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Geld im Alltag

Tod: Diese Checkliste sagt, wie Sie für den Todesfall finanziell vorsorgen

5. März 2025 - Daniel Dreier

Wer erbt Ihr Vermögen? Können Ihre Angehörigen ihren aktuellen Lebensstil beibehalten, wenn Sie unerwartet sterben sollten? Dieser Ratgeber von moneyland.ch sagt Ihnen, was administrativ und finanziell zu beachten ist, wenn Sie für den Tod vorsorgen.

Ein Sprichwort besagt, dass man sich nur zweier Dinge sicher sein kann: des Todes und der Steuern. Viele Menschen schieben die Erstellung eines Finanzplans für den Todesfall so lange wie möglich auf. Dabei ist es viel sinnvoller, frühzeitig Ordnung in die eigenen Angelegenheiten zu bringen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Menschen haben, die finanziell von Ihnen abhängig sind, zum Beispiel Ihre Kinder oder Ihr Ehepartner.

Diese Checkliste von moneyland.ch listet Dinge auf, die Sie bei der Vorsorge für den Todesfall berücksichtigen sollten.

1. Bestimmen Sie Bevollmächtigte

Überlegen Sie, wem Sie die unzähligen Aufgaben anvertrauen würden, und fragen Sie diese Personen, ob sie bereit sind zu helfen. Idealerweise sollten die Personen über gute organisatorische Fähigkeiten und ein gewisses Verständnis für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten verfügen. Zu den möglichen Aufgaben, die nach Ihrem Tod von einer anderen Person ausgeführt werden müssen, gehören:

  • Die Vollstreckung Ihres Testaments: Dies ist die wichtigste Vollmacht, die Sie erteilen müssen. Denn die bevollmächtigte Person stellt sicher, dass Ihr Erbe korrekt verteilt wird. Sie sollten eine kompetente Person auswählen, die organisatorisch begabt ist und auch mit Menschen umgehen kann. Die Person muss wissen, wo Ihr Testament aufbewahrt wird. Sie sollte auch herausfinden können, wo Sie Ihr gesamtes Vermögen halten. Dazu gehören beispielsweise Privatkonten, Sparkonten, Wertschriftendepots, Immobilien, Bankschliessfächer, in Lagerräumen aufbewahrte Gegenstände und Krypto-Wallets.
  • Meldung des Todes an die Behörden: Je nachdem, wo Sie sterben, kann es erforderlich sein, eine von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung persönlich bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Wenn Sie in einem Schweizer Spital oder Pflegeheim sterben, meldet die Einrichtung den Tod in der Regel den Behörden. Sterben Sie jedoch nicht in einer solchen Einrichtung sterben, muss jemand die Gemeindeverwaltung über Ihren Tod informieren. Wenn Sie im Ausland sterben, muss jemand den Tod der Schweizer Botschaft oder dem Schweizer Konsulat in diesem Land melden, falls die örtlichen Behörden diese Aufgabe nicht übernehmen.
  • Benachrichtigung von Freunden und Verwandten über Ihren Tod: Die bevollmächtigte Person muss Zugriff auf eine Liste Ihrer Freunde und Familienangehörigen sowie auf Kontaktinformationen haben. Sie sollten eine Liste aller relevanten Kontakte erstellen. Diese sollten Sie entweder Ihrem ernannten Bevollmächtigten geben oder ihn wissen lassen, wo er sie im Falle Ihres Todes finden kann.
  • Organisation der Beerdigung: Es kann hilfreich sein, eine Person mit einem Organisationstalent auszuwählen. Wenn Sie eine bestimmte Vorstellung davon haben, wo und wie Ihre Beerdigung durchgeführt werden soll, kann es hilfreich sein, dies in einem Dokument zu klären.
  • Unterstützung Ihrer Angehörigen bei der Beantragung von Renten: Diese Person muss einen klaren Überblick über Ihre familiäre Situation haben (einschliesslich Ihrer Kinder und der Kinder Ihres Partners oder Ex-Partners, Ihres Ehepartners, Ihrer Ex-Ehepartner und nicht verheirateter Partner). Die Person sollte wissen, auf welche Renten und Versicherungsleistungen die Angehörigen Anspruch haben. Dies beinhaltet Renten und Versicherungsleistungen von AHV, Pensionskasse und privaten Lebensversicherungen von privaten Gesellschaften. Informieren Sie die Person auch über Ansprüche bei ausländischen Rentenversicherungen, Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften.
  • Unterstützung der Begünstigten von Lebensversicherungen bei der Beantragung von Leistungen: Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen ernannte Person auf Kopien aller Ihrer Lebensversicherungspolicen zugreifen können. Dies gilt auch, wenn die Dokumente online gespeichert sind. In diesem Fall ist es sinnvoll, wenn die Vertrauensperson Kopien der Dokumente bei sich abspeichert.
  • Überprüfung Ihrer E-Mail und Messaging-Dienste auf wichtige Mitteilungen: Diese Person muss nach Ihrem Tod auf Ihre E-Mail-Konten und Messaging-Dienste (wie Whatsapp) zugreifen können. Sie sollten zu diesem Zweck ein Dokument mit den entsprechenden Anmeldeinformationen erstellen. Stellen Sie sicher, dass Ihre bevollmächtigte Person im Falle Ihres Todes auf das Dokument zugreifen kann.
  • Vollmacht für die Post: Geben Sie Ihrer Vertrauensperson zu Lebzeiten eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Post für die Zeit nach Ihrem Tod. Nach dem Tod kann diese Person damit die Post beauftragen, die Briefe und Pakete an eine andere Adresse weiterzuleiten, auch wenn der Sie den Erbschein noch nicht vorliegt.
  • Verwaltung Ihrer unmittelbaren finanziellen Angelegenheiten und Begleichung von Rechnungen: Wenn Sie Angehörige haben, brauchen Sie eine Person, die sicherstellt, dass diese weiterhin ihre Miete und andere Lebenshaltungskosten bezahlen können, bis das Erbe verteilt ist.
  • Kündigung Ihrer bestehenden Verträge (zum Beispiel Versicherungen, Kreditkarten, Mietverträge und Handy-Abos): Diese Person muss Zugriff auf Ihre laufenden Verträge haben. Es kann hilfreich sein, Kopien der Verträge in Papierform aufzubewahren, um dies zu erleichtern.
  • Verwaltung und/oder Kündigung Ihrer Online-Accounts (zum Beispiel Social Media): Es kann hilfreich sein, ein Verzeichnis aller Ihrer Online-Konten zusammen mit den Anmeldedaten (einschliesslich Passwörtern) zu führen. Dies sollte in Papierform oder auf einem digitalen Medium erfolgen, auf das die Person zugreifen kann, ohne dass Sie sich anmelden oder authentifizieren müssen.

Wenn Sie der Person eine Vollmacht erteilen, kann dies ihre Aufgaben erheblich erleichtern. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie der Person voll und ganz vertrauen, dass sie in Ihrem besten Interesse und im Interesse Ihrer Erben handelt. Es kann von Vorteil sein, sich bei der Erstellung einer Vollmacht rechtlich beraten zu lassen. So können Sie das Risiko ausschliessen, dass ein Bevollmächtigter die ihm erteilte Vollmacht missbraucht. 

Eine allgemeine Vollmacht berechtigt eine andere Person, viele verschiedene Entscheidungen zu treffen und viele verschiedene Aufgaben in Ihrem Namen zu übernehmen. Eine Vollmacht erlischt in der Regel mit Ihrem Tod. Es ist aber auch möglich, eine Vollmacht zu erteilen, die über Ihren Tod hinaus gültig ist.

2. Führen Sie getrennte Bankkonten

Ist Ihr Ehemann, Ihre Ehefrau oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen, sollte diese Person über ein eigenes Bankkonto mit einem beträchtlichen Notgroschen verfügen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben.

Der Grund dafür ist, dass Schweizer Banken im Falle Ihres Todes den Zugriff auf Ihre Bankkonten einschränken, um Konflikte im Zusammenhang mit Erbschaften zu vermeiden. Dies hat zur Folge, dass Ihre Angehörigen möglicherweise keine Abhebungen mehr vornehmen, keine Debitkarten mehr verwenden oder kein Geld mehr überweisen können. Rechnungen, die auf Ihren Namen lauten, können weiterhin von Ihren Konten bezahlt werden, aber die Person, die die Rechnungen einreicht, muss entweder über einen Erbschein oder eine Willensvollstreckerzeugnis verfügen.

Wichtig: Auch der Zugriff auf Gemeinschaftskonten kann nach Ihrem Tod eingeschränkt sein.

3. Informieren Sie Ihre Erben über Ihre finanzielle Situation

Wenn Sie sterben, haben Ihre gesetzlichen Erben die Wahl, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Das Erbe umfasst Ihr Vermögen und Ihre Schulden. Es ist von Vorteil, wenn Ihre Erben vor einer so wichtigen Entscheidung einen Einblick in Ihre finanziellen Angelegenheiten erhalten.

Vor allem über Ihre Schulden sollten Sie Ihre Erben informieren, da sie mit der Annahme Ihres Erbes auch Ihre Schulden übernehmen. Wenn Ihre Schulden Ihr Vermögen übersteigen, ist es für Ihre Erben von Nachteil, Ihr Erbe anzunehmen. Achten Sie darauf, laufende finanzielle Verpflichtungen zu berücksichtigen, die zu zusätzlichen Schulden führen könnten. Es kann auch von Vorteil sein, Ihre Erben über Ihre Vermögenswerte sowie über Schulden zu informieren, die andere Personen Ihnen gegenüber haben.

Ihre Erben haben eine dreimonatige Frist, innerhalb derer sie entscheiden müssen, ob sie Ihr Erbe annehmen oder ausschlagen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass ihnen im Falle Ihres Todes alle erforderlichen Informationen sofort zur Verfügung stehen. Zu den wichtigen Dokumenten gehören beispielsweise Kopien der letzten Steuererklärungen, Kreditauszüge (Privatkredite und Firmenkredite), Hypothekenauszüge, Verträge für Kredite von Privatpersonen oder anderen Einrichtungen, Betreibungsauszüge und Konkursbescheinigungen. Wenn Sie Ihre Finanzinformationen nicht im Voraus mit Ihren Erben teilen möchten, können Sie eine nahestehende Person bitten, diese Informationen im Falle Ihres Todes unverzüglich an Ihre Erben weiterzugeben. 

4. Setzen Sie ein Testament auf

Wenn Sie sterben, ohne ein Testament zu hinterlassen, wird Ihr Vermögen gemäss den Schweizer Erbrecht Ihren gesetzlichen Erben vermacht. Wenn Sie keine Erben haben, geht Ihr Vermögen an die Gemeinde. Wenn Sie mitbestimmen möchten, wer Ihr Vermögen erbt, müssen Sie ein Testament aufsetzen. Sie können frei entscheiden, was mit dem Teil Ihres Vermögens geschieht, der über die Pflichtteile hinausgeht.

Ein Testament zu erstellen ist relativ einfach. Es muss von Ihnen handschriftlich verfasst werden und folgende Informationen enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Heimatort und Ihre aktuelle Adresse.
  • Eine Erklärung, dass Sie auf ein zuvor verfasstes Testament verzichten.
  • Auch wenn Sie Erben haben, die Anspruch auf Pflichtteile haben (insbesondere Ehepartner oder Kinder), müssen Sie angeben, dass Sie diesen Erben die Pflichtteile hinterlassen.
  • Die vollständigen Namen der Personen und Organisationen, denen Sie den verbleibenden Teil Ihres Vermögens hinterlassen möchten. Diese sollten separat aufgeführt werden, zusammen mit ihrem Geburtsdatum, ihrer Adresse, ihrem Heimatort und anderen Informationen, die zur genauen Identifizierung der betreffenden Person beitragen können. Für jede Person müssen Sie angeben, wie viel Sie ihr aus dem Teil Ihres Vermögens vermachen möchten, der nicht dem Pflichtteil unterliegt. Sie können einen Nominalbetrag in Schweizer Franken, einen Prozentsatz oder einen Bruchteil angeben. Wenn Sie einer bestimmten Person einen bestimmten Gegenstand hinterlassen möchten, müssen Sie dies hier ebenfalls angeben, zusammen mit einer genauen Beschreibung oder Kennzeichnung des betreffenden Gegenstands.
  • Den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Adresse und den Heimatort der Person, die Sie mit der Vollstreckung Ihres Testaments beauftragen. Sie sollten auch eine zusätzliche Person als Ersatz-Willensvollstrecker benennen. Diese Person wird gebeten, Ihr Testament zu vollstrecken, wenn die eigentliche Person nicht in der Lage oder nicht bereit ist, als Vollstrecker zu fungieren.
  • Die Vergütung, die der Willensvollstrecker für die Arbeit im Zusammenhang mit der Willensvollstreckung erhält. Wenn Sie keinen bestimmten Betrag angeben, hat der Testamentsvollstrecker das Recht, die üblichen Gebühren auf der Grundlage des Zeit- und Arbeitsaufwands zu berechnen.
  • Wenn Sie die anderen Personen, die nach Ihrem Tod als Bevollmächtigte fungieren, entschädigen möchten, können Sie die ihnen zustehende Vergütung angeben.
  • Ihre Unterschrift, zusammen mit dem Ort und dem Datum der Unterzeichnung.

Sobald Sie Ihr Testament erstellt haben, sollten Sie es an einem sicheren Ort aufbewahren, der nach Ihrem Tod für befugte Personen zugänglich ist. Ein Bankschliessfach ist kein idealer Aufbewahrungsort für Ihr Testament, da Ihre Erben oder der Testamentsvollstrecker nach Ihrem Tod keinen einfachen Zugang dazu haben. Eine einfache Lösung besteht darin, Ihr Testament bei der zuständigen Amtsstelle Ihres Kantons zu hinterlegen. Alle Kantone sind verpflichtet, ein solches Register anzubieten, allerdings zahlen Sie in der Regel eine Gebühr für diesen Service.

5. Erstellen Sie bei Bedarf einen Erbvertrag

In der Schweiz können Sie und Ihre Erben gemeinsam einen Erbvertrag erstellen, mit dem Sie die Pflichtteile ändern können. Erben, die Anspruch auf einen Pflichtteil haben, können ihr Recht auf ihren Pflichtteil ganz oder teilweise aufgeben. Dies kann sinnvoll sein, wenn etwa alle damit einverstanden sind, dass ein Kind oder der überlebende Elternteil mehr erben sollte. Ohne einen Erbvertrag werden die Pflichtteile standardmässig von den gesetzlich festgelegten Parteien geerbt.

Im Gegensatz zu Ihrem Testament, das nur von Ihnen unterzeichnet wird, muss ein Erbvertrag von allen betroffenen Parteien unterzeichnet werden. Da es sich hierbei um ein sehr wichtiges Dokument handelt, muss die Unterzeichnung des Vertrags von einem Notar beglaubigt werden.

6. Informieren Sie sich, wie Ihre Angehörigen versichert sind

In der Schweiz sind Ihre Kinder und andere Angehörige auf verschiedene Weise gegen das finanzielle Risiko Ihres Todes versichert. Es handelt sich um obligatorische Versicherungen. Die Absicherung gilt für alle, welche die unten genannten Bedingungen erfüllen (siehe Tabelle).

Wenn Sie geschieden sind, kann Ihr Ex-Ehepartner auch Renten von der AHV beantragen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dasselbe gilt für die Unfallversicherung, aber nicht für die Pensionskasse.

Ihre Hinterbliebenen, die eine AHV-Rente erhalten, können bei der AHV Ergänzungsleistungen beantragen, wenn sie in der Schweiz wohnhaft sind und ihr Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Schwellenwerte liegen.

Pensionskassen können vertraglich eine Rente für einen unverheirateten Partner anbieten, mit dem Sie mindestens fünf Jahre lang zusammengelebt haben oder mit dem Sie ein unterhaltsberechtigtes Kind haben, sind aber nicht dazu verpflichtet. Pensionskassen können auch Renten für andere Personen anbieten, die in erheblichem Masse von Ihnen finanziell abhängig sind, wie etwa ein Geschwisterkind mit Behinderung. Auch Renten für gesetzliche Erben, die keine Ehepartner oder Kinder sind, sind möglich. Jede Pensionskasse kann frei entscheiden, ob sie diese nicht obligatorischen Renten anbietet oder nicht. Schauen Sie in den Bedingungen Ihrer Pensionskasse nach, ob Ihre Pensionskasse diese Leistung anbietet.

Es ist wichtig zu prüfen, ob die Pensionskasse und die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers eine ergänzende Deckung bieten, die über das obligatorische Minimum hinausgeht. Einige Arbeitgeber schliessen eine Zusatzversicherung ab, die die Lücken zwischen den obligatorischen Renten und dem tatsächlichen Einkommensverlust schliesst.

7. Schliessen Sie Lücken mit einer Risikolebensversicherung

Eine Lebensversicherung kann dazu dienen, Versicherungslücken zu schliessen. Dies gilt vor allem, wenn die Renten, die Ihre Angehörigen von der AHV, Ihrer Pensionskasse und Ihrer Unfallversicherung – unter Berücksichtigung möglicher Zusatzversicherungen – erhalten würden, ihre finanziellen Bedürfnisse nicht ausreichend decken würden. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie eine Hypothek auf das Haus Ihrer Familie aufgenommen haben und Ihr Tod dazu führen würde, dass Ihre Familie die Tragbarkeitskriterien der Hypothek nicht mehr erfüllen kann.

Der Ratgeber von moneyland.ch zur Wahl einer Risikolebensversicherung sagt Ihnen, worauf es bei der Wahl eines Versicherers ankommt. Mit dem interaktiven Risikolebensversicherungs-Vergleich auf moneyland.ch können Sie Angebote vergleichen.

Es empfiehlt sich, die Leistung der Lebensversicherung etwas höher zu wählen als den tatsächlichen Bedarf. So decken Sie auch die Steuern, die Ihre Begünstigten auf die erhaltenen Versicherungsleistungen zahlen müssen.

 

8. Erstellen Sie eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen können, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, falls Sie jemals Ihre Fähigkeit verlieren sollten, bewusste Entscheidungen zu treffen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie nach einem Unfall im Koma liegen oder im Alter an Demenz erkranken.

Darüber hinaus können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens benennen, die Ihre alltäglichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie dazu körperlich nicht mehr in der Lage sind. Dazu erteilen Sie der Person Ihrer Wahl einen Vorsorgeauftrag. In einer beschränkten Vollmacht müssen die genauen Tätigkeiten angegeben werden, die Ihre Vertretung in Ihrem Namen ausführen darf. 

Eine allgemeine Vollmacht berechtigt eine andere Person, viele verschiedene Entscheidungen zu treffen und viele verschiedene Aufgaben in Ihrem Namen zu übernehmen. Eine Vollmacht erlischt in der Regel mit Ihrem Tod. Es ist aber auch möglich, eine Vollmacht zu erteilen, die über Ihren Tod hinaus gültig ist.

Es ist sehr wichtig, dass Sie die Zustimmung der Personen einholen, die Sie ernennen möchten. Sie sollten auch klar angeben, welche Aufgaben diese Personen haben und welche Vergütung sie für ihre Arbeit erhalten.

9. Erstellen Sie einen Steuerplan

In der Schweiz werden Erbschaftssteuern normalerweise von dem Kanton und der Gemeinde erhoben, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes gewohnt haben. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn Sie Immobilien in einem anderen Kanton besitzen. In diesem Fall wird ein Teil des Erbes in dem Kanton versteuert, in dem sich Ihre Immobilie befindet.

Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann ist in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Fünf Kantone – Appenzell Innerrhoden, Luzern, Neuenburg, Solothurn und Waadt – erheben Steuern auf das Erbe Ihrer Kinder, jedoch zu besonderen, niedrigeren Steuersätzen. Die Hälfte der Kantone der Schweiz erhebt Steuern auf Vermögenswerte, die Sie Ihren Eltern hinterlassen. Nur zwei Kantone – Obwalden und Schwyz – erheben keine Erbschaftssteuern auf Geld, das Sie Personen vererben, die nicht mit Ihnen verwandt sind.

Nur wenige Menschen würden allein aufgrund der Erbschaftssteuern in einen anderen Kanton ziehen. Es ist jedoch erwähnenswert, dass es einen Unterschied machen kann, in welchem Kanton Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes leben: In manchen Kantonen erhalten Begünstigte das gesamte Erbe, während sie in anderen Kantonen einen erheblichen Teil davon an Erbschaftssteuern verliert, sofern sie nicht mit Ihnen verwandt sind.

 

10. Überlegen Sie, was mit Ihren Kindern geschehen soll

Wenn in der Schweiz ein minderjähriges Kind beide Elternteile (oder einen Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat) verliert, geht die Verantwortung für die Betreuung des Kindes auf die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Gemeinde über. Diese ernennt einen gesetzlichen Vormund.

Sie können jedoch eine Person als Vormund für Ihr Kind empfehlen, falls Sie sterben sollten. Dazu müssen Sie eine Sorgerechtsverfügung erstellen. In diesem Dokument müssen Sie die Person eindeutig benennen, die im Falle Ihres Todes oder Ihrer Handlungsunfähigkeit der gesetzliche Vormund Ihres Kindes werden soll. Das Dokument sollte den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse Ihres Kindes sowie des vorgeschlagenen Vormunds enthalten. Es sollte auch angeben, in welcher Beziehung der vorgeschlagene gesetzliche Vormund zu Ihnen steht.

Sie können auch zusätzliche Vormünder vorschlagen, falls Ihr bevorzugter Vormund nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die Rolle zu übernehmen. Darüber hinaus können Sie Personen benennen, die ausdrücklich nicht Vormund Ihres Kindes werden sollen. Dieses Dokument sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, der für Ihren Willensvollstrecker oder eine andere Vertrauensperson zugänglich ist.

In manchen Gemeinden stellt die KESB ein Formular für die Vormundschaft zur Verfügung, das Sie ausfüllen und einreichen können. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ist es sicherer, ein Formular bei der KESB einzureichen, als ein eigenes Dokument zu erstellen und aufzubewahren. So minimieren Sie das Verlustrisiko und beseitigen Zweifel an der Echtheit des Dokuments.

11. Überlegen Sie, was mit Ihren Haustieren geschehen soll

Wenn Sie jemanden kennen, der bereit wäre, sich im Falle Ihres Todes um Ihre Haustiere zu kümmern, sollten Sie zwei Schritte unternehmen:

  • Erstens sollten Sie diese Person in Ihrem Testament als Erbin Ihrer Haustiere einsetzen. Aus rechtlicher Sicht gelten Haustiere als Eigentum und sind daher Teil Ihres Nachlasses. Sie fallen also entweder unter den Pflichtteil, wenn die Person Anspruch auf einen solchen hat, oder müssen in den freien Teil Ihres Nachlasses aufgenommen werden.
  • Der zweite Schritt besteht darin, eine Tier-Vorsorgevollmacht zu erstellen, in der Sie dieser Person die Befugnis erteilen, sich um Ihre Haustiere zu kümmern und wichtige Entscheidungen zu treffen, falls Sie jemals körperlich dazu nicht in der Lage sein sollten.

Wenn Sie niemanden kennen, der bereit ist, sich um Ihr Haustier zu kümmern, sollten Sie sich an ein Tierheim in Ihrer Nähe wenden. Viele Schweizer Tierheime bieten einen Service an, bei dem Sie das jeweilige Tierheim als Vormund Ihres Haustiers benennen können.

In jedem Fall sollten Sie sicherstellen, dass der neue Vormund so schnell wie möglich nach Ihrem Tod kontaktiert wird.

12. Planen Sie Ihre Bestattung

Die Kosten für eine Beerdigung hängen von Ihrer Wohngemeinde ab. In der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden in der Schweiz können die Kosten für die Bestattung und eine Beerdigung mehrere Tausend Franken betragen. Die Stadt Zürich ist eine Ausnahme: Eine einfache Beerdigung – einschliesslich Bestattung, Einäscherung und Grabstätte mit einem standardisierten Grabmal – ist für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt kostenlos.

Erkundigen Sie sich nach den genauen Kosten in Ihrer Gemeinde. Wenn Sie in einer anderen Gemeinde als Ihrer Wohngemeinde beerdigt werden möchten, sollten Sie sich über die Kosten an diesem Ort informieren. In der Regel verlangen Gemeinden höhere Preise für Auswärtige.

Die Kosten müssen aus Ihrem Nachlass gedeckt werden. Wenn Ihr Nachlass nicht gross genug ist, um die Kosten zu decken, haften Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau sowie Ihre Kinder für die Kosten. Dies gilt auch dann, wenn diese Erben ihr Erbe ausschlagen.

Wenn Sie über kein grosses Vermögen verfügen, kann es von Vorteil sein, ein Budget zu erstellen und Geld für die Kosten Ihrer Beerdigung beiseite zu legen. Möchten Sie eine Risikolebensversicherung abschliessen, um Ihre Angehörigen gegen das Risiko Ihres unerwarteten Todes abzusichern, ist es von Vorteil, die Bestattungskosten bei der Berechnung der erforderlichen Versicherungsleistungen zu berücksichtigen.

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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