Von der Bewirtung der Gäste bis zum Kerzenlicht: Das Weihnachtsfest ist mit gewissen Risiken verbunden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich versichern können.
Wie bin ich gegen Brandschäden versichert?
Die Zahlen der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG) zeigen, dass die Zahl der durch Kerzen verursachten Brände in der Weihnachtszeit massiv ansteigt. Es gibt drei verschiedene Arten von Versicherungen, die Feuerschäden abdecken:
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Gebäudeversicherung: Die Gebäudeversicherung ist in vielen Kantonen obligatorisch. Wenn Sie ein eigenes Haus besitzen, deckt diese Versicherung das Brandrisiko ab.
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Privathaftpflichtversicherung: Wird durch einen von Ihnen verschuldeten Brand fremdes Eigentum – auch in einer Mietwohnung – beschädigt, ist Ihre gesetzliche Haftpflicht durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.
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Hausratversicherung: Die Hausratversicherung deckt Brandschäden an Möbeln und anderen persönlichen Gegenständen ab.
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Wertsachenversicherung: Mit der Wertsachenversicherung können Sie bestimmte Gegenstände wie Schmuck, Sammlungen oder Kunstwerke gegen das Risiko eines Brandes versichert.
Wichtig: Schäden werden nur dann vollständig gedeckt, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht einhalten. Dazu gehört, dass Sie ein Feuer nicht unbeaufsichtigt lassen. Anbieter von Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen bieten in der Regel auch einen zusätzlichen Grobfahrlässigkeitsschutz an. Ein solcher Zusatz ist empfehlenswert.
Wie bin ich gegen Diebstahl versichert?
Die Hektik der Weihnachtseinkäufe und -feiern bietet Taschendieben viele Gelegenheiten, Päckchen, Handys und Geldbörsen zu stehlen. Mit dem optionalen Zusatz «Einfacher Diebstahl auswärts» der Schweizer Hausratversicherung können Sie diese Risiken zumindest teilweise abdecken. Wenn Ihre Kreditkarte einen Einkaufsschutz enthält, sind Sie versichert, wenn Ihnen mit der Karte bezahlte Gegenstände kurz nach dem Kauf gestohlen werden.
Sind online gekaufte Geschenke versichert?
Beim Versand entstandene Schäden sind in der Regel nicht versichert, es sei denn, in den Geschäftsbedingungen wird etwas anderes vereinbart. Ihre Pakete können während der Lieferung oder vor Ihrer Haustür gestohlen werden. Viele Cyber-Versicherungen beinhalten eine Deckung für Online-Käufe, die einige oder alle dieser Risiken abdeckt. Einige Schweizer Kreditkarten enthalten als Zusatzleistung einen Einkaufsschutz und eine Versandversicherung. Alternativ bieten viele Händler beim Kauf eine einmalige Versandversicherung an.
Können Geschenke gegen Unfallschäden versichert werden?
Geht ein freudig empfangenes Geschenk aus Versehen zu Bruch, kann eine Hausrat-Kaskoversicherung die Rettung sein. Wenn Sie Ihre Geschenke mit Kreditkarte bezahlen, prüfen Sie, ob Ihre Kreditkarte über einen Einkaufsschutz verfügt. Dieser versichert Ihre Einkäufe für eine bestimmte Zeit gegen Unfallschäden.
Bin ich gegen zu hohe Preise versichert?
Einige Schweizer Kreditkarten enthalten eine Preisschutzversicherung. Wenn Sie mit einer solchen Kreditkarte etwas kaufen und dann feststellen, dass der gleiche Artikel viel billiger verkauft wird, können Sie diese Versicherung in Anspruch nehmen und sich die Differenz erstatten lassen.
Kann ich das Risiko von unerwünschten Geschenken versichern?
Auch wenn Sie noch so ein gutes Händchen bei der Wahl der Weihnachtsgeschenke haben, kann es vorkommen, dass eines Ihrer Geschenke nicht gut ankommt. Bei vielen Händlern können Sie neuwertige Artikel innerhalb einer bestimmten Frist an das Geschäft zurückgeben. Einige Schweizer Kreditkarten bieten eine Warenrückgabe-Versicherung. Wenn ein Händler Ihnen die Rückgabe verweigert, können Sie die Ware stattdessen an den Versicherer zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet.
Sind Verspätungen und Annullierungen von Reisen versichert?
Viele Menschen verreisen vor, während oder nach den Feiertagen, um Zeit mit Freunden und Familie zu verbringen oder um dem Winter zu entfliehen. Die in den Schweizer Reiseversicherungen enthaltene Annullationsversicherung deckt Ihre Verluste, wenn Sie eine Reise aufgrund von Krankheit oder bestimmten anderen Gründen stornieren müssen. Bei einigen Schweizer Kreditkarten ist diese Versicherung als Zusatzleistung enthalten.
Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug annulliert oder verspätet, gelten Ihre Schweizer Passagierrechte.
Sind Schäden, die durch Feuerwerkskörper verursacht werden, durch die Versicherung gedeckt?
Silvester und Feuerwerk gehen Hand in Hand. Die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen, ist in der Regel durch Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Voraussetzung ist, dass Sie die Sorgfaltspflichten beachten (oder einen Grobfahrlässigkeitsschutz haben). Damit mögliche Schäden von der Privathaftpflichtversicherung vollständig gedeckt werden, ist es jedoch entscheidend, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften für die Verwendung von Feuerwerkskörpern einhalten.
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