Vermögenswerte wie Bargeld, Bankkonten, Aktien, Obligationen, Gold und Kryptowährungen zu verschenken, kann eine interessante Alternative zu Sachgeschenken sein. Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen zum Verschenken von Vermögenswerten.
Wie kann ich Geld verschenken?
Banknoten zu verschenken ist praktisch: Sie benötigen keine Bankverbindung. Geldgeschenke können auch zur finanziellen Bildung von Kindern beitragen. Wenn Sie beispielsweise Geld in ein Sparschwein mit Zeitschloss stecken, das sich nur an einem bestimmten Datum öffnet, können Kinder lernen, achtsamer mit Geld umzugehen.
Tipp: Achten Sie auf mögliche Gebühren für Bargeldbezüge. Vermeiden Sie Bargeldbezüge mit Kreditkarte, da die Gebühren in der Regel sehr hoch sind.
Banküberweisungen können eine praktische – wenn auch weniger persönliche – Alternative zum Verschenken von Banknoten sein, insbesondere wenn Sie den Empfänger nicht persönlich treffen. Während Sie für Banküberweisungen die IBAN des Empfängers benötigen, ist für Überweisungen mit Twint nur eine Telefonnummer erforderlich.
Tipp: Wenn die Person, der Sie Geld senden, in einem anderen Land lebt, können Sie durch die Nutzung der günstigsten internationalen Geldtransferanbieter Gebühren sparen.
- Gutscheine und Geschenkkarten
Wenn Sie die Person gut kennen, können Sie ihr ein personalisiertes Geschenk machen. Beispiele hierfür sind Geschenkkarten und Gutscheine für Einkäufe und Erlebnisse, Reka-Geld für die Freizeit und Lunch-Check-Karten für Restaurantbesuche.
Tipp: Halten Sie Ausschau nach ermässigten Geschenkkarten, Gutscheinen und Tageskarten – und auch nach nicht benötigten Geschenkkarten, die auf Kleinanzeigen-Websites weiterverkauft werden.
Ein Geschenksparkonto ist ein Bankkonto, das für ein Kind bestimmt ist und auf das es erst zugreifen kann, wenn es 18 Jahre alt ist. Sie müssen nicht unbedingt die Eltern des Kindes sein, um ihm ein Geschenk-Sparkonto zu eröffnen. Alle können Geldgeschenke auf das Konto einzahlen, beispielsweise Grosseltern und Götti.
Tipp: Nehmen Sie sich Zeit, um die Zinssätze von Geschenksparkonten zu vergleichen. Prüfen Sie auch, ob Gebühren anfallen, wenn das Konto schliesslich auf das Kind übertragen oder geschlossen wird.
Wie kann ich Aktien, Anleihen und ETFs verschenken?
Einige Schweizer Banken und Robo-Advisors bieten spezielle Geschenk-Fondsportfolios oder Geschenk-Fondssparpläne für Kinder an. Wie bei Geschenksparkonten stehen diese dem Kind erst zur Verfügung, wenn es volljährig ist. Geld in Geschenk-Anlageportfolios wird in ETF, Aktien, Obligationen und andere Wertschriften investiert. Geschenk-Fondslösungen sind nur für Kinder empfehlenswert, die noch etwa zehn Jahre bis zu ihrem 18. Geburtstag warten müssen.
Tipp: Nehmen Sie sich Zeit, um die laufenden Gebühren von Robo-Advisors und Fondssparplänen zu vergleichen. Prüfen Sie auch hier, ob Gebühren anfallen, wenn das Konto schliesslich auf das Kind übertragen oder geschlossen wird.
Sie können der beschenkten Person bei der Eröffnung eines Wertschriftendepots oder eines Kontos bei einer Neobank helfen, sodass sie mit dem Investieren beginnen kann. In diesem Fall können Sie Ihr Geldgeschenk direkt auf das Depot überweisen und die Investition für sie einrichten.
Tipp: Nehmen Sie sich Zeit, um die verschiedenen Broker auf moneyland.ch zu vergleichen. Investieren Sie in breit gestreute ETF (zum Beispiel in ETF auf Welt-Indizes). Die ETF-Checkliste hilft Ihnen, den richtigen ETF zu finden.
Bei einigen Brokern können Sie Wertschriften gegen eine Gebühr an eine andere Person übertragen, die ebenfalls ein Wertschriftendepot hat. Dies bedeutet, dass Sie Aktien kaufen und auf das Depot der betreffenden Person übertragen können.
Tipp: Aufgrund der hohen Transfergebühren kann es in vielen Fällen günstiger sein, der Person einfach Geld zu geben und sie dabei zu unterstützen, die gleichen Wertschriften selbst zu kaufen. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zu Transfergebühren.
Wie kann ich Gold und andere Edelmetalle verschenken?
Münzen und Barren aus Gold, Silber oder anderen Edelmetallen sind ein praktisches und greifbares Geschenk, das auch eine Geldanlage darstellt. Die beschenkte Person wird Eigentümer oder Eigentümerin des Edelmetalls. Ein Konto oder ein sonstiger Dienstleister ist nicht nötig.
Tipp: Vergleichen Sie die Aufschläge der Händler gegenüber dem Kassapreis. Hohe Aufschläge können die Rendite erheblich schmälern. Nützliche Tipps zum Kauf von Silber und Tipps zum Kauf von Gold in der Schweiz finden Sie auf moneyland.ch.
Einige Banken und Robo-Advisors ermöglichen es Ihnen, in ETF zu investieren, die den Kassapreis von Gold, Silber, Platin und Palladium abbilden. Sie können die Investition in Edelmetalle auch in Geschenk-Fondsportfolios für Kinder integrieren.
Tipp: Die Ratschläge, die für Broker und Wertschriften im Allgemeinen gelten, gelten auch für Edelmetall-ETF. Beachten Sie die laufenden Kosten des ETF (ausgewiesen als TER) sowie die vom Broker erhobenen Depotgebühren. Aufgrund dieser Kosten können Edelmetall-ETF langfristig teurer sein als der Kauf physischer Edelmetalle.
Wie kann ich Bitcoin und andere Kryptowährungen verschenken?
- Physische Blockchain-Wallets
Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum können ein interessantes Geschenk mit Renditepotenzial sein. Wenn Sie technisch etwas versiert sind, können Sie ein neues virtuelles Wallet erstellen, das Sie als Geschenk verwenden können. Sie können dann die entsprechende Kryptowährung über einen seriösen Anbieter kaufen und auf dieses Wallet übertragen.
Sie können jedes Material als physisches Wallet verwenden, auf das Sie die Schlüssel einer Blockchain-Adresse schreiben, gravieren oder drucken können – zum Beispiel Holz, Metall oder Papier. Das gibt Ihnen viel Spielraum für die Gestaltung eines persönlichen Geschenks, das zudem einen wertvollen Vermögenswert enthält.
Tipp: Sie können physische Blockchain-Wallets auch kaufen. Weitere Informationen zum Kauf von Kryptowährungen finden Sie im Ratgeber zum Kauf von Bitcoin in der Schweiz.
- Überweisungen von Kryptowährungen
Wenn der Empfänger oder die Empfängerin bereits über eine Blockchain-Wallet für die entsprechende Kryptowährung verfügt, können Sie der Person Einheiten der Kryptowährung elektronisch über das Internet überweisen. Dafür benötigen Sie jedoch den öffentlichen Schlüssel der jeweiligen Person.
Es gibt auch Bitcoin- und Ethereum-ETF, die eine einfache Alternative zum Kauf echter Kryptowährungen darstellen. Sie können Anteile dieser ETF über einen Broker und auch im Rahmen eines Fondssparplans kaufen.
Tipp: Die Ratschläge, die für Broker und Wertschriften im Allgemeinen gelten, gelten auch für Kryptowährungs-ETF. Langfristig können die laufenden Kosten des ETF (ausgewiesen als TER) in Kombination mit den vom Broker erhobenen Depotgebühren stark ins Gewicht fallen. Der direkte Kauf von Kryptowährungen kann langfristig die günstigere Lösung sein.
Welche Geschenke taugen sonst noch als Geldanlage?
Viele Gegenstände, die sich gut als Geschenke eignen, können mit der Zeit an Wert gewinnen. Dazu gehören Briefmarken und andere Sammlerstücke, Qualitätsweine, Kunstwerke, seltene Whiskys, Antiquitäten, Oldtimer sowie Diamanten und andere Edelsteine.
Diese eignen sich gut als Geschenke, insbesondere wenn sich die Person, die Sie überraschen möchten, dafür begeistert. Diese Güter können jedoch nur dann als Vermögenswert betrachtet werden, wenn die von Ihnen geschenkten Gegenstände ein erhebliches Wertsteigerungspotenzial aufweisen. Um solche Gegenstände zu finden, ist in der Regel Fachwissen erforderlich.
Wie wirkt sich das Verschenken von Geld oder Vermögenswerten auf meine Steuern aus?
In den meisten Kantonen – aber nicht in allen – gibt es Schenkungssteuern. Diese fallen für Schenkungen von Geld oder anderen Wertgegenständen an, sofern diese als Vermögenswerte gelten. Diese Steuern gelten jedoch nur für Schenkungen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Steuerlich relevant ist der Kanton, in dem die beschenkte Person ihren Wohnsitz hat.
- Gelegentliche Geschenke an Personen, die nicht mit Ihnen verwandt sind: Gelegentliche, einmalige Geschenke sind von der Schenkungssteuer befreit, wenn sie unter einem bestimmten Schwellenwert liegen. In vielen Kantonen liegt dieser Schwellenwert bei 5000 Franken, in einigen jedoch niedriger (zum Beispiel bei 2000 Franken).
- Gelegentliche Geschenke an Familienmitglieder: Spontane Geschenke an enge Familienmitglieder unterliegen in der Regel nicht der Schenkungssteuer. Dies betrifft zum Beispiel Geschenke an Ihre Kinder, Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner sowie Ihre eingetragenen Partner oder Ihre eingetragene Partnerin. Die genauen Regelungen variieren je nach Kanton. Geschenke an andere Familienmitglieder und Verwandte, wie etwa Ihre Eltern, Geschwister und die Kinder Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin, können je nach Kanton und Situation der Schenkungssteuer unterliegen.
Bevor Sie grössere Geldgeschenke machen, sollten Sie sich über die Schenkungssteuergesetze informieren. Prüfen Sie die Gesetze Ihres Wohnkantons als auch des Kantons, in dem die beschenkte Person lebt. Wertvolle Geschenke – ob steuerpflichtig oder nicht – sollten immer von Ihnen und der beschenkten Person in Ihrer Steuererklärung angegeben werden.
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