenthalt.
Die Höchstbeträge für die einzelnen Leistungen variieren stark zwischen den einzelnen Versicherungsangeboten. Sie sind aber in der Regel niedrig im Vergleich zu den teureren Flex-Spitalversicherungen und den Spitalversicherungen für die halbprivate und private Abteilung.
Mit dem interaktiven Spitalversicherungsvergleich auf moneyland.ch können Sie die Angebote der Spitalversicherung für die allgemeine Abteilung nach den enthaltenen Leistungen filtern und sortieren. Details zu den einzelnen Leistungen finden Sie auf den Produktinformationsseiten.
Wie viel kostet die Spitalzusatzversicherung für die allgemeine Abteilung?
Die Spitalzusatzversicherung für die allgemeine Abteilung ist relativ günstig. Wie bei anderen Zusatzversicherungen steigen die Prämien in der Regel mit zunehmendem Alter an. Andere Faktoren wie Ihr Wohnort und Ihr Geschlecht spielen ebenfalls eine Rolle.
Mit dem interaktiven Spitalversicherungsvergleich auf moneyland.ch können Sie die Kosten je nach Alter, Wohnort und Geschlecht vergleichen.
Habe ich einen Anspruch auf eine Spitalzusatzversicherung?
Nein. Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenkasse, auf die alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ein Anrecht haben, haben Sie auf eine Spitalzusatzversicherung keinen Rechtsanspruch. Die Krankenkassen können Ihren Antrag ablehnen, wenn Sie etwa die Alters- oder Gesundheitsvoraussetzungen nicht erfüllen. Anbieter können auch Vorerkrankungen von der Deckung ausschliessen.
Brauche ich eine Spitalzusatzversicherung für die allgemeinen Abteilungen?
Prüfen Sie zunächst, ob die Spitäler, die Sie voraussichtlich besuchen werden, auf der Spitalliste Ihres Kantons aufgeführt sind. Wenn die öffentlichen Schweizer Spitäler, in denen Sie sich behandeln lassen möchten, nicht auf der Liste stehen, ist eine Spitalversicherung für die allgemeine Abteilung eine Überlegung wert.
Die Spitalliste Ihres Kantons finden Sie über die untenstehenden Links:
Es lohnt sich auch, die Deckung für Krankentransporte und andere Leistungen in den Blick zu nehmen. Die Deckungssummen sind jedoch sehr niedrig. Der Abschluss dieser Versicherung lohnt sich deshalb in der Regel nicht – es sei denn, Sie benötigen auch die Versicherungsdeckung für Spitäler.
Bestimmte Leistungen wie Krankentransporte und die Deckung medizinischer Notfälle ausserhalb der Schweiz werden auch durch ambulante Zusatzversicherungen abgedeckt – oft mit wesentlich höheren Deckungssummen. Je nachdem, aus welchen Gründen Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, kann eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoller sein als eine Spitalversicherung. Mit dem interaktiven Zusatzversicherungsvergleich auf moneyland.ch können Sie die Angebote vergleichen.
Bevorzugen Sie bei Spitalaufenthalten ein Zweier- oder Einzelzimmer, dann ist eine Spitalversicherung für die halbprivate Abteilung oder die private Abteilung sinnvoller. Alternativ können Sie eine Flex-Spitalversicherung abschliessen, bei der Sie für jeden Spitalaufenthalt individuell zwischen der allgemeinen Abteilung, der halbprivaten Abteilung oder der privaten Abteilung wählen können.
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